…geänderte Bescheid (vgl. VwGH 13.10.1983, 82/15/0176). Der Umsatzsteuerjahresbescheid ist ein Erstbescheid, der als eigenständiger Bescheid neben die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide hinsichtlich der kürzeren Voranmeldungszeiträume mit der Rechtswirkung tritt, dass die Festsetzungsbescheide außer Kraft gesetzt werden. Er tritt aber nicht an deren Stelle und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 10. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 5. Juli 2011 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder Mag. Werner Obermüller, Maderspergerstraße 22a, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 23.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
…16/0291). Bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben ist grundsätzlich die erstmalige Abgabenfestsetzung entscheidend (VwGH 21.5.1992, 88/17/0216). Zusammenfassung von Voranmeldungszeiträumen Allerdings war nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine Inanspruchnahme für eine Zusammenfassung von mehreren Voranmeldungszeiträumen nicht zulässig, da der Bf. damit nicht in…
Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bf. ergibt sich auch aus seiner Rechtfertigung, dass sämtliche Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen der Bank aufgrund von Kreditverträgen bereits im Jahr 2008 abgetreten worden seien, da die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgungen durch Abtretung von Forderungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt…
…Finanzamt auf, die haftungsgegenständlichen Umsatzsteuern 03-05/2010 und 07-10/2010 auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume aufzugliedern und den entsprechenden Betriebsprüfungsbericht zu übermitteln. ********** In Beantwortung dieses Vorhaltes übersandte das Finanzamt mit Schreiben vom 4.11.2016 den Arbeitsbogen betreffend die Umsatzsteuerprüfung der M-GmbH, aus…
…jeweiliger Fälligkeit der Abgabenbehörde gegenüber gemeldet worden. Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass am 1.3.2018 für den Voranmeldungszeitraum 11/2016 weitere Beträge an Lohnsteuer von € 6.076,81, Dienstgeberbeitrag von € 3.229,75 sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag von € 315,10…
§ 161 Abs. 3 FinStrG: Eine Änderung des angefochtenen Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten ist nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. Zu prüfen war, ob der Beschuldigte als Geschäftsführer ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten gesetzt und damit auch entsprechende Finanzordnungswidrigkeiten begangen hat…
…Gutschriften fordert, zu erwidern, dass laut Rechtsprechung der Höchstgerichte für jedes Delikt (für jeden Voranmeldungszeitraum, für den weder eine Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet noch eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht wurde) der strafbestimmende Wertbetrag zunächst gesondert zu berechnen ist und diese Verkürzungsbeträge bei Zutreffen der Voraussetzungen zusammenzurechnen sind. Die Aufrechnung…
…Jänner 2004 entstanden ist. Dass damit den Zahlungspflichten für Umsatzsteuern für Vornameldungszeiträume im Jahr 2003 nicht nachgekommen wurde, liegt auf der Hand. Dabei ist auch zu beachten, dass der Bf gegen die Umsatzsteuerschätzung für den Zeitraum 3-5/2003 nicht berufen hat (obwohl er eine…
…BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Da die Bw. die Umsatzsteuervorauszahlungen für die Voranmeldungszeiträume Juni (S 2,221.721,11), September (S 1,304.486,76), Oktober (S 481.886…
…Abgabenbehörde, Erkenntnissen des VfGH oder des VwGH, mit denen Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte aufgehoben werden. Rz 125: Der Anspruch auf Tilgungswirkung tritt ein bei Umsatzsteuervoranmeldungen mit Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch am Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes (§ 21 Abs. 1 erster Unterabsatz letzter Satz UStG 1994…
…gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 im Jahr 20202024 500.000 Euro und dessen steuerpflichtige Umsätze im Jahr 20202024 100.000 Euro betrugen, tätigt im Voranmeldungszeitraum 01/20212025 Umsätze gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 in Höhe von 40.000 Euro…
28.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen 28.5.3.1 Vorauszahlung als Jahresbetrag Rz 7563: Die gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte Vorauszahlung ist stets, also auch wenn erstmals steuerpflichtige Einkünfte unterjährig bezogen werden, als Jahresbetrag festzusetzen. Beispiel: Die Vorauszahlung wird erstmals (Geschäftseröffnung am…
… 20 Abs. 2 UStG 1994 die in den Veranlagungszeitraum fallenden Vorsteuern. Die Vorsteuern fallen in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. 20.2.3. Vorsteuerabzug bei Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten Rz 2703: Für Umsätze, die nach dem 31…
28.5 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988) 28.5.1 Vorauszahlungsverpflichtung Rz 7557: Jeder Steuerpflichtige hat auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu entrichten. Für Lohnsteuerpflichtige sind Vorauszahlungen nur dann festzusetzen, wenn bei den nichtlohnsteuerpflichtigen Einkünften die Veranlagungsgrenze von 730 Euro überschritten wurde (§ 41 Abs. 1 Z 1…
In diesen Fällen kann das Finanzamt gemäß § 135 BAO einen Verspätungszuschlag von 10% der festgesetzten Abgabe festsetzen. Bei der Ermessensübung für die Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlags hat das Finanzamt jedoch jene Dauer nicht zu berücksichtigen, über die sich die Steuernummer rechtmäßig in der Quote…
…00029-001, stattgefunden hat, indem Frau e - teilweise neuerlich - wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember 2005 schuldig gesprochen worden ist, obwohl offenkundig sogar die dort thematisierten nachträglichen Bekanntgaben an zusätzlichen Zahllasten bzw. die nachfolgende…
…21 Abs. 1 UStG 1994 sind eine Vorauszahlung und ein Überschuss Abgaben im Sinne der Bundesabgabenordnung. Eine Gutschrift wirkt auf den der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück (letzter Satz). Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so…
…Anwesenheit des Beschuldigten, des Amtsbeauftragten HR Dr. Maximilian Rombold sowie der Schriftführerin Dagmar Brus durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung des Amtsbeauftragten wird teilweise Folge gegeben und die Entscheidung des Spruchsenates in ihrem Schuldspruch betreffend die strafrelevanten Voranmeldungszeiträume Jänner, Februar, Juli, August…