…im Juni 2011 in das Zollgebiet der Europäischen Union durch Abgaben einer konkludenten Zollanmeldung nach § 233 ZK-DVO (Zollkodex-Durchführungsverordnung) das verfahrensgegenständliche seit dem Jahr 2002 in der Schweiz befindliche und behördlich angemeldete Fahrzeug in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Abgabenbefreiung nach Art…
…die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmittel (Kapitel 5, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 der Zollkodex Durchführungsverordnung, ZK-DVO; Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 idgF), gelten gemäß Art. 555 Abs. 1 ZK-DVO folgende Definitionen: a) "gewerbliche Verwendung": die Verwendung eines Beförderungsmittels…
…Gemeinschaft verbleiben soll, sondern lediglich zu Transportzwecken dient. In diesem Fall ist das Beförderungsmittel gem. Art. 232 Abs. 2 ZK-DVO als zur Wiederausfuhr nach Beendigung der vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO angemeldet zu sehen (vgl. FG München…
…vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person amtlich zugelassen sind; in Ermangelung einer…
…232 Abs. 1 Buchstabe b) ZK-DVO können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für die in Artikel 718 bis 725 genannten Beförderungsmittel durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 nach Maßgabe von Artikel 698 und 735 abgegeben werden, sofern sie nicht ausdrücklich angemeldet werden. Gemäß…
…Kinder) in Wien wohnhaft und damit zur vorübergehenden Verwendung des Fahrzeugs im Sinne der zollrechtlichen Bestimmungen nicht berechtigt ist. Mit Tatbeschreibung vom 9. August 1999 wurde dieser Umstand dem Hauptzollamt Wien mitgeteilt und von diesem am 7. August 2000 ein Eingangsabgabenbescheid für das Beförderungsmittel erlassen…
…3 unterliegt die vorübergehende Verwendung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch der Voraussetzung, dass die Fahrzeuge a) von außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Personen eingeführt werden; b) von diesen Personen privat verwendet werden; c) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb des…
…3 unterliegt die vorübergehende Verwendung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch der Voraussetzung, dass die Fahrzeuge a) von außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Personen eingeführt werden; b) von diesen Personen privat verwendet werden; c) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb des…
…ausgeführt, dass der Bf. durch die Warenbeförderung im Binnenverkehr (Lade- und Entladeort liegen im Zollgebiet der Europäischen Union) ohne über eine gültige Güterbeförderungsbewilligung zu verfügen, eine der Pflichten, die sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln gemäß Art. 558 Abs. 1…
…die Benutzung eines Beförderungsmittels durch den Beteiligten ausschließlich zum eigenen Gebrauch mit Ausnahme des gewerblichen Gebrauchs. Der Unabhängige Finanzsenat geht davon aus, dass F.H. bei seiner am 20. März 2001 erfolgten Einreise mit dem verfahrensgegenständlichen Kleinlastwagen das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung für Straßenfahrzeuge zum…
…die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 232 Abs.1 Buchstabe b ZK-DVO können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für in den Artikeln 556 bis 561 genannte Beförderungsmittel durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 nach Maßgabe des Artikels 579 abgeben werden. Gemäß Artikel 233…
…im Zollgebiet einer mobilen Zollkontrolle unterzogen worden. Auf Grund der Wohnsitzangaben der Bf. wurde mit Tatbeschreibung vom 13. Februar 2000 Anzeige an das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz wegen des Verdachtes der widerrechtlichen Verwendung des benützten Beförderungsmittels erstattet. In der niederschriftlichen Einvernahme vor dem…
…1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für folgende Waren durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 nach Maßgabe des Artikels 579 abgegeben werden, sofern sie nicht schriftlich oder mündliche angemeldet werden: "a) ... b) in Artikel 556 bis 561 genannte Beförderungsmittel…
…zugelassenen Hubschrauber der Marke "R", Serien-Nummer: 0, am Flughafen Zell am See gelandet und hat für das Beförderungsmittel dabei jeweils eine Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung durch andere Form der Willensäußerung abgegeben. Mit Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 24. Juli 2007 sind dem Bf gemäß…
…Beförderungsmittel. Wie bereits ausgeführt wurde, handelt es sich bei dem verfahrensgegenständlichen Fahrzeug um kein in Artikel 718 bis 725 ZK-DVO genanntes Beförderungsmittel. Aus den angeführten Gründen hätte die Bf. im verfahrensgegenständlichen Fall eine schriftliche Zollanmeldung abgeben müssen. Die restriktiven Bewilligungsvoraussetzungen für eine vorübergehende Verwendung…
…sodass eine wirtschaftliche Abhängigkeit im geforderten Ausmaß nicht festgestellt werden könne. Das Verhältnis des Bf. zur Firma C. werde von der belangten Behörde als Dienstverhältnis, bei dem die Elemente einer selbständig ausgeübten Tätigkeit überwiegen, eingestuft. Somit sei die vorübergehende Verwendung des Beförderungsmittels im Sinne des…
…anderen Voraussetzungen - das Bestehen eines Angestelltenverhältnisses und das Vorhandensein eines entsprechenden Vertrages erforderlich. Gemäß Art. 232 Abs. 1 Buchstabe b) ZK-DVO können für die in Art. 718 bis 725 ZK-DVO genannten Beförderungsmittel Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des Art…
…Artikel 232 ZK-DVO: (1) Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung können für folgende Waren durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 nach Maßgabe des Artikels 579 abgegeben werden, sofern sie nicht schriftlich oder mündlich angemeldet werden: ... b) in den Artikeln 556 bis 561 genannte Beförderungsmittel…
…Beweismittel wurde eine Ablichtung des Gesellschafterbeschlusses vom 1. Juli 2010 dieser Eingabe angeschlossen. Unter Verweis auf die rechtlichen Bestimmungen der Artikel 558 bis 561 ZK-DVO und der Arbeitsrichtlinie des Bundesministeriums für Finanzen vom 8.10.2013 über die vorübergehende Verwendung drittländischer Beförderungsmittel im Zollgebiet…
…ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift bei systematischer Inanspruchnahme begrenzen." Nach Art. 561 Abs. 2 ZK-DVO sind demnach mehrere Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Zollstelle die Einbringung eines Fahrzeuges, das nicht…