Hat eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft ihre 65-prozentige Beteiligung an einer bulgarischen Kapitalgesellschaft veräußert, steht das Besteuerungsrecht an den hierbei erzielten Gewinnen gemäß Artikel 15 Abs. 4 des DBA-Bulgarien der Republik Österreich zu. Ist auf bulgarischer Seite unstrittig, dass die veräußerte Beteiligung der…
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger - unter Aufrechterhaltung seines österreichischen Wohnsitzes - seinen Lebensmittelpunkt nach Neuseeland und hat er zwecks Erlangung der neuseeländischen Aufenthaltsbewilligung einen bestimmten Geldbetrag an den Staat Neuseeland zu überweisen, der zu einem späteren Zeitpunkt - dann allerdings verzinst - wieder rückgezahlt wird, dann ist zunächst klärungsbedürftig…
…Verzinsung von Guthaben auf bestimmten Einlagenkonten in folgendem Ausmaß: | Zeitraum | Zinssatz p.a. | 01.01.2024 - 19.06.2024 | 4,25 % | 20.06.2024 - 25.09.2024 | 4,00 % | 26.09.2024 - 30.10.2024 | 3,40…
…Verzinsung von Guthaben auf bestimmten Einlagenkonten in folgendem Ausmaß: | Zeitraum | Zinssatz p.a. | 01.01.2024 - 19.06.2024 | 4,25 % | 20.06.2024 - 25.09.2024 | 4,00 % | 26.09.2024 - 30.10.2024 | 3,40…
…Die Beschwerdeführerin könne somit nur gegen den Grundlagenbescheid vorgehen, welcher bei nachträglicher Abänderung oder Aufhebung aufgrund der Bindungswirkung auch Einfluss auf die Verzinsung entfalte. In Reaktion auf diese Beschwerdevorentscheidung beantragte die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 14. November 2025 die Vorlage der Beschwerden an das Bundesfinanzgericht…
…der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. August 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 04. August 2025 betreffend die Verzinsung der Rückerstattung gem. § 16 COFAG-NoAG (Steuernummer ***BF1StNr1*** ) zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. …
…Retail Ltd u.a., beginnend ab 19.07.2005 bis 10.05.2013 eine Verzinsung des Betrages von 367.081,59 Euro in analoger Anwendung der in der BAO zu den Berufungszinsen vorgesehenen Regelungen. Über Vorhalt des Finanzamtes ergänzte die Bf. am 18.11.2013…
…3.2013 betreffend Auszahlung von Familienbeihilfe und erhöhter Familienbeihilfe ab Dezember 2007 beantragte der Bf. auch die Verzinsung der rückwirkend ab 2004 auszuzahlenden Familienbeihilfe. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 14.8.2013 mit der Begründung als unzulässig zurückgewiesen, dass weder das FLAG 1967 noch …
…Schreiben vom 15. März 2004 erhob die Bw. das Rechtsmittel der Berufung u.a. gegen die Bescheide betreffend Körperschaftsteuer und Haftungs- und Abgabenbescheide für die Prüfungsjahre und begründete diese hinsichtlich der Verzinsung des Verrechnungskontos Nr. 3610 der Bw., dass die Firma C, an der A…
…abgewiesen: "Wie im § 2 der Zusatzvereinbarung vom 3.12. 1997 angeführt, verzichten der Bw. und seine Gattin auf eine Verzinsung des Kautionsbetrages. Sie bestimmen, dass die erzielbaren Zinsen der VVAG als Differenz auf den angemessenen Mietzins, sohin als Mietzinsbestandteil zusteht, um seine laufenden monatlichen Mietzinsverpflichtungen…
…ergebenden Verpflichtungen die Zahlung einer Barkaution von ATS 700.000,-- vereinbart. In dieser Zusatzvereinbarung ist festgehalten, daß der Bw. auf eine Verzinsung verzichtet, um den monatlichen Mietzins möglichst niedrig zu halten. Die mit dem Kapital erzielbaren Zinsen (§ 2 Zusatzvereinbarung) fallen somit aussschließlich der VVAG zu…
…vom Finanzamt mit folgender Begründung abgewiesen: "Wie im § 2 der Zusatzvereinbarung vom 3.12. 1997 angeführt, verzichtet die Bw.und ihr Gatte auf eine Verzinsung des Kautionsbetrages. Sie bestimmen, dass die erzielbaren Zinsen der VVAG als Differenz auf den angemessenen Mietzins, sohin als Mietzinsbestandteil zusteht…
…durch die Richterin MMag. Ines Florianz in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. März 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Februar 2026 betreffend Verzinsung der Rückerstattung gem. § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG, Steuernummer ***St.Nr.1*** bzw. ***St…
…vor, dass diese in der Prüfung nachgeholt worden sei und einer fremdüblichen Verzinsung entspreche. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 11.07.2019 (OZ 39 und 40) wies die Abgabenbehörde die Beschwerden gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2015 und 2016 als unbegründet ab (gesonderte Bescheidbegründung vom 11.07.2019, OZ…
…vertreten durch die X.KG, vom 17.04.2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18.03.2025, StNr., über die Verzinsung des Rückerstattungsanspruches gemäß §§ 13 ff. COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG) in der Höhe von 25.453,80 Euro zu Recht erkannt…
…Oberer Stadtplatz 15, 6330 Kufstein, über die Beschwerde vom 18. März 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 14. Februar 2025 betreffend Verzinsung der Rückerstattung zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche…
…der Rechtssache durch das BFG: In Summe würden 21.949,31 € beantragt werden. Mit Bescheid vom 20.6.2022 wurde obiger Antrag auf Verzugszinsen zurückgewiesen unter anderem wie folgt: Der Antrag sei aus folgenden Gründen nicht zulässig. Gegenstand des Verzinsungsantrages sei der Umsatzsteuerbescheid 2014…
…§ 299 BAO ebenfalls 2021 erfolgt. Aufgrund der verspäteten Erstattung dieser Vorsteuern sei der Bf ein finanzieller Nachteil entstanden. Unter Verweis auf bezughabende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes wurde die Verzinsung der verspätet erfolgten Umsatzsteuergutschriften iHv insgesamt Betrag_Zins beantragt. 2. Der Antrag wurde…
…statt, bei der in Bezug auf ihren Alleingesellschafter und Geschäftsführer RRR folgende Feststellungen getroffen wurden: Tz.2: Verrechnungskonto Alleingesellschafter und Geschäftsführer: Das Verrechnungskonto weist die unten dargestellten Ansätze auf. Aus Sicht des Finanzamtes ist eine Verzinsung vorzunehmen. Als Verrechnungsbasis werden die durchschnittlichen Jahresstände herangezogen. Beim…
…2) UmgrStG eingestellt wurde. Diese unbaren Entnahmen entfallen auf jene Kommanditisten, die in der diesem Vertrag als BEILAGE 2) beigehefteten "Aufgliederung der unbaren Entnahmen" angeführt sind. Hinsichtlich dieser unbaren Entnahmen wird vorläufig keine Verzinsung festgelegt; b) keine sonstigen rückbezogenen Vermögensveränderungen im Sinne des § 16 Abs…