Der beschwerdeführenden Partei steht das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung dieses Erkenntnisses eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde ist direkt beim Verfassungsgerichtshof (Freyung 8, 1010 Wien) einzubringen. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmen - durch…
Die Beschwerde ist daher hinsichtlich der Monate 01/2010 bis 12/2011 als unbegründet abzuweisen. 4 Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist nach § 133 Abs. 4 erster Satz B-VG die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
g) Da die Vorschreibung der Werbeabgabe im gegenständlichen Anlassfall somit nicht die Anwendung der in Zweifel gezogenen Norm des § 1 Abs. 2 Werbeabgabegesetz 2000 zur Voraussetzung hatte, war seitens des Verwaltungsgerichtes allein schon aus diesem Grunde vom Bundesfinanzgericht kein Antrag auf ein Gesetzesprüfungsverfahren gemäß Art…
Tatsachenfeststellungen sind einer Revision grundsätzlich nicht zugänglich (vgl. VwGH 12. 8. 2014, Ra 2014/06/0001). Der Verwaltungsgerichtshof ist als Rechtsinstanz tätig, zur Überprüfung der Beweiswürdigung ist er im Allgemeinen nicht berufen (vgl. VwGH 24. 6. 2014, Ra 2014/05/0004; VwGH 18. 6. 2014…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R.r in der Strafsache gegen Bf., Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom vom 27. Sept. 2013 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien…
…360,00 Euro zur Zahlung vorgeschrieben. Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde eingebracht. Der Bf wendet ein, die festgesetzte Abgabe resultiere aus einer vermeintlichen Verwaltungsgerichtshofbeschwerde zu Z vom 12.07.2013, es sei jedoch nie eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht worden. Vielmehr sei aufgrund eines Bescheides der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der J, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23. Juli 2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren gem. § 24a VwGG und 2. Gebührenerhöhung gem. § 9 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Herrn BW, Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 18. April 2008 zu ErfNr.xxx betreffend 1) Gebühr gemäß 24 Abs 3 VwGG und 2) Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des BW, Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 7. März 2007 betreffend Gebühren und Erhöhung zu ErfNr.xxx, St.Nr.xxx entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe…
…auch aus § 70 Abs. 1 AlVG die Abgabenfreiheit, da es sich bei dieser Verwaltungsgerichtshofbeschwerde um eine im Verfahren nach diesem Bundesgesetz erforderliche Eingabe gehandelt habe. Über die Berufung wurde erwogen: Unbestritten ist, dass die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof der Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu…
Gemäß Artikel 133 Abs. 4 B-VG ist gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts die ordentliche Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere, weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die…
Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des W, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 23. Jänner 2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn W, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 19.03.2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
…auf § 24 Abs. 3 Z 5 VwGG als unbegründet ab. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag weist der Bw darauf hin, dass bereits anlässlich der Einbringung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde Verfahrenshilfe beantragt worden sei. Wenn Verfahrenshilfe beantragt werde, bestehe keine Gebührenpflicht und damit auch keine Haftung des Vertreters. Überdies…
…GebG in Höhe von € 110, insgesamt sohin € 330, vorgeschrieben. Dagegen erhob die Bw fristgerecht Berufung. Die Bw führte aus, sie habe eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde eingebracht und es sei folgerichtig vom VwGH eine einzige Geschäftszahl, nämlich z, vergeben worden. Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes sei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P, -, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 20. Jänner 2011, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 9. September 2009 langte…