…des Gebäudes und der Grundstücksübereignungsanspruch sich zivilrechtlich gegen verschiedene Personen richten. Entscheidend ist vielmehr, dass (auch) der den Grundstücksübereignungsanspruch begründende Vertrag in ein Vertragsgeflecht miteinbezogen ist, das unter Berücksichtigung aller Umstände darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in bebautem Zustand zu…
…gesamten Projektes gewesen sei, erst am 2. April 2001 unterfertigt worden wäre, seien die Eheleute B.W. in ein Vertragsgeflecht eingebunden gewesen, welches sicherstellen sollte, dass die Erwerber das Grundstück jedenfalls nur in bebautem Zustand erhalten würden. Dass in der Folge, also nach Abschluss des…
…gesamten Projektes gewesen sei, erst am 2. April 2001 unterfertigt worden wäre, seien die Eheleute B.W. in ein Vertragsgeflecht eingebunden gewesen, welches sicherstellen sollte, dass die Erwerber das Grundstück jedenfalls nur in bebautem Zustand erhalten würden. Dass in der Folge, also nach Abschluss des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 27. November 2007 - über die Berufung der M, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 2. Juli 2002, St.Nr., betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß §303 Abs.4 BAO hinsichtlich Grunderwerbsteuer nach der am 27. November 2007 in 1030…
…Sie standen vor der Wahl, die bereits im wesentlichen vorbereiteten Verträge sowie Aufträge anzunehmen oder nicht. Es erfolgte somit eine Einbindung der Interessenten in ein längst vorgeplantes, komplexes Vertragsgeflecht der Firmen I GmbH, I AG, S GmbH und W GmbH, es wurde durch die Miteigentümer…
…des Gebäudes und der Grundstücksübereignungsanspruch sich zivilrechtlich gegen verschiedene Personen richten. Entscheidend ist vielmehr, dass (auch) der den Grundstücksübereignungsanspruch begründende Vertrag in ein Vertragsgeflecht miteinbezogen ist, das unter Berücksichtigung aller Umstände darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in bebautem Zustand zu…
…des Gebäudes und der Grundstücksübereignungsanspruch sich zivilrechtlich gegen verschiedene Personen richten. Entscheidend ist vielmehr, dass (auch) der den Grundstücksübereignungsanspruch begründende Vertrag in ein Vertragsgeflecht miteinbezogen ist, das unter Berücksichtigung aller Umstände darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in bebautem Zustand zu…
…des Gebäudes und der Grundstücksübereignungsanspruch sich zivilrechtlich gegen verschiedene Personen richten. Entscheidend ist vielmehr, dass (auch) der den Grundstücksübereignungsanspruch begründende Vertrag in ein Vertragsgeflecht miteinbezogen ist, das unter Berücksichtigung aller Umstände darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in bebautem Zustand zu…
…des Gebäudes und der Grundstücksübereignungsanspruch sich zivilrechtlich gegen verschiedene Personen richten. Entscheidend ist vielmehr, dass (auch) der den Grundstücksübereignungsanspruch begründende Vertrag in ein Vertragsgeflecht miteinbezogen ist, das unter Berücksichtigung aller Umstände darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in bebautem Zustand zu…
…Kosten vom ggst. Vertragsgeflecht erfasst sind. Die weiteren Kosten für die Fertigstellung des Fertighauses sind bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer nicht berücksichtigt worden, da die Aufwendungen, die die Erwerber in der Folge tätigten, von dem im gegenständlichen Fall zu beurteilenden Vertragsgeflecht nicht erfasst sind und…
…Kosten vom ggst. Vertragsgeflecht erfasst sind. Die weiteren Kosten für die Fertigstellung des Fertighauses sind bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer nicht berücksichtigt worden, da die Aufwendungen, die die Erwerber in der Folge tätigten, von dem im gegenständlichen Fall zu beurteilenden Vertragsgeflecht nicht erfasst sind und…
…dargestellt wurde, ist es nicht von Bedeutung, wenn sich der Grundstücksübereignungsanspruch und der Anspruch auf Errichtung des Gebäudes gegen verschiedene Personen richten. Entscheidend ist vielmehr, dass der den Grundstücksübereignungsanspruch begründende Vertrag in ein Vertragsgeflecht einbezogen ist, das unter Berücksichtigung aller Umstände, darauf gerichtet ist, dem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 29. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 24. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 29. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 24. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 29. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 24. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 29. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 24. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 29. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 24. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 29. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 24. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 29. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 24. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 29. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 24. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…