…zum Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde nicht befugten Verteidiger verfasst worden ist. Eine Beschwerde kann jedoch nur der Beschuldigte oder sein bevollmächtigter Verteidiger, nicht aber eine andere Person erheben. Eine von einer "anderen Person" erhobene Beschwerde ist daher mangels ausreichender Aktiv-Legitimation als unzulässig zurückzuweisen.…
…befugten Verteidiger erstattete Ergänzung zur Beschwerdeschrift einer - wie vom Verteidiger selbst hingewiesen - nicht aktiv-legitimierten Person kann nicht als rechtzeitig erhobene Beschwerde angesehen werden. Damit ist jedoch der Schriftsatz vom 15. Jänner 2005 als erste auf eine Beschwerde gerichtete Handlung des Beschuldigten bzw. dessen Verteidigers…
…hatte, der inzwischen repariert worden sei. Die Bf. sei daher die einzige Betroffene von der Maßnahme und sei daher jedenfalls zur Erhebung der Beschwerde aktiv legitimiert. Die Bf. führte zum Status der Bf. und zu den Fragen des BFG aus: Die nunmehrige Firma NameBf.. hatte…
…260 Abs. 1 lit. a BAO mit Beschluss als unzulässig zurückzuweisen, weil sie von einem nicht aktiv Legitimierten eingebracht wurde. Auch der Vorlageantrag erweist sich als unzulässig: Gemäß § 264 Abs. 2 BAO ist zur Stellung eines Vorlageantrages ist der Beschwerdeführer und ferner jeder befugt, dem…
…Beschuldigten und seines Verteidigers, der Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin D.F. zu Recht erkannt: Die Beschwerde der Amtsbeauftragten wird als unbegründet abgewiesen. Das angefochtene Erkenntnis bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.…
…dass der Genannte bei Inanspruchnahme seiner ihm gesetzlich zustehenden Rechte die Finanzbehörde bei ihrer Tätigkeit nicht hinreichend aktiv unterstütze, was tatsächlich aber nicht der Fall sei […]. A habe auch im Rahmen der bei der G-GmbH noch immer stattfindenden Außenprüfung für die Jahre 2010…
…macht, würde es den angefochtenen Beschluss mit Rechtswidrigkeit des Inhalts belasten. Unverhältnismäßiger Nachteil Eine Prüfung nach § 147 BAO iVm § 99 FinStrG ist eine Ausübung von staatlichem Zwang. Die Partei hat eine Prüfung nicht lediglich zu dulden, sondern daran aktiv mitzuwirken (vgl Stoll, BAO § 147, 1636)…
…macht, würde es den angefochtenen Beschluss mit Rechtswidrigkeit des Inhalts belasten. Unverhältnismäßiger Nachteil Eine Prüfung nach § 147 BAO iVm § 99 FinStrG ist eine Ausübung von staatlichem Zwang. Die Partei hat eine Prüfung nicht lediglich zu dulden, sondern daran aktiv mitzuwirken (vgl Stoll, BAO § 147, 1636)…
… 151 Abs. 1 lit. b FinStrG zur Erhebung einer Beschwerde gegen das Erkenntnis des Spruchsenates aktivlegitimiert. Die Beschwerde ist demnach zulässig. 4. Beschwerdegründe: Die Beschwerde richtet sich gegen die Einstellung für Frau ***45*** ***7*** für folgende Abgaben: Einkommensteuer 2015 € 3.387,08 Umsatzsteuer 2015…
… 152 FinStrG. Die Beschwerdeführerin ist daher aktivlegitimiert. 1.2 Zur Rechtzeitigkeit der Beschwerde Der angefochtene Bescheid wurde Herrn ***BB*** am 09.08.2019 zugestellt. Die einmonatige Rechtsmittelfrist ist daher gewahrt. 1.3 Zur Zulässigkeit der Beschwerde Ist der Beschlagnahmebescheid durch einen Bescheid des Vorsitzenden des…
…ist durch die Beschlagnahme von ihren Unterlagen eine unmittelbar Betroffene iSd § 152 FinStrG. Die Beschwerdeführerin ist daher aktivlegitimiert. 1.2 Zur Rechtzeitigkeit der Beschwerde Der angefochtene Bescheid wurde Herrn N.N. am 09.08.2019 zugestellt. Die einmonatige Rechtsmittelfrist ist daher gewahrt. 1.3 Zur…
…§ 151 Abs. 1 lit. b zur Erhebung einer Beschwerde gegen das Erkenntnis des Spruchsenates aktivlegitimiert. Die Beschwerde ist demnach zulässig. Die Beschuldigten meldeten am 30.05.2022 rechtzeitig Beschwerde an. 4. Beschwerdegründe: Die Beschwerde richtet sich gegen die Höhe der verhängten Strafe. Angesichts nachstehender Ausführung…
…der Bestellung eines Notgeschäftsführers für die M-GmbH durch den Beschuldigten war nicht angezeigt. Hierzu wäre der Beschuldigte in Ermangelung eines vertraglichen Verhältnisses mit der M-GmbH oder eines sonstigen rechtlichen Interesses an der Bestellung auch nicht aktivlegitimiert gewesen. Die C-GmbH wurde von Herrn *…
…134 letzter Satz FinStrG im Anschluss an die mündliche Verhandlung vor der Einzelbeamtin unterblieben sein soll, führt nicht zur rechtlich nicht mehr gegebenen nachträglichen Aktivlegitimierung des Beschuldigten zur Erhebung einer in dieser Konstellation tatsächlich nicht mehr vorgesehenen Beschwerde (siehe z.B. BFG 6.4.2015…
…führt hinsichtlich nicht zur rechtlich nicht mehr gegebenen nachträglichen Aktivlegitimierung des vertretenen Beschuldigten zur Erhebung einer in dieser Konstellation tatsächlich nicht mehr vorgesehenen Beschwerde (vgl. BFG 6.4.2015, RV/3300007/2013). Die Finanzstrafbehörde sah die protokollierte Äußerung des Beschwerdeführers, "nicht auf ein Rechtsmittel verzichten…
…gemeinsamen Schriftsatz auch gegen den nicht an ihre Person gerichteten Bescheid bzw. gegen nicht ihre eigene Person betreffenden Spruchteile der erstinstanzlichen Entscheidung berufen. Diesbezüglich fehlt den Einschreitern jeweils eine Legitimierung, weshalb die Rechtsmittel insoweit - ergänzend zur Absprache über das von einer Aktivlegitimierung umfasste Parteibegehren - gemäß…
…Auch ist der Amtsbeauftragte gern. § 151 Abs. 1 lit b FinStrG zur Erhebung einer Beschwerde gegen das Erkenntnis des Spruchsenates aktivlegitimiert. Die Beschwerde ist demnach zulässig. 4. Beschwerdegründe: Die Beschwerde richtet sich I. gegen den Schuldspruch wegen der Bestrafung von der A-GmbH und Herrn…
…rechtzeitig. Auch ist die Amtsbeauftragte gem. § 151 Abs. 1 lit b FinStrG zur Erhebung einer Beschwerde gegen das Erkenntnis des Spruchsenates aktivlegitimiert. 4. Beschwerdegründe: Die Beschwerde richtet sich gegen den Schuldspruch wegen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit a FinStrG des Beschuldigten B.C…
…Auch ist die Amtsbeauftragte gem. § 151 Abs. 1 lit. b FinStrG zur Erhebung einer Beschwerde gegen das Erkenntnis des Spruchsenates aktivlegitimiert. Die Beschwerde ist demnach zulässig. 5. Beschwerdegründe: Die Beschwerde richtet sich I. gegen den Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Abgabenverkürzung. Es wird eine Bestrafung hinsichtlich…
…§ 151 Abs. 1 lit. b FinStrG zur Erhebung einer Beschwerde gegen das Erkenntnis des Spruchsenates aktivlegitimiert. Die Beschwerde ist demnach zulässig. 4. Beschwerdegründe: 4.1. Beschwerde gegen die Strafhöhe hinsichtlich des Erstbeschuldigten ***Bf1*** Die Beschwerde richtet sich gegen die Höhe der ausgesprochenen Strafe (Geldstrafe und…