5.6.7 Verpflegungsmehraufwand 5.6.7.1 Allgemeines Rz 297: Die Rechtfertigung für die Annahme von Werbungskosten bei Reisebewegungen liegt in dem dabei in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen…
5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…
…Aufenthaltstage in der Beschwerdedarstellung v. 22.11.2012 weiter unten) ). Strittig sind Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten folgender Höhe: | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | Summe der Aufenthaltstage | | | | 80 | 97 | 87 | 59 | Werbungskosten lt. Beschwerde (inclusive…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A., geb. XX.XX.XXXX, B_whft, vom 2. März 2006 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 (Arbeitnehmerveranlagung) des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 30. Jänner 2006 entschieden: Spruch Die Berufung wird im Umfang der…
…von 520,50 € (insgesamt somit 4.807,10 €) als Werbungskosten zu berücksichtigen. Mit Einkommensteuerbescheid vom 10. Oktober 2008 anerkannte das Finanzamt Verpflegungsmehraufwendungen (Tagesdiäten) in Höhe von (nur) 552,00 € (15 Tage x 36,80 €) als Werbungskosten. Begründend führte es dazu aus…
…Werbungskosten iSd § 16 EStG 1988 berücksichtigt, nicht aber der unter Kennz.721 ("Reisekosten") als Verpflegungsmehraufwendung bei beruflich veranlassten Reisen (§ 16 Abs.1 Z.9 EStG 1988) geltend gemachte Betrag iHv € 1.566,00. Begründet wurde dies vom Finanzamt im Wesentlichen folgendermaßen: Personen, die ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 16. Juni 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark, vom 31. Mai 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2004 und 2005 entschieden: Der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2004 und 2005 wird teilweise stattgegeben…
…Daten ("Stadtmitte") zugrunde liegen, die der Bw. angesetzt hat. 2. Verpflegungsmehraufwendungen Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 sind Mehraufwendungen eines Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft ohne Nachweis ihrer Höhe bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen als Werbungskosten zu berücksichtigen, soweit sie die sich aus…
… 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Eine wesentliche inhaltliche Unterscheidung zwischen den Begriffen Betriebsausgaben und Werbungskosten ist nicht gerechtfertigt. 1.) Verpflegungsmehraufwendungen (Diäten): In § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 wird geregelt, dass…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Günter Benesch, gegen den Bescheid des Finanzamtes Krems an der Donau betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…der eingereichten Aufstellung der Dienstreisen gehen keine Nächtigungen hervor. Daher können im Streitfall keine Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden, da er sich nur während des Tages an den unterschiedlichen Einsatzorten aufgehalten hat und von ihm somit Verpflegungsmehraufwendungen durch die entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten bzw…
…Grund des zu berücksichtigenden Selbstbehalts (§ 34 Abs.1 Z.1 und Abs.4 EStG 1988) keine einkommensteuerliche Auswirkung. Die geltend gemachten Werbungskosten konnten aus nachstehenden Gründen nicht berücksichtigt werden: 1. Zu den Verpflegungsmehraufwendungen ("Reisekosten") (€ 502,34 lt. Kz. 721 der Erklärung vom 10.12…
… 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 zu berücksichtigen. Laut Aktenlage wurde an der UNI-Klinik Bonn ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet und der für die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen erforderliche "erhebliche Kaufkraftunterschied" liegt nicht vor (Tagessatz/Deutschland unter 39,60 Euro), die Berufung war…
…die üblichen Kosten der Verpflegung durch Bestehen einer Kaufkraftdifferenz auf Grund des Auslandsaufenthaltes berufsbedingt erheblich überschritten, so sind die der Bw. daraus erwachsenen "Differenz-Verpflegungsmehraufwendungen" gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Der Berufung war daher…
…als das Finanzamt unter dem Titel "Pendlerpauschale" einen jährlichen Pauschbetrag im Betrage von 1.686,00 € und weiters Verpflegungsmehraufwendungen (Tagesdiäten und Frühstückskosten) in Höhe von noch 2.895,10 € [Tagesdiäten: 2.392,00 € (13 Zielgebiete mit je 5 Tagen x 36,80…
…Im Jahr 2003 fand beim Bw für die Jahre 1999-2001 eine Außenprüfung statt. Von den vom Bw geltend gemachten Reisespesen (Tagesgelder für Verpflegungsmehraufwendungen) von 13.500,00 ATS im Jahr 1999, 55.440,00 ATS im Jahr 2000 und 67.529,64 ATS im…
…pauschalen Mehraufwendungen für Verpflegung (Tagessätze) dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn für den einzelnen Aufenthaltstag eine (zumindest beinahe) ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegt. b)Verpflegungsmehraufwendungen für die Tage der Hin- und Rückfahrt sind nur dann abzugsfähig, wenn die Reise insgesamt ausschließlich beruflich veranlasst ist (siehe dazu…
…in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf (nahezu) gleichbleibenden Routen erfolge. 3. Gegen die Einkommensteuerbescheide 2013 und 2104 erhob die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers jeweils Beschwerde und beantragte die Berücksichtigung der kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwendungen. Der Beschwerdeführer habe in den Jahren 2013 und 2014 an 143 bzw…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache a, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 6. Dezember 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
…aber Verpflegungsaufwendungen in Zusammenhang mit beruflich veranlassten Reisen nur anzuerkennen, wenn tatsächlich Mehraufwendungen angefallen sind. Kostenunterschiede der Verpflegung treffen Steuerpflichtige an ihrer Arbeitsstätte genauso wie Steuerpflichtige während einer Reise und führen meist zu keinen Verpflegungsmehraufwendungen. Die üblichen Verpflegungsausgaben während eines Arbeitstages werden aber durch eine…