…UStG 1994 kann der Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abziehen. Die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke unterliegt als Sonstige Leistung der Umsatzsteuer…
…Steuerpflicht zu optieren (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082; VwGH 30.4.2015, Ra 2014/15/0015; siehe LRL 2012 Rz 168 und 184). 10.2.3.2. Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke Rz 1185: Für die Frage, ob eine Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken…
…dem Trennungsprinzip sind grundsätzlich alle Arten von Verträgen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern zulässig und auch steuerlich anzuerkennen, wenn sie wie unter einander fremden Personen gestaltet sind. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für den Streitfall lauten wie folgt: Die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken unterliegt nach …
…auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Befreit ist auch der Eigenverbrauch. Nicht befreit sind: - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen der Eigenverbrauch; - die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage…
…bei der Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke den ermäßigten Steuersatz zur Anwendung zu bringen. 3.1.2 Festgehalten wird zunächst, dass Zweck der Bestimmung des § 10 Abs. 2 Z 4 d UStG eine Gleichbehandlung von Mietern und Wohnungseigentümern hinsichtlich des Steuersatzes für Betriebskosten ist (sh…
…festgehalten, dass die Einkunftsquelleneigenschaft danach zu beurteilen sei, ob die Tätigkeit in der tatsächlich betriebenen Art und Weise objektiv Aussicht habe, sich lohnend zu gestalten. Im Bereich der Umsatzsteuer habe der Gesetzgeber die nicht verlustträchtige Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken als zwingend steuerpflichtig geregelt. Unter…
…Wohnzwecke verwendet werde. Es sei daher der 10%ige Steuersatz anzuwenden. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 4. August 2004 führte das Finanzamt aus, in der Berufung würden Auszüge aus der RZ 1185 UStR zitiert. Diese RZ treffe nur auf die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken…
…Vermietungen von Grundstücken zu Wohnzwecken erheben zu dürfen. Österreich gelangte schließlich – nach Abwägung aller maßgeblichen Umstände - im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft und (konkret) der legistischen innerstaatlichen Umsetzung der 6. MwSt-Richtlinie zum Ergebnis, dass die EG-Richtlinie es zulässt, die verlustträchtige Vermietung…
…Vermietungen von Grundstücken zu Wohnzwecken erheben zu dürfen. Österreich gelangte schließlich – nach Abwägung aller maßgeblichen Umstände - im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft und (konkret) der legistischen innerstaatlichen Umsetzung der 6. MwSt-Richtlinie zum Ergebnis, dass die EG-Richtlinie es zulässt, die verlustträchtige Vermietung…
…der für das Vorliegen einer Beherbergung § 10 Abs 3 Z 3 lit a UStG 1994 idF BGBl I 2015/118 erforderlichen "zusätzlichen Dienstleistungen" ist aus der vorzunehmenden Abgrenzung der Beherbergungsleistung von der Vermietung von Grundstücken (zu Wohnzwecken) zu folgern, dass die erbrachten Leistungen ein Ausmaß…
…bzw c UStG 1994) im Unterschied zum Gebührengesetz explizit zwischen einer "Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken" und der "Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen" unterscheidet. Wenn der Verwaltungsgerichtshof in Wiedergabe seiner Vorjudiaktur in seinem Erkenntnis sodann aussprach, dass "Gebäude […] dann Wohnzwecken iSd Bestimmung des …
…nicht verlustträchtige Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken als zwingend steuerpflichtig (und zwar wie die Beherbergung im Gastgewerbe und die Vermietung zu Campingzwecken zum Steuersatz von 10%, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen zum Steuersatz von 20%), die Vermietung von Grundstücken zu Geschäftszwecken…
…Apartments (Ferienwohnungen) und Privatzimmern gleich zu besteuern sei und eine Differenzierung einer Rechtfertigung bedürfe. Im Unterschied dazu habe die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken einen längerfristigen Charakter, in der Regel sechs Monate, und würde grundsätzlich von keinen Nebenleistungen des Vermieters der Räumlichkeiten begleitet. Aufgrund dieser…
…Mieter zu unterschiedlichen steuerlichen Folgen. Der ermäßigte Steuersatz von 10% kommt bei der Vermietung zu Wohnzwecken gemäß § 10 Abs. 2 Z 4 ebenso zur Anwendung, wie bei einer durch den Betreiber erbrachten Beherbergungsleistung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen. Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu…
…ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als wäre er dessen Eigentümer, und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (VwGH 29.05.2018, Ro 2016/15/0030 mwN). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist die Vermietung einer Immobilie zu Wohnzwecken als unternehmerische Tätigkeit…
…Mieter zu unterschiedlichen steuerlichen Folgen. Der ermäßigte Steuersatz von 10% kommt bei der Vermietung zu Wohnzwecken gemäß § 10 Abs. 2 Z 4 ebenso zur Anwendung, wie bei einer durch den Betreiber erbrachten Beherbergungsleistung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen. Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu…
…etwa hinsichtlich der Beherbergung oder der Nutzung zu Wohnzwecken, nicht aber hinsichtlich des Fischfanges der Fall ist - weder nach nationalem noch nach Unionsrecht für die Steuerfreiheit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken darauf an, zu welchem Zweck das Grundstück vom Mieter oder Pächter genutzt werden…
…Verrechnung Dr. ***5***) erfolgt; - Für den gesamten Kreditbetrag iHv Euro 699.500,00 liegen Haftungen von ***1*** und ***2*** als Bürge und Zahler und als Wechselbürge vor. Daraus folgten lt. AP die folgenden Konsequenzen zur Umsatzsteuer: Die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken unterliegt gem. § 10…
…um die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken handle, sei gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 lit. a UStG der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Zudem könnten im Falle der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung gemäß § 12 UStG auch Vorsteuern der Vorleistungen in Abzug gebracht werden, weswegen folgende Berechnung zu berücksichtigen…
…nicht verlustträchtige Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken als zwingend steuerpflichtig (und zwar wie die Beherbung im Gastgewerbe und die Vermietung zu Campingzwecken zum Steuersatz von 10 %, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen zum Steuersatz von 20 %), die Vermietung von Grundstücken zu Geschäftszwecken…