IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***7*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Wirtschaftstreuhand Dkfm. Herbert Duffek Gesellschaft m.b.H., Neubaugasse 25/1/5, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 20. Jänner 2017 gegen den Bescheid über die…
…Verfahren eine andere Feststellung nach sich zögen, hat die belangte Behörde nicht geltend gemacht und kann das Bundesfinanzgericht auch nicht erkennen. Dass die "in unübersichtlicher Weise" erfolgte Verbuchung der Beträge bei der Beschwerdeführerin eine Vermögensverschiebung im Jahr 2013 zugunsten des Dipl. Ing. X bewirkt hätte…
…führe in Wien einen Betrieb und habe eine kleine Tochter, welche hier aufwachse. Der Verdacht einer Absetzung ins Ausland sei vollkommen unbegründet. Ebenso der Verdacht von Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte. Vielmehr sei umgekehrt belegt worden, dass die Familie der Bf. ihr Zuwendungen erteile…
…Entgegen dieser Vermutung stehe aber vielmehr fest, dass Vermögensverschiebungen nur vom Ausland nach Österreich und nicht im umgekehrten Wege stattgefunden hätten. Dies habe nunmehr selbst die belangte Behörde festgestellt und sei infolge der Belegung der Geschenke und Versorgung der Beschwerdeführerin durch Herrn P-8 zur…
…bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwer wiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Abgabenpflichtige auch der Vollstreckung der…
…bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwer wiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Abgabenpflichtige auch der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Johann Edlinger sowie die Laienbeisitzer Dr. Alfred Wurzer und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates…
… 27 Abs. 9 BAO) zur Haftung herangezogen worden sei und die Einbringung der Abgabe aufgrund der Inhaftierung des Gesellschafters sowie der latenten Gefahr von Vermögensverschiebungen ins Ausland mit Liquiditätsproblemen zur rechnen sei. Dagegen wurde mit Eingabe vom 30. Jänner 2007 das Rechtsmittel der Berufung erhoben…
16.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO) Rz 1451: Während ein Zahlungserleichterungsansuchen eine Hemmung der Einbringung bis zu seiner Erledigung nur dann zwingend auslöst, wenn es - von den Fällen des § 212 Abs. 3 BAO abgesehen - spätestens vor dem Ablauf der für…
…kann zB bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung vorliegen (VwGH 24.2.2000, 96/15/0217; VwGH 26.6.2000, 95/17/0202; VwGH 26.11…
…Konkurs -oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte und bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben, wobei allerdings letzteres allein, d.h. ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen, stets noch nicht ausreicht…
…der Vertragsteile entsprächen, also die dem Beschwerdeführer zustehenden Mindestanteile von insgesamt 1544/2205 seinem bisherigen Miteigentumsanteil von 1462/2123. Damit haben die Vertragspartner dargelegt, dass im Wohnungseigentumsvertrag eine Vermögensverschiebung nicht erfolgen sollte. Die belangte Behörde geht davon aus, dass eine Nutzwertfestsetzung im Sinne des § 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch Einzelrichter in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 26.07.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Gmunden Vöcklabruck vom 19.06.2012, betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2008 zu Recht…
Da eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung bei Vermögensverschiebung ins Ausland vorliegt, muss im Fall, dass sich der Abgabepflichtige und sein Vermögen von Anfang an im Ausland befinden analog von einer Gefährdung oder zumindest wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit ausgegangen werden. Wie der Verwaltungsgerichtshof in…
…zu erläutern. Mein einziger Wunsch nach Erklärung und Erläuterung, warum und wie ich in Anbetracht der gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet werden kann, Auskünfte über Kapitalabflüsse und Vermögensverschiebungen von meinen Privatkonten zu erteilen, dies auch allenfalls hinsichtlich dritter Personen oder Unternehmen, denen das abgeflossene Kapital zugeflossen ist…
…Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Der Bf bringt zum Kriterium der Besorgnis der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe vor, dass dieses Kriterium nicht erfüllt sei. Dem ist entgegne zu halten…
…drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Den zuletzt genannten Umstand hat die Bf in ihrem abschließenden Vorbringen vom 19. Juli 2012 - warum auch immer - nicht erwähnt. Darauf stützt…
…damit des österreichischen Abgabengläubigers entzogen wurde, woraus sich eine objektive Gefährdungseignung des Verhaltens ergab. Genau eine solche Vermögensverschiebung liegt aber-wie schon unter Punkt 3. des ergänzenden Vorbringens vom 20.1 1.2024 dargestellt wurde - im gegenständlichen Verfahren nicht vor. Die von der belangten Behörde…
…Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) einen Sicherstellungsauftrag erlassen (§ 232 BAO). Die Erschwerung der Einbringung der Abgabe(n) ist zu befürchten, weil durch die Ansässigkeitsbescheinigung in der Slowakei (Altadresse) die Gefahr einer Vermögensverschiebung ins Ausland besteht. Vom Bf. wurde Geld im Rahmen eines Investments (nicht verbrieftes, nicht besichertes…
…bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sein. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Abgabepflichtige auch der Vollstreckung der noch festzusetzenden…