…Evidenzpflicht der steuerlichen Anschaffungskosten). 3.1.5.3. Nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter Rz 667: Werden (positive oder negative) Vermögensbestandteile (mit)übertragen, die mangels Bilanzierungsfähigkeit in den Bilanzen nicht aufscheinen, sind diese grundsätzlich auf andere Weise ausreichend zu definieren. Als nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter kommen insbesondere in Betracht: …
4.1.10 Betriebsvermögen 4.1.10.1 Allgemeines Rz 449: Betriebsvermögen iSd § 4 Abs. 1 EStG 1988 ist das Reinvermögen des Betriebes, dh. der Saldo zwischen Aktiven und Passiven. Für die richtige Gewinnermittlung ist nicht nur eine vollständige Erfassung des Betriebsvermögens, sondern auch die…
…Aus einem Kreditverhältnis würden Einkünfte aus selbständiger Arbeit nicht abgeleitet werden können. Unabhängig davon, dass nach § 165 StGB derjenige zu bestrafen sei, der wissentlich Vermögensbestandteile, die aus einem Verbrechen herrühren, an sich bringe, sei die einzig gesetzliche Möglichkeit den Gewinn aus einer Straftat abzuschöpfen im …
…des Vermögens, wobei unter Vermögen die Gesamtheit aller aktiven und passiven Vermögensbestandteile und nicht nur ihr Wertunterschied zu verstehen ist und von einem Wegfall des Vermögens erst gesprochen werden kann, wenn auch der letzte dieser Bestandteile aus dem Machtbereich der Körperschaft usw ausgeschieden ist und…
…ist dem Gesetz übrigens relativ einfach zu entnehmen. Bei der Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Bewertungsgesetz wird das genau so definiert. In einem Einheitswert eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist von den Waldparzellen bis zu den Wiesen rund um den Bauernhof alles in…
…sondern weil es sich nach österreichischer Rechtslage aus der zwingenden steuerlichen Spezialvorschrift des § 19 KStG, die das Abwicklungs-Endvermögen als das zur Verteilung kommende Vermögen definiert, so ergibt. Auch aufgrund dieser Erwägungen ist nach Ansicht der belangten Behörde das gegenständliche BFH-Judikat für die Lösung…
…das zur Verteilung kommende Vermögen tritt. Dieses ist offenbar nicht mit dem Betriebsvermögen in der Liquidationsschlussbilanz ident, da der Gesetzgeber sonst das Abwicklungs-Endvermögen wie das Abwicklungs-Anfangsvermögen definiert hätte, bei dem er auf die Schlussbilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres verweist. Zu einem anderen Ergebnis könnte…
…72). Demgegenüber vertritt ein anderer Teil der Literatur, dass sich die in § 38 UGB angeordnete Übernahme von Rechtsverhältnissen auch auf unternehmensbezogene dingliche Rechte bezieht, eine gesonderte Übertragung der materiellen Vermögensbestandteile also nicht erforderlich ist (U.Torggler, JBl 2008, 141). Die Rechtsfolge des § 38 UGB ist…
…nach den Bestimmungen der §§ 82 ff EheG. Im Falle von Streitigkeiten über Vermögensbestandteile aus dem ehelichen Güterstand der Gütertrennung wird somit die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte vereinbart. III. Wechselseitiger Unterhaltsverzicht: Die Parteien gehen zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Vereinbarung davon aus, dass für den Fall…
…Die Eingangsfaktura vom 15.04.2013 (Nr.: 193-02/ 2013) über 5.400,00 € weist kein konkretes Bauvorhaben aus, als Leistungszeitraum ist nur ein Monat definiert, der Text besteht nur in einem "Gesamtbetrag". Der Geschäftsführer der infolge Vermögenslosigkeit am 29.11.2013 gelöschten Fa…
…11.4.1991, 90/16/0089-0092 u.a.). Wird also ein gemeinschaftliches Vermögen als ein Komplex mehrerer wirtschaftlicher Einheiten geteilt, so handelt es sich nicht um eine Sachteilung, sondern um den Austausch einzelner Vermögensbestandteile (VwGH 28.1.1993, 91/16/0114, 0115; VwGH 20…
…statt zu keiner Gesamtrechtsnachfolge komme. Nur für einzelne (konkrete) Vermögensobjekte, die mit Gerichtsbeschluss überlassen werden, trete eine Einzelrechtsnachfolge ein. Derjenige, dem das Gericht auf Antrag bestimmte Vermögensbestandteile überträgt (§ 153 Abs. 2 AußStrG) oder an Zahlungs statt überlässt (§ 154 Abs. 1 AußStrG), werde insoweit zum Einzelrechtsnachfolger…
…von Bedeutung. Wird aber ein gemeinschaftliches Vermögen als ein Komplex mehrerer wirtschaftlicher Einheiten geteilt, so handelt es sich nicht um eine Realteilung, sondern um einen Austausch einzelner Vermögensbestandteile und kann daher die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 2 GrEStG nicht zum Tragen kommen. Streitpunkt Gegenleistung Gemäß …
…von Bedeutung. Wird aber ein gemeinschaftliches Vermögen als ein Komplex mehrerer wirtschaftlicher Einheiten geteilt, so handelt es sich nicht um eine Realteilung, sondern um einen Austausch einzelner Vermögensbestandteile und kann daher die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 2 GrEStG nicht zum Tragen kommen. Streitpunkt Gegenleistung Gemäß …
…Mietzins möglich wäre. Dies ändere aber nichts an der Tatsache, dass eine Aufteilung zwischen beweglichen und unbeweglichen Vermögensbestandteilen für die Grunderwerbsteuerberechnung erfolgen müsse. Ausschließlich durch den vorliegenden Kaufpreis habe sich der gemeine Wert manifestiert, da der Kaufpreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen sei und ungewöhnliche…
…als Betriebs- oder Privatvermögen - unter Rückgriff auf Art. 3 Abs. 2 OECD-MA nach innerstaatlichem Recht zu definieren ist, kann das im Rahmen des AOA light den einzelnen Unternehmensteilen zuzuordnende Betriebsvermögen aus notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen bestehen. Gewillkürtes Betriebsvermögen wird jedoch - aufgrund des oftmals fehlenden…
4.1.10.6 Notwendiges Privatvermögen 4.1.10.6.1 Allgemeines Rz 602: Ein Wirtschaftsgut, das objektiv erkennbar privaten Zwecken dient oder objektiv erkennbar für private Zwecke bestimmt ist, stellt notwendiges Privatvermögen dar (VwGH 17.1.1995, 94/14/0077); siehe Rz 4701 ff…
3.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens Rz 670: Das einbringungsfähige Vermögen wird in § 12 Abs. 2 UmgrStG abschließend definiert. Vermögen, das nicht darunter fällt, kann nicht nach Art. III UmgrStG eingebracht werden. Ergibt sich bei abgabenbehördlichen Überprüfungen, dass: aktive Wirtschaftsgüter miteingebracht worden sind, die…
4.1.4 Betriebsvermögen 4.1.4.1 Allgemeines Rz 431: Das Körperschaftsteuerrecht kennt keinen eigenen Betriebsvermögensbegriff. Es gilt somit grundsätzlich der einkommensteuerrechtliche Betriebsvermögensbegriff (siehe EStR 2000 Rz 449 bis 468), sofern dies für Körperschaften begrifflich möglich ist. Hinsichtlich der Besonderheiten siehe Rz 432 bis…
1.2.1.3.5 Zweckvermögen Rz 114: Zweckvermögen sind einem bestimmten Zweck dienende Vermögen, die - im Unterschied zu Personenvereinigungen - keine Mitglieder haben und nicht unter den Begriff der Anstalten oder Stiftungen fallen. Da solche nichtrechtsfähige Gebilde in Österreich kaum vorkommen, hat ihre Aufzählung in…