…Passiva ist weder der Einmalkredit noch das Wohnhaussanierungsdarlehen enthalten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob der Althaussanierungskredit (das Wohnhaussanierungsdarlehen) bei der Berechnung der Erbschaftssteuer abzuziehen ist…
…€ 331,53 bzw. € 327,71 festgesetzt wird. B) Schenkungssteuer: Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb grundsätzlich der gesamte Vermögensanfall. Bei der Bewertung ist auf die einschlägigen Bestimmungen des § 19 ErbStG Bedacht zu nehmen. Werden jemandem mehrere Vermögensgegenstände zugewendet, so bildet dieser…
…€ 331,53 bzw. € 327,71 festgesetzt wird. B) Schenkungssteuer: Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb grundsätzlich der gesamte Vermögensanfall. Bei der Bewertung ist auf die einschlägigen Bestimmungen des § 19 ErbStG Bedacht zu nehmen. Werden jemandem mehrere Vermögensgegenstände zugewendet, so bildet dieser…
… 20 Abs. 1 erster Satz ErbStG gilt als Erwerb, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Gemäß § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. Die Erbschaftssteuer ist…
…ob diese Forderung iSd § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG als endbesteuertes Vermögen steuerbefreit wäre. Das gegenständlich auf dem Treuhandkonto erliegende endbesteuerte Kapitalvermögen = Vermögensanfall müsse von der Erbschaftsteuer ausgenommen sein. Es gehe nicht an, solcherart endbesteuertes Vermögen, welches immer eine Forderung gegenüber der Bank…
…20 Abs. 1 erster Satz ErbStG gilt als Erwerb, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Demnach sind alle Erwerbe zusammenzurechnen. Im streitgegenständlichen Fall sind daher sowohl der Erbanfall als auch der Pflichtteilsabfindungsanspruch, welcher von der Legatarin bezahlt wurde, in die…
…zugestellt. Es wurde somit im gegenständlichen Fall eine Berufungsvorentscheidung noch nicht rechtswirksam erlassen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb grundsätzlich der gesamte Vermögensanfall. Bei der Bewertung ist auf die einschlägigen Bestimmungen des § 19 ErbStG bedacht zu nehmen. Nach…
…zugestellt. Es wurde somit im gegenständlichen Fall eine Berufungsvorentscheidung noch nicht rechtswirksam erlassen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb grundsätzlich der gesamte Vermögensanfall. Bei der Bewertung ist auf die einschlägigen Bestimmungen des § 19 ErbStG bedacht zu nehmen. Nach…
…zugestellt. Es wurde somit im gegenständlichen Fall eine Berufungsvorentscheidung noch nicht rechtswirksam erlassen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb grundsätzlich der gesamte Vermögensanfall. Bei der Bewertung ist auf die einschlägigen Bestimmungen des § 19 ErbStG bedacht zu nehmen. Nach…
…zugestellt. Es wurde somit im gegenständlichen Fall eine Berufungsvorentscheidung noch nicht rechtswirksam erlassen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb grundsätzlich der gesamte Vermögensanfall. Bei der Bewertung ist auf die einschlägigen Bestimmungen des § 19 ErbStG bedacht zu nehmen. Nach…
…der Erwerb von Herrn F.S. und andererseits der Erwerb von Frau C.S.. Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb grundsätzlich der gesamte Vermögensanfall. Bei der Bewertung ist auf die einschlägigen Bestimmungen des § 19 ErbStG Bedacht zu nehmen. Nach Absatz 2 dieser Gesetzesstelle…
…der Erwerb von Herrn F.S. und andererseits der Erwerb von Frau C.S.. Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb grundsätzlich der gesamte Vermögensanfall. Bei der Bewertung ist auf die einschlägigen Bestimmungen des § 19 ErbStG Bedacht zu nehmen. Nach Absatz 2 dieser Gesetzesstelle…
…der Schenkungssteuer für Unternehmensübertragungen findet sich im § 15a ErbStG. Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb grundsätzlich der gesamte Vermögensanfall. Bei der Bewertung ist auf die einschlägigen Bestimmungen des § 19 ErbStG Bedacht zu nehmen. Nach Absatz 2 dieser Gesetzesstelle ist für inländisches land- und…
…der Schenkungssteuer für Unternehmensübertragungen findet sich im § 15a ErbStG. Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb grundsätzlich der gesamte Vermögensanfall. Bei der Bewertung ist auf die einschlägigen Bestimmungen des § 19 ErbStG Bedacht zu nehmen. Nach Absatz 2 dieser Gesetzesstelle ist für inländisches land- und…
…2004 absolute Verjährung eingetreten. Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Unter Vermögensanfall ist die gesamte durch den maßgeblichen Erwerb eingetretene Bereicherung zu verstehen. Es sind alle Erwerbe zusammenzurechnen, das heißt, da die Berufungswerberin sowohl Erbin als auch…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch W.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 24. Juni 2002, St. Nr. XY betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1…
… 20 Abs.1 ErbStG, gilt als Erwerb der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Dem gegenständlichen Verfahren wird lt. Aktenlage (Einsicht in den Steuerakt des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuer zu Erf.Nr.xyz und in den Verlassenschaftsakt des Bezirksgerichtes Sankt Pölten zu Zl abc) nachstehender…
…als Erwerb, soweit nichts anderes bestimmt ist, der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Im Sinne des § 20 Abs.4 Z 3 ErbStG sind vom Erwerbe die Kosten der Eröffnung der letztwilligen Verfügung des Erblassers, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Regelung des Nachlasses, die Kosten…
…als Erwerb, soweit nichts anderes bestimmt ist, der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Im Sinne des § 20 Abs.4 Z 3 ErbStG sind vom Erwerbe die Kosten der Eröffnung der letztwilligen Verfügung des Erblassers, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Regelung des Nachlasses, die Kosten…
…€ 2.741,87.- (= 1/2 Anteil vom € 5.483,74.-) zum Abzug gebracht wurde. Als Begründung dazu wurde im Wesentlichen angeführt, dass der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber als Erwerb von Todes wegen gemäß § 2 Abs.1 ErbStG wegen zu gelten hat…