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UFSL FSRV/0010-L/08Nichtabgabe einer Jahreseinkommensteuererklärung eines steuerlich bereits erfassten Vermögensberaters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)25.05.2009

…1 lit. a hinsichtlich der Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht. Ein Wissen (und Wollen) um die Strafbarkeit iSd. FinStrG ist hiezu nicht erforderlich. Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit…

UFSS FSRV/0022-S/10Verletzung der Verpflichtung, einerseits selbst zu berechnende Abgaben fristgerecht zu entrichten oder abzuführen, andererseits Abgabenerklärungen unter Einhaltung der abgabenrechtlich normierten Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht innerhalb der allgemeinen oder im Einzelfall erstreckten Frist abzugeben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012

…weiters über die notwendigen abgabenrechtlichen Kenntnisse verfügt, dass ihm in der Verletzung der Verpflichtung, einerseits selbst zu berechnende Abgaben spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit zu entrichten oder abzuführen, andererseits Abgabenerklärungen unter Einhaltung der abgabenrechtlich normierten Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (fristgerecht) bei der Abgabenbehörde einzureichen…

BFG RV/5300025/2017Abgabenrechtliche Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht hinsichtlich nichtselbständiger, aus einer Lehrtätigkeit bezogener Einkünfte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2018

…8.085,00; Nachforderung € 4.038,00). 2. Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt (Zur Bewirkung der Abgabenverküzung vgl. Abs. 3 lit. a). Gemäß § 51 Abs…

UFSL FSRV/0041-L/05Berufung gegen Schuld- und Strafausspruch wegen Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen und Finanzordnungswidrigkeit durch Nichtabgabe von Erklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)28.07.2006

…schuldig, wer, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. Während für eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG die Schuldform des bedingten Vorsatzes nach der Definition des § 8 Abs. 1 FinStrG ausreicht, liegt vorsätzliches, sich…

UFSL FSRV/0101-L/02In der Beschwerde wird die subjektive Tatseite bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.12.2003

…I. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird wie folgt präzisiert: Gegen LW wird das Finanzstrafverfahren ausgedehnt, weil der Verdacht besteht, dass er vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz als Abgabepflichtiger durch Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine…

UFSL FSRV/0023-L/08Hinterziehung von Werbeabgaben durch Nichtbekanntgabe der abgabenpflichtigen Tätigkeit bzw. Nichtabgabe von Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.06.2009

…obliegt ebenso wie eine Beurteilung des Umstandes, ob und inwieweit die bisher festgestellte Vorgangsweise den Verdacht einer (vorsätzlichen) Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht iSd. § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begründet, nunmehr der Finanzstrafbehörde erster Instanz, wobei allerdings in ersterem Zusammenhang auch zu berücksichtigen…

UFSW FSRV/0157-W/07Einleitung; keine Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht bei vertretbarer Rechtsansicht in den Steuererklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.08.2008

…der Abgabepflichtige habe seine abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten mit dem Ergebnis einer Verkürzung der von ihm geschuldeten Abgaben in einer Weise verletzt, die nach den Umständen des Falles die Möglichkeit nahe legen müsse, dass er diese Verletzung seiner Pflichten mit der daraus resultierenden Abgabenverkürzung…

UFSL FSRV/0051-L/12Nichtabgabe der Abgabenerklärung mangels vollständiger Kenntnis der Besteuerungsgrundlagen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)08.08.2013

…der es ernstlich für möglich hält, dass er durch sein Tun (oder Unterlassen) ein dem gesetzlichen Tatbild (Verletzung der sich ua. für den dazu Verpflichteten in der fristgerechten Erklärungsabgabe manifestierenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) entsprechendes Verhalten setzt und sich mit dieser Möglichkeit (billigend) abfindet (vgl…

BFG RV/4300004/2013Im Zweifel keine Verletzung der objektiven Sorgfalt erweislich, wenn ein - im Übrigen unter Spielsucht leidender - Objektbetreuer eines Kreditinstitutes mit Hauptschulabschluss und ohne steuerliches Fachwissen veruntreute Gelder gegenüber dem Fiskus nicht offenlegt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.02.2015

…gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Einkommensteuer bewirkt, indem er - wie im gegenständlichen Fall -unvollständige Einkommensteuererklärungen einreicht, wodurch Bescheide ergehen bzw. dem…

UFSW FSRV/0010-W/05Verbot der Doppelbestrafung. Scheinbare Idealkonkurrenz zwischen den Delikten der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.10.2005

…unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften…

UFSW FSRV/0173-W/03Abgrenzung zwischen dem Jahressteuerdelikt des § 33 Abs. 1 FinStrG in Verbindung mit § 13 FinStrg und dem Vorauszahlungsdelikt nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2004

…Dies möge auch als Entschuldigung für sein Nichterscheinen bei der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat dienen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß …

BFG RV/5300017/20171. Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen eines Europäischen Patentanwaltes, seine Umsätze und Gewinne vor dem Masseverwalter und der Abgabenbehörde verbergend; 2. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.06.2018Teil 1/2

…Einkommen- oder Körperschaftsteuer gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen (Pkt. 1.) die Verkürzung derartiger Abgaben bewirkt, indem er die Einreichung der elektronisch zu übersendeten diesbezüglichen Steuererklärungen…

BFG RV/6300005/20171. Unzulässiger Ansatz eines abschreibbaren Markenrechtes als Instrument einer rechtswidrigen Steuervermeidung; 2. Strafbefreiende Selbstanzeige mangels zweifelsfreien Nachweises einer Verfristung der Entrichtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.05.2018Teil 1/2

…der üblichen Übermittlung eines zu Kennzahlen zusammengefassten Zahlenmaterials per FinanzOnline ohne weitere Erläuterung das Auslangen gefunden werden kann. 3. Einer Hinterziehung von Körperschaftsteuer gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der…

UFSF FSRV/0004-F/07Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der unvollständigen Erklärung von Erlösen sowie Verletzung der Verpflichtung gemäß § 21 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.03.2007

…dem Bf. die Kenntnis der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht zu unterstellen und ihm auch bekannt ist, dass er bei vorsätzlicher Verletzung dieser, nämlich wie ihm vorgeworfen wird, durch vorsätzliches unvollständiges Erklären von Erlösen, eine Abgabenverkürzung bewirkt. Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde II. Instanz führt…

BFG RV/7300015/2018Schwarzeinkäufe auch schwarz im Unternehmen der Ehefrau verkauft. Der die abgabenrechtlichen Belange erfüllende Ehemann war der (alleinige) Täter.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.09.2019Teil 1/2

…Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 oder 2 bewirkt mit Bekanntgabe des Bescheides, mit dem bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder wenn diese infolge Unkenntnis der…

UFSL FSRV/0044-L/13Versuchte Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer (§§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG), Vorauszahlungsdelikt (§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG) oder Finanzordnungswidrigkeit (§ 51 Abs. 1 lit. a FinStrG)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)12.11.2013

…000,00 € und ab 1. Jänner 2011 100.000,00 €. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Nach § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung…

UFSG FSRV/0022-G/10Strafbarkeit eines Unternehmers, welcher in Kenntnis seiner abgabenrechtlichen Pflichten trotz berechneter Voranmeldungen und verfügbarer Mittel aus Ärger über seinen manipulativen Aufwand beim Finanz-Online die Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen und die Einreichung der Voranmeldungen unterlässt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.05.2011

…unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und auch jegliche weitere Information über diese Erlöse in den Steuererklärungen verheimlicht oder derartige…

UFSL FSRV/0008-L/10Durch ein Ehepaar in gemeinschaftlichem Zusammenwirken angeblich begangenen Abgabenhinterziehungen; Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Erstbehörde, weil - bei unterbliebenen notwendigen Ermittlungen - überdies die diesbezüglichen Finanzstrafverfahren unter Verletzung des § 61 Abs.1 FinStrG nicht verbunden worden sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2010Teil 1/2

…zu Unrecht oder zu hoch geltend gemacht wurden. Hingegen macht sich derjenige - anstelle von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten…

BFG RV/3300005/2014Umsatzsteuerhinterziehungen eines selbständigen Tontechnikers, welcher behauptet, trotz langjährigem Unternehmertum hinsichtlich der ihn treffenden abgabenrechtlichen Pflichten in Unkenntnis gewesen zu sein; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.04.2015Teil 1/3

…ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet werden. Statt einer Hinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich eine derartige Person einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht…

UFSL FSRV/0026-L/08Beschwerde eines Bürgermeisters gegen eine Verfahrenseinleitung wegen (angeblich) versuchter Abgabenhinterziehung durch unrechtmäßige Geltendmachung von Werbungskosten; tatsächlich größtenteils aber keine Verletzung einer Offenlegungspflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.11.2008

…September 2004, 2004/14/0014). Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung u. a. schuldig, wer vorsätzlich (§ 8 Abs. 1 FinStrG) unter Verletzung der Verpflichtung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist…