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104 902 Treffer430 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet wird. Die widmungsgemäße Verwendung des Reinerträgnisses ist dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel über dessen Aufforderung nachzuweisen (§ 58 Abs. 2 GSpG). Rz 692: Glücksspiele im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben) ohne vermögenswerte Leistung (Einsatz) unterliegen einer Glücksspielabgabe von 5% der…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

I. Erbschafts- und Schenkungssteuer I. Erbschafts- und Schenkungssteuer Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06 ua., den Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (in der Folge kurz ErbStG 1955) "Erwerb von Todes wegen" und…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

2.2.1.3.4. Erwerb eines Grundstückes im Sonderbetriebsvermögen gemeinsam mit einem Mitunternehmeranteil Siehe Pkt. III.1.2.1.3.4. 2.2.1.3.5. Erwerb von teilweise betrieblich genutzten Grundstücken Wird ein Grundstück, das sich im Eigentum eines Unternehmers und eines Nichtunternehmers…

UFSL RV/1694-L/02Bei den Verkehrsteuern sind ausschließlich zivilrechtliche Eigentumsübertragungen für erbschafts- und schenkungssteuerrechtliche Tatbestände einschließlich der Befreiungen maßgebend. Wurde das Betriebsvermögen bereits im Jahr 1987, das bisher im wirtschaftlichen Eigentum stehende Betriebsgebäude samt dazugehörigem Grund aber erst im Jahr 2002 ins zivilrechtliche Eigentum übergeben, so steht der Freibetrag nach § 15a ErbStG nicht zu. Erfolgt die Betriebsübergabe vom Vater an den Sohn, wobei die Hälfte des Betriebsgebäudes der Mutter gehört, so ist der Hälfteanteil der nicht am Betriebsvermögen beteiligten Mutter nicht nach § 15a ErbStG befreit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2003

…und Schenkungssteuerrecht nicht an den wirtschaftlichen Eigentumsbegriff des Einkommensteuergesetzes an. Auf Grund der Charakterisierung als Verkehrsteuer sind ausschließlich zivilrechtliche Eigentumsübertragungen für erbschafts- und schenkungssteuerliche Tatbestände einschließlich der Befreiungen entscheidend. Nach Dafürhalten des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Vorschrift des § 21 BAO eine Richtlinie für abgabenrechtlich relevante Sachverhalte…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

1. Allgemeines 1.1 Rechtsgrundlagen 1.1.1 Durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 682/1994 wurde in § 11 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG 1987) die Befugnis zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Parteienvertreter ermöglicht. 1.1.2 Mit den Bundesgesetzen BGBl. I Nr. 22/2012 und BGBl. I…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…Herausgabeanspruchs und nicht auf die tatsächliche Herausgabe abzustellen (vgl. Punkt 1.6 des Erlasses des BMF vom 18. Februar 2009, BMF-010206/0040-VI/5/2009 , über die verkehrsteuerlichen Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008). Der Widerruf der Stiftung ist ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft (vgl. Arnold…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…von Jahr zu Jahr stillschweigend gestattet (oder vereinbart) entsteht die Steuerschuld jährlich in Höhe der fiktiven Zinsen bzw. des Wertes der Nutzung (vgl. VwGH 18.10.2005, 2005/16/0036 ). Siehe auch Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006, Erlass des BMF vom 7. Mai 2008…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…normierte Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer unbeachtlich. Die Grunderwerbsteuer ist vom Zweifachen des Einheitswertes zu bemessen. Hinweis: Für den Fall, dass die Gesellschafter ihre Mitunternehmeranteile gemeinsam mit dem Sonderbetriebsvermögen einbringen, siehe Ergebnisse der Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern 2006, Pkt. 4.2, Erlass des BMF vom 07…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…XXVII § 2 Steuerreformgesetz 1993, BGBl. Nr. 818/1993, von der Gesellschaftsteuer befreit. Anmerkung: Siehe auch Protokoll zur Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern 2004, Kapitalverkehrsteuergesetz, Frage 2. 5. Art. 34 Budgetbegleitgesetz 2001 - Ausgliederungen 5.1 Art. 34 Budgetbegleitgesetz 2001 - Ausgliederung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts Frage…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

§ 14 Abs. 5 WEG 2002 zu Lebzeiten vor einem Notar oder unter anwaltlicher Mitwirkung schriftlich vereinbaren, dass anstelle des gesetzlichen Eigentumsübergangs an den überlebenden Eigentumspartner eine andere natürliche Person den Anteil des Verstorbenen am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum erwerben soll. Diese Person (Begünstigte) erwirbt hierbei…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

1. ERBSCHAFTS- und SCHENKUNGSSTEUERGESETZ 1.1. §§ 2, 20 ErbStG Umfang (Berechnung) des Erwerbes bei Anrechnung von Vorempfängen Sachverhalt: Nach den Bestimmungen der §§ 788, 790 ABGB können bestimmte Vorempfänge auf den Erbteil angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt in der Weise, dass der Vorempfang dem Nachlassvermögen hinzugerechnet…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

§ 12 BewG 1955, 161 ff HGB Bewertung eines negativen Kommanditanteils bei Grundstücksbesitz der KG Mit Rücksicht auf die einschlägigen handelsrechtlichen Haftungsbeschränkungen ist dem Kommanditisten nach Rechtsprechung und Literatur zum BewG 1955 kein negativer steuerlicher Wert zuzurechnen. Stattdessen erfolgt der Wertansatz mit Null. Der Negativüberhang trifft…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

1. §§ 4 ff und § 16 BewG 1955 Verhältnis dieser Gesetzesbestimmungen zueinander Sachverhalt 1: Ein Übergeber bedingt sich eine Rente für die Übergabe eines Grundstücks aus. Im Falle seines Ablebens erhält die überlebende Ehegattin die Rente in gleicher Höhe. Ist die Rente an die Ehegattin bereits…

UFSW RV/0252-W/04Wirtschaftliche Betrachtungsweise auch bei den Verkehrsteuern
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.10.2006

…über die Berufung des Herrn I.H., N.M., vertreten durch Herrn G.A., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. Oktober 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO)…

BFG RV/7101977/20191. Fragen iZm der Rechtzeitigkeit der persönlichen Einbringung einer an das FA f Gebühren und Verkehrsteuern gerichteten und unrichtig adressierten Eingabe (§ 13 Abs. 2 AVOG 2010) 2. Keine Rechtsgebühr für ein bereits nach dem GrEStG steuerbaren (einheitlichen) Rechtsgeschäft (15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.07.2022

…Daniel Philip Pfau in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 25. Oktober 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Gebühren 2015 zu Recht: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben…

BFG RS/7100015/20121. Glücksspielabgabepflicht gemäß § 57 Abs. 3 GSpG, wenn ohne Konzession gemäß § 14 GSpG und ohne landesrechtliche Bewilligung Spielteilnehmern Spiele über Terminals, die sich mit Spielautomaten in welchen das Spielergebnis getroffen wird, verbinden, angeboten werden. 2. Relation des Glücksspielmonopols zu § 57 Abs. 3 GSpG (§ 57 Abs. 4 GSpG) aus Sicht der Gebühren und Verkehrsteuern.
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2014Teil 1/4

…1030 Wien, StNr.x1 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß § 284 BAO durch das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel betreffend Glücksspielabgaben gemäß § 57 Glücksspielgesetz zu Recht erkannt: Der Säumnisbeschwerde wird stattgegeben. Folgende erstmalige Festsetzungen der selbstberechneten Glückspielabgaben ergehen: Gemäß § 201 Abs. 3 Z 1 BAO…

BFG RS/7100015/20121. Glücksspielabgabepflicht gemäß § 57 Abs. 3 GSpG, wenn ohne Konzession gemäß § 14 GSpG und ohne landesrechtliche Bewilligung Spielteilnehmern Spiele über Terminals, die sich mit Spielautomaten in welchen das Spielergebnis getroffen wird, verbinden, angeboten werden. 2. Relation des Glücksspielmonopols zu § 57 Abs. 3 GSpG (§ 57 Abs. 4 GSpG) aus Sicht der Gebühren und Verkehrsteuern.
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2014Teil 2/4

…die untereinander eventuell nicht untrennbar verknüpft sind. Eine Folge der unterschiedlichen Regelungsmaterien sind unterschiedliche Zuständigkeiten (Verwaltungsbehörden, Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, ordentliche Gerichte und Verwaltungsgerichte). Da im gegenständlichen Fall über Devolutionsantrag/Säumnisbeschwerde erstmalig selbstberechnete Glücksspielabgaben gemäß § 201 BAO festgesetzt wurden, ist das Bundesfinanzgericht zuständig. …

BFG RS/7100015/20121. Glücksspielabgabepflicht gemäß § 57 Abs. 3 GSpG, wenn ohne Konzession gemäß § 14 GSpG und ohne landesrechtliche Bewilligung Spielteilnehmern Spiele über Terminals, die sich mit Spielautomaten in welchen das Spielergebnis getroffen wird, verbinden, angeboten werden. 2. Relation des Glücksspielmonopols zu § 57 Abs. 3 GSpG (§ 57 Abs. 4 GSpG) aus Sicht der Gebühren und Verkehrsteuern.
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2014Teil 3/4

…der Einheitlichkeit der Steuerrechtsordnung vergleichbare Regelungen in anderen Steuergesetzen, wie z.B. das Gebührengesetz bzw. allgemeine verkehrsteuerliche Grundsätze, herangezogen werden. Die Dominanz des bürgerlichen Rechtes bei der Auslegung der Rechtsgeschäftsgebühren, die sich zweifelsohne institutionalisiert hat ohne die wirtschaftliche Betrachtungsweise außer Betracht zu lassen (Tipke, dSteuerrecht…

BFG RS/7100015/20121. Glücksspielabgabepflicht gemäß § 57 Abs. 3 GSpG, wenn ohne Konzession gemäß § 14 GSpG und ohne landesrechtliche Bewilligung Spielteilnehmern Spiele über Terminals, die sich mit Spielautomaten in welchen das Spielergebnis getroffen wird, verbinden, angeboten werden. 2. Relation des Glücksspielmonopols zu § 57 Abs. 3 GSpG (§ 57 Abs. 4 GSpG) aus Sicht der Gebühren und Verkehrsteuern.
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2014Teil 4/4

…kann nicht behauptet werden, die Maximierung der Staatseinnahmen sei das wahre Ziel der Monopolreglung. Das österreichische Glücksspielmonopol ist daher aus Sicht der Gebühren und Verkehrsteuern unionsrechtskonform. 5.6.5. Erwägungen zu weiteren Einwendungen der Bf. Hinsichtlich der Ausspielungen über die gegenständlichen Geräte vertritt die Bf…