11.10 Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) Rz 805: Ein jährlicher Verkehrsabsetzbetrag steht allen Arbeitnehmern zu, die Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis beziehen, und zwar auch dann, wenn sie nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Dieser Absetzbetrag deckt den normalen Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und…
12.5.2.4 Körperbehinderung mit KFZ- oder Taxinutzung Rz 847: Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag…
…Betrag sind in folgender Reihenfolgeabzuziehen: der Familienbonus Plus der Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der (erhöhte) Verkehrsabsetzbetrag, der Arbeitnehmerabsetzbetrag (bis 2015), der (erhöhte) Pensionistenabsetzbetrag (soweit der Verkehrsabsetzbetrag nicht zusteht), der Pendlereuro. Der Familienbonus Plus wird als erster Absetzbetrag von der aufgrund des Einkommensteuertarifs errechneten Steuer abgezogen…
…(Abweisung und Abänderung) Strittig ist zwischen den Parteien zunächst, ob der Verkehrsabsetzbetrag von der errechneten Steuer vor oder nach der Anwendung des Durchschnittssteuersatzes anzuwenden ist. § 33 EStG 1988 in der für die Veranlagung 2023 geltenden Fassung vor BGBl I 113/2024 (Abgabenänderungsgesetz 2024) lautet auszugsweise…
…für Familienheimfahrten in Höhe von 3.539,34 Euro erklärt. Das Finanzamt erließ am 18.5.2020 den Einkommensteuerbescheid 2019 ohne Berücksichtigung des Verkehrsabsetzbetrages und des Pensionistenabsetzbetrags in Höhe Null. Die Einkommensteuer für das Jahr 2019 wurde in Höhe von 6.722,00 €…
…die Berücksichtigung des Verkehrsabsetzbetrages in Höhe von Euro 291,-. Das Finanzamt legte die Beschwerde zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht vor und führte im Vorlagebericht aus, dass entsprechend der gesetzlichen Bestimmung des § 33 Abs. 5 Z 1 EStG 1988 für die Gewährung des Verkehrsabsetzbetrages lediglich ein…
…Begründend führte das Finanzamt (durch Bezugnahme auf den Einkommensteuerbescheid 2008) aus, Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten. Mit den dagegen eingebrachten (gleichlautenden) Berufungen wurde die Berücksichtigung der Fahrtkosten laut Erklärung beantragt. Gemäß Ausbildungsrichtlinien bzw…
…mit dem Privat-PKW" begehre. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3. Oktober 2008 wies das Finanzamt die Berufung mit folgender Begründung als unbegründet ab: Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale seien sämtliche Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Der Berufungswerber habe trotz Ersuchen vom 24…
…aus Gewerbebetrieb. Von der im angefochtenen Einkommensteuerbescheid errechneten Steuer iHv 174,13 Euro wurden der Arbeitnehmerabsetzbetrag von 54 Euro und ein Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 63,81 Euro in Abzug gebracht, sodass sich ein Einkommensteuerbetrag von 56,32 Euro errechnete. Dagegen erhob die Bw. das…
…nach Z. 6 dieser Gesetzesstelle auch die Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wobei für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5…
…maximal 2 Stunden lang gedauert. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die Fahrten des Bw. vom Wohnort mit Zielort "S" (lt. Fahrtenbuch) durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind oder nicht. Gem. § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung…
…952,54 x € 142,03 : € 10.370,50 = € 95,24). Der Verkehrsabsetzbetrag sei daher mit € 41,24 und der Arbeitnehmerabsetzbetrag mit € 54,00 zu berücksichtigen; der Berufung habe daher nicht stattgegeben werden können. In weiterer Folge stellte der steuerliche…
…Tarif vor Abzug der Absetzbeträge | 2.033,52 | - allgemeiner Steuerabsetzbetrag (neu) | 860,35 | -Arbeitnehmerabsetzbetrag | 54,00 | -Verkehrsabsetzbetrag (Stattgabe) 100 %- keine Einschleifregelung | 291,00 | Steuer nach Abzug der Absetzbeträge | 828,18 | Durchschnittssteuersatz von 11.370,73…
…eines Dienstverhältnisses bei einer ausländischen Botschaft in Wien beschäftigt war und die Besteuerung dieser Bezüge ausschließlich im Wege der Veranlagung erfolgte, erfolgte die Nichtanerkennung des geltend gemachten Verkehrsabsetzbetrages nicht zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, 16. Februar 2004  …
…Weiters werden gem. § 33 Abs. 2 EStG 1988 der Verkehrsabsetzbetrag und der Arbeitnehmerabsetzbetrag insoweit nicht abgezogen, als sie 22 % der zum laufenden Tarif zu versteuernden nicht selbständigen Einkünfte übersteigen. In der dagegen erhobenen Berufung vom 4. 10. 1999 bzw. in der Ergänzung zur Berufung vom…
…zu erkennen. § 33 Abs. 5 EStG 1988 lautet auszugsweise: "Bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis stehen folgende Absetzbeträge zu: 1. Ein Verkehrsabsetzbetrag von 400 Euro jährlich. […]" § 33 Abs. 6 EStG 1988 lautet: "Stehen einem Steuerpflichtigen die Absetzbeträge nach Abs. 5 nicht zu und erhält…
…als Vorlageantrag gewertet wurde. Ergänzend wurde darin ausgeführt, dass bei den Lohnzetteln kein Pensionistenabsetzbetrag berücksichtigt worden wäre. Es würden der Verkehrsabsetzbetrag und der Teuerungsabsetzbetrag gemäß § 124b Z 407 EStG 1988 fehlen. Der Gesamtbetrag der Einkünfte wäre € 19.175,83. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen…
…dass die private Nutzung mindestens 40% beträgt. Sie begehren Ausgaben für ein Leasingauto für die Fahrten zum Arbeitsplatz und zurück. Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht (…
…so errechneten Steuer seien die Abzüge gemäß § 33 Abs. 3a bis 6 EStG abzuziehen. Der Verkehrsabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 5 Z 1 und Z 3 EStG 1988 hätte somit nicht schon in die Berechnung des Durchschnittsteuersatzes einbezogen, sondern erst am Schluss von der nach Anwendung…
…zu beachten sei. Dementsprechend seien die Abzüge gemäß § 33 Abs. 4 bis 6 EStG 1988 bei der Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes zu berücksichtigen. Konsequenterweise sei der Verkehrsabsetzbetrag vom hochgerechneten Einkommen zu bemessen. Dies entspreche auch der Logik der Hochrechnung, die eine Besteuerung bewirken solle, als wären…