IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Payer Steuerberatung GmbH, Innovationsplatz 1, 4224 Wartberg ob der Aist, über die Beschwerden vom 6. Dezember 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 6. November…
…unabhängig von der Herkunft oder der Bestimmung der Waren, widerspricht sie nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist aus Gründen der Gleichbehandlung gerechtfertigt, wenn sich der Beteiligte die ihm bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens erwachsenden Kosten erspart. Im Übrigen ist im Verfahren der Zollbehörden die Erhebung von…
…unabhängig von der Herkunft oder der Bestimmung der Waren, widerspricht sie nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist aus Gründen der Gleichbehandlung gerechtfertigt, wenn sich der Beteiligte die ihm bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens erwachsenden Kosten erspart. Im Übrigen ist im Verfahren der Zollbehörden die Erhebung von…
…unabhängig von der Herkunft oder der Bestimmung der Waren, widerspricht sie nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist aus Gründen der Gleichbehandlung gerechtfertigt, wenn sich der Beteiligte die ihm bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens erwachsenden Kosten erspart. Im Übrigen ist im Verfahren der Zollbehörden die Erhebung von…
…unabhängig von der Herkunft oder der Bestimmung der Waren, widerspricht sie nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist aus Gründen der Gleichbehandlung gerechtfertigt, wenn sich der Beteiligte die ihm bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens erwachsenden Kosten erspart. Im Übrigen ist im Verfahren der Zollbehörden die Erhebung von…
…unabhängig von der Herkunft oder der Bestimmung der Waren, widerspricht sie nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist aus Gründen der Gleichbehandlung gerechtfertigt, wenn sich der Beteiligte die ihm bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens erwachsenden Kosten erspart. Im Übrigen ist im Verfahren der Zollbehörden die Erhebung von…
…Finanzsenat wolle gemäß § 38a AVG in Folge der aufgezeigten Verletzungen europarechtlicher Vorschriften die gegenständliche Causa zu den Fragen, ob die Bestimmung des § 6a NoVAG gegen den europarechtlich verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bzw. auch gegen die Warenverkehrsfreiheit und den Art. 81 EGV (Wettbewerbsrecht) sowie Art. 90 EGV verstoße…
…Finanzsenat wolle gemäß § 38a AVG in Folge der aufgezeigten Verletzungen europarechtlicher Vorschriften die gegenständliche Causa zu den Fragen, ob die Bestimmung des § 6a NoVAG gegen den europarechtlich verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bzw. auch gegen die Warenverkehrsfreiheit und den Art. 81 EGV (Wettbewerbsrecht) sowie Art. 90 EGV verstoße…
…bereits bestätigt, indem er die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung nach der bezogenen Gesetztesstelle unter Heranziehung des Zinssatzes für Säumniszinsen ausdrücklich für zulässig erklärt hat. Der VwGH hat in dem erwähnten Erkenntnis auch festgestellt, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dann nicht eingehalten ist, wenn eine Abgabenerhöhung stattfindet, obwohl die…
Nach den Entscheidungen des EMGR ist für den Verhältnismäßgkeitsgrundsatz der geltende Steuersatz nicht entscheidend. Die Bf. kann sich daher nicht hinsichtlich der 16% vom Einsatz auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berufen. Wie bereits dargestellt, sind sowohl Konzessionäre und Bewilligungsinhaber nach mehreren Bestimmungen glücksspielabgabenpflichtig, ebenso wie die Bf…
…aufgezeigten Verletzungen europarechtlicher Vorschriften gegenständliche Causa zu den Fragen, ob die Bestimmung des § 6a NoVAG 1991 gegen den europarechtlich verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bzw. auch die Warenverkehrsfreiheit und dem Artikel 81 (Wettbewerbsrecht) sowie gegen Artikel 90 EGV verstoße, dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung gemäß Artikel 234 EG…
…auf den Steuerpflichtigen abgewälzt werden, der erst auf einer nachgelagerten Stufe mit den Daten konfrontiert wird. Dies würde eine nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende Risikoverteilung bewirken. Darüber hinaus wären Register und Auskünfte auch sinnlos und würden ausschließlich zusätzlich Verwaltungsaufwand verursachen, wenn der Unternehmer den öffentlichen…
…als auch den Leistungszeitraum. Außerdem verbiete der EuGH vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und insbesondere des zentralen Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer den Vorsteuerabzug nur aus formalrechtlichen Gründen zu verweigern. Ob der Steuerpflichtige vom Mehrwertsteuerbetrug wusste oder zumindest hätte wissen müssen, hängt von Tatfragen ab…
…SBBG der Beschwerdeführerin das Recht eingeräumt werden, Gegenbeweise zu erbringen um die Vermutung zu beseitigen und wird nachfolgend hierzu im Detail ausgeführt. 1.3 Gelindere Mittel / Verhältnismäßigkeitsgrundsatz / Verstoß gegen das SBBG 1.3.1 Die belangte Behörde setzte sich unstrittig (!) vor Betreten des Grundstücks zu…
…und Missbrauch. Für den gegenständlichen Fall ist jedoch fraglich, ob das bloße Abstellen auf Formalvorschriften bei unstrittigerweise nicht gegebenem Missbrauch dem unionsrechtlich garantierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entgegensteht. Für die Beurteilung dieser Rechtsfrage ist die Rechtsprechung des EuGH heranzuziehen: Der EuGH hatte in seinem Urteil vom 2. Juni…
…Neben der strikten Bindung an ihre Aufgaben und dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit ist die Finanzstrafbehörde ausdrücklich verpflichtet, die Mittel ihrer Aufgabenerfüllung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auszuwählen und derart auszuüben, dass in die Rechte von Personen nur im geringstmöglichen Ausmaß eingegriffen wird: Jede durch ein Handeln der…
…dass die Leistung für das Unternehmen ausgeführt wurde, würde es nach diesem Urteil dem unionsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Neutralitätsgrundsatz widersprechen, den Vorsteuerabzug allein auf Grund einer unzureichenden Leistungsbezeichnung auf der Rechnung zu versagen. Im Urteil Barlis 06 hat der EuGH diese Rechtsprechung fortgesetzt und…
…könnte der Erstattungsanspruch bescheinigt werden, zumal die Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges durch die Auslegung der Mitgliedstaaten nicht so gestaltet werden dürfen, dass der Vorsteuerabzug nicht möglich ist (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz). In diesem Zusammenhang wäre der Warenbezug der Bf. durch Vorlage von Fotokopien der Kontoblätter (Aufwandskonto) über die Verbuchung…
…streichen waren. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Voraussetzung für die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung aber auch die Verhältnismäßigkeit (EuGH 16.10.2003, C-91/02). Dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist dann nicht eingehalten, wenn eine Abgabenerhöhung stattfindet, obwohl die Verantwortlichkeit für die verspätete Erhebung der Zollschuld (bzw…
…streichen waren. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Voraussetzung für die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung aber auch die Verhältnismäßigkeit (EuGH 16.10.2003, C-91/02). Dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist dann nicht eingehalten, wenn eine Abgabenerhöhung stattfindet, obwohl die Verantwortlichkeit für die verspätete Erhebung der Zollschuld (bzw…