Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 9 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dipl. Ing. Klemens Weiß als weitere Mitglieder des…
…unterbleiben können. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 28. Februar 2002, Zlen. 99/15/0078, 0079 und 0158 erhebliche Verfahrensmängel der Berufungsentscheidung vom 14. Dezember 1998, RV/082-06/05/98 u.a. auch hinsichtlich der Einkommensteuer 1990 festgestellt und in Anbetracht dessen den…
…unterbleiben können. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 28. Februar 2002, Zlen. 99/15/0078, 0079 und 0158 erhebliche Verfahrensmängel der Berufungsentscheidung vom 14. Dezember 1998, RV/082-06/05/98 u.a. auch hinsichtlich der Einkommensteuer 1990 festgestellt und in Anbetracht dessen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A-GmbH, Anschrift, vertreten durch MOORE STEPHENS Salzburg GmbH, Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft, Innsbrucker Bundesstraße 126, 5020 Salzburg, gegen den Sammelbescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom…
…vor dem gesetzlichen Richter verletzt wurde (Art. 83 Abs. 2 B-VG). Eine mit diesem Verfahrensmangel behaftete Entscheidung ist grundsätzlich aufzuheben (z.B. VfGH 3.3.2008 B 97/07; VfGH 29.2.2000 B 2025/99). Dieser Mangel ist in jedem Stadium des Verfahrens…
…die nicht zeitgerechte, d.h. erst nach Ablauf der Berufungsfrist gegen den Haftungsbescheid - und damit gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch - erfolgte nähere Konkretisierung der Abgabenansprüche einen nicht sanierbaren Verfahrensmangel zur Folge hat, weshalb der angefochtene Haftungsbescheid hinsichtlich Lohnsteuer 10-11/2008, Lohnsteuer 01-03…
…tätig geworden, womit nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates in das verfassungsrechtlich geschützte Recht des Beschuldigten auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter eingegriffen worden ist. Eine derartige Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (vgl. auch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 18. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. Juli 2002 betreffend Wiederaufnahme/Umsatzsteuer 2000 und Umsatzsteuer 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Umsatzsteuerbescheid 2000 vom 19.2…
…I. Instanz ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar. Es war daher ohne Eingehen auf das Berufungsvorbringen des Beschuldigten spruchgemäß die Entscheidung des unzuständigen Organes der ersten Instanz aufzuheben und die Finanzstrafsache an die tatsächlich zuständige Behörde…
…58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar. Es war daher ohne Eingehen auf das Berufungsbegehren des Beschuldigten selbst bereits in nichtöffentlicher Sitzung in sinngemäßer Anwendung des § 125 Abs…
…58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar. Es war daher ohne Eingehen auf das Berufungsbegehren des Beschuldigten selbst bereits in nichtöffentlicher Sitzung in sinngemäßer Anwendung des § 125 Abs…
…58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar. Es war daher ohne Eingehen auf das Berufungsbegehren des Beschuldigten selbst bereits in nichtöffentlicher Sitzung in sinngemäßer Anwendung des § 125 Abs…
…Die Zustellung löse somit eine Rechtsmittelfrist aus. Daher hätte die Zustellung jedenfalls mit Zustellnachweis erfolgen müssen. Eine solche Verfügung hätte die Behörde nicht getroffen. Die Behörde hätte insofern einen Verfahrensmangel begangen, indem der Bw. massiv in seinem Recht auf Parteiengehör verletzt worden sei. Darüber hinaus…
…Hinsicht mit Rechtswidrigkeit, und zwar zum einen mit einem relevanten Verfahrensmangel und zum anderen mit inhaltlicher Unrichtigkeit: Denn es besteht nicht nur zwischen Bescheidspruch und Begründung ein zur Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften führender offensichtlicher Widerspruch (siehe dazu VwGH v.5.12.1991, 89/13…
…Beim Unabhängigen Finanzsenat ist allerdings binnen der von ihm zur Beantwortung des Vorhaltes gesetzten Frist von einem Monat keine sich hierauf beziehende Stellungnahme eingelangt. Zum vom Bf in erwähnter Eingabe in diesem Zusammenhang ebenfalls gerügtem Verfahrensmangel der Verweigerung der Akteneinsicht stellt der Unabhängige Finanzsenat fest…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der berufungswerbenden Gesellschaft m.b.H., Sitz laut Firmenbuch: Sitz, 1.) vom 11. Dezember 2008 gegen den Körperschaftsteuerbescheid Gruppe 2006 des Finanzamtes X vom 26. November 2008, welche Berufung gemäß § 274 Satz 1 BAO gegen den gemäß…
…Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58 bis 64). Schreitet jedoch ein sachlich unzuständiger Spruchsenat ein, ist eine derartige sachliche Unzuständigkeit als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (vgl. auch Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 10 zu §…
…neu produziert. Verwertet die Behörde ein ihr vorliegendes Beweismaterial nicht und wird verabsäumt, dagegen ein Rechtsmittel einzubringen, so führt auch die Rüge der Verfahrensmängel zu keiner Wiederaufnahme des Verfahrens, weil dies eine unzulässige Umgehung der eingetretenen Rechtskraftwirkung wäre (VwGH 23.09.1988, 85/17/0105)…
…geboten und dadurch das Recht auf Parteiengehör missachtet worden wäre - was hier keineswegs der Fall gewesen ist - so läge darin kein absoluter Verfahrensmangel (vgl. Ritz, BAO3, § 115 Rz 21), der zur Aufhebung der bekämpften Bescheide führen würde, zumal ein solcher erstinstanzlicher Verfahrensmangel spätestens im Berufungsverfahren…
…Behörde Bedacht zu nehmen, um ein "faires Verfahren" zu garantieren, etwa dadurch, dass sie eine Berufungsvorentscheidung erlässt, um wesentliche Verfahrensmängel im Zusammenhang mit der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides zu beseitigen (Stoll, BAO-Kommentar, 1288); die Behörde trifft eine Offenbarungspflicht über alle Ermittlungsschritte, auch solche zugunsten…