…allgemein betreffend bekannte Bankgeschäfte in Zusammenhang mit dem Beschuldigten, seinem Sohn C und dem Verein "D" den Beschluss gefasst: I. Das Beschwerdeverfahren wird gemäß §§ 173 Satz1 iVm § 157 Satz 1 FinStrG infolge Ablebens des Beschwerdeführers eingestellt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Gemäß § 173 FinStrG werden Finanzstrafverfahren gegen Verdächtige bzw. Beschuldigte nach deren Ableben nicht weitergeführt; allfällige sich aus dem Finanzstrafverfahren ergebende Forderungen der Strafverfolgungsbehörden gehen nicht auf die Erben des Verstorbenen über; ebenso bestehen nachträglich keine Kostenersatzansprüche des Nachlasses bzw. vice versa der Finanzstrafbehörde. Angesichts dieser…
…und dem 22.04.2022 objektiv eine Meldepflicht nach dem WiEReG traf (was aber nicht der Fall war), so läge mir hinsichtlich der unterlassenen Meldung in diesem Zeitraum kein Verschulden zur Last. Mangels Kenntnis vom Ableben des V3 wäre es mir subjektiv gar nicht möglich…
…zu den Kosten des verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Finanzstrafverfahrens zu ersetzen. Hingegen wird das gegen den belangten Verband anhängige Finanzstrafverfahren im Umfang der unter Punkt I.) gegenüber dem Beschuldigten ausgesprochenen Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. III.) Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…ist. Die Einstellung ist, soweit sie nicht bescheidmäßig erfolgt, dem Beschuldigten mitzuteilen, wenn er nach dem Inhalt der Akten von dem gegen ihn gerichteten Verdacht wußte. Verfahrensgegenstand Verfahrensgegenständlich ist die Bestrafung des Bf wegen Nichterteilung einer Auskunft nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 i. V. m…
…ist das Strafverfahren einzustellen. Stirbt der Bestrafte nach Rechtskraft des Erkenntnisses (der Strafverfügung), so geht die Verbindlichkeit zur Entrichtung von Geldstrafen, Wertersätzen und Kosten nicht auf die Erben über. Nach dieser Bestimmung werden Finanzstrafverfahren gegen Verdächtige bzw. Beschuldigte nach deren Ableben nicht weitergeführt; allfällige sich…
…ist das Strafverfahren einzustellen. Stirbt der Bestrafte nach Rechtskraft des Erkenntnisses (der Strafverfügung), so geht die Verbindlichkeit zur Entrichtung von Geldstrafen, Wertersätzen und Kosten nicht auf die Erben über. Nach dieser Bestimmung werden Finanzstrafverfahren gegen Verdächtige bzw. Beschuldigte nach deren Ableben nicht weitergeführt; allfällige sich…
…sein muss, dass kein Zweifel darüber besteht, wofür der Täter bestraft worden ist. Der Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung entsprochen, wenn a) im Spruch des Straferkenntnisses einem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, dass er in die Lage versetzt wird, auf den…
…Beamter nach dem KM-Stand [des Fahrzeuges] erkundigt mit der Erklärung, dass dieser ebenfalls für die Wertermittlung benötigt werde. Der Beschuldigte habe diesen jedoch nicht bekannt gegeben und sich zudem geweigert, die Zündung einzuschalten bzw. den Motor zu starten, um den KM-Stand ablesen zu…
…3 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden unter Berücksichtigung der Ergebnisses des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht; bestehen Zweifel, so darf die Sache nicht zum Nachteil des Beschuldigten angenommen werden. Für Zwecke eines Finanzstrafverfahrens haben somit die…
…und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen. Da Sie trotz Aufforderung keine Angaben hierzu gemacht haben, war von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen. Über Sorgepflichten wurde nichts bekannt gegeben. Bei der Strafbemessung wurde berücksichtigt, dass verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen nach dem Wiener…
…Wenn jedoch der Beschuldigte, wie im gegenständlichen Fall davon ausging, dass die Nichtabgabe der Steuererklärungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Abgabenbehörde zumindest im Ausmaß der von ihm richtigerweise geschuldeten Beträge nach sich ziehen werde, kann ihm ein Verkürzungsvorsatz hinsichtlich der Jahresumsatzsteuer des Tatzeitraumes nicht…
…3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; "bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden." Aus den…
…und Wahrheitspflicht in Bezug auf Einkommensteuer 2010 schon objektiv nicht vorwerfbar, sodass insoweit mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 FinStrG vorzugehen war. Das Vorliegen der subjektiven Tatseite einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG wird seitens des Bf. in der gegenständlichen Beschwerde mit dem Vorbringen bestritten…
…Jänner bis Juni 2004 in Höhe von € 427,80 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet habe, eingeleitete Finanzstrafverfahren gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der Beschuldigte im Tatzeitraum für die abgabenbehördlichen Belange der Fa.T…
…auf ihrem Abgabenkonto aushaftende Abgabenrückstand (von der Einbringung ausgesetzt) beträgt € 47.086,01. Unter Zugrundelegung einer nunmehr eingeschränkten wirtschaftlichen Situation beider Beschuldigter erweisen sich nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die aus dem Spruch der gegenständlichen Berufungsentscheidung ersichtlichen Geldstrafen tat- und schuldangemessen. Auch die gemäß …
…Rahmen eines Gewerbebetriebes erfordere einen entsprechenden Einsatz des Unternehmers, sodass nicht ernstlich davon ausgegangen werden könne, es habe daneben noch ein, alle Kriterien eines solchen erfüllendes Dienstverhältnis zur Fa. V. bestanden. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass dem Beschuldigten als realitätsbezogenem und zu Beginn der…
…fotografiert. Insgesamt sind auch dies drei Fotos, das ist das Maximum das hochgeladen werden kann. Anmerkung des Beschuldigten: Der rote LED Balken an der Ladesäule sagt nicht aus, dass das Fahrzeug aufgeladen ist. Es bedeutet meines Wissens nach, dass die Ladesäule keinen Strom mehr liefert…
…3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; "bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden." Zunächst ist…
…22. September 2003 vor dem Finanzamt habe er noch angegeben, dass er vom 25. März 2003 bis 2. Juni 2003 in Untersuchungshaft gewesen sei und deshalb keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben habe können. Dieser Umstand sei bei der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages jedoch bereits berücksichtigt worden. Dem…