…von vierzehn Tagen seit der Zustellung des Beschlusses offen. Wie in der Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid richtig ausgeführt wird, hat sich der VwGH zu 92/15/0097 vom 23.Juni 1993 mit der Frage der Weiterführung eines Finanzstrafverfahrens nach Unzuständigkeitserklärung des Gerichtes befasst. Demnach ist…
…das Gericht zu entscheiden (VwGH 26.1.1993, 92/14/0164, 17.2.1992, 92/15/0010). Damit steht gegen eine Unzuständigkeitserklärung des Spruchsenates keine Beschwerde zu. Zur Bestimmung des § 54 Abs. 1 FinStrG ist zunächst festzuhalten, dass die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen dem Gericht…
…ist aus dem im Band 23 des Gerichtsaktes erliegenden Anordnungs- und Bewilligungsbogen keine Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu diesen Taten ersichtlich. Es könnte weiterhin eine Fortsetzungsmöglichkeit bestehen. R.GmbH***1*** und A.KG***1*** Im Zeitpunkt der Unzuständigkeitserklärung des Gerichts wäre es auch noch möglich gewesen…
…die Durchführung des Finanzstrafverfahrens eine andere sachlich zuständige Finanzstrafbehörde bestimmt werden. Die Finanzstrafbehörde Graz-Stadt richtete am 17.5.2018 ein Schreiben an das Bundesministerium für Finanzen um Delegierung nach § 60 Abs. 1 FinStrG und begründete dies nach Anführung der Unzuständigkeitserklärung des Gerichtes mit Verweis…
…1 lit.a FinStrG begangen zu haben. Der Spruchsenat II beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Kufstein Schwaz als Finanzstrafbehörde erster Instanz ging daher hinsichtlich der vorgeworfenen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG von einer Gerichtszuständigkeit aus. Hinsichtlich der vorgeworfenen Finanzordnungswidrigkeiten nach …
…von vierzehn Tagen seit der Zustellung des Beschlusses offen. Wie in der Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid richtig ausgeführt wird, hat sich der VwGH zu 92/15/0097 vom 23.Juni 1993 mit der Frage der Weiterführung eines Finanzstrafverfahrens nach Unzuständigkeitserklärung des Gerichtes befasst. Demnach ist…
…w enn im Zuge des Untersuchungsverfahrens festgestellt wird, dass die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder dass einer der im § 82 Abs. 3 lit. b bis e genannten Gründe vorliegt. Nach der Unzuständigkeitserklärung des Gerichtes hat nunmehr die Finanzstrafbehörde das…
…BFG könnte dennoch amtswegig zu dem Schluss kommen, dass es für eine Entscheidung in der Sache unzuständig ist. Sache des Verfahrens, denkmögliche Unzuständigkeitserklärung des BFG: Gemäß § 53 Abs. 1 FinStrG ist das Gericht zur Ahndung von Finanzvergehen zuständig, wenn das Finanzvergehen vorsätzlich begangen wurde und…
…Beschwerde der Bf. vom 13. Jänner 2025 gegen den an Rechtsanwalt1 als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren der offeneGesellschaft_A, FN_A, gerichteten Umsatzsteuerbescheid 2018 des Finanzamtes Österreich vom 9. Dezember 2024 zu Steuernummer StNr_A beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO…
…fast 2 Jahren und zwischen der Unzuständigkeitserklärung durch die Staatsanwaltschaft ***12*** und der Vorlage im anschließenden verwaltungsbehördlichen Verfahren an den Spruchsenat zur Entscheidung ebenfalls ein Zeitraum von fast 1 ½ Jahren. Unter Beachtung des Grundsatzes, dass selbst umfangreiche gerichtliche Finanzstrafverfahren tunlichst binnen 3 Jahren abgeschlossen…
…Finanzstrafbehörde übergegangen. Ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren ist ab diesem Zeitpunkt anhängig gewesen, im Zuge dessen - siehe die umfangreiche Sachverhaltsdarstellung im gegenständlichen Informationsschreiben - zahlreiche nach außen gerichtete Ermittlungshandlungen gesetzt worden sind. 2. Dieses anhängige Finanzstrafverfahren ist in Wahrung des Untersuchungsgrundsatzes mit der gebotenen Intensität, gleichzeitig aber gemäß §…
…Das Finanzamt Österreich hat nach Unzuständigkeitserklärung gegenüber dem BFG dem BFG am 27.02.2026 einen Zurückweisungsbescheid an den Bf. vom 26.02.2026 (siehe Beilage zu diesem Beschluss) vorgelegt, in dem es sich gegenüber dem Bf. für die Erledigung des Antrages vom 02.07…
…Staatsanwaltschaft regelmäßig ausgeführt - ein vorsätzliches Handeln des Beschuldigten vermutlich nicht erweisbar sein würde. Da angesichts der Ausführungen zur objektiven Tatseite der Abgabenhinterziehung der für eine Gerichtszuständigkeit geforderte Vorsatz beim Beschuldigten nicht vorliegt, konnte der Finanzstrafsenat insoweit von einer Unzuständigkeitserklärung Abstand nehmen. Der Beschwerde war daher…
…der Finanzstrafbehörde zu, zunächst im Zusammenwirken mit dem Vorsitzenden des Spruchsenates Kontoöffnungen vornehmen zu lassen und erst, wenn sich eine Verdachtslage erhärtet hat, dass Finanzvergehen in gerichtlicher Zuständigkeit vorliegen, konkrete Anlastungen mit Anfallsbericht nach § 100 StPO an die Staatsanwaltschaft heranzutragen, um eine Unzuständigkeitserklärung nach § 202…
…der Finanzstrafbehörde zu, zunächst im Zusammenwirken mit dem Vorsitzenden des Spruchsenates Kontoöffnungen vornehmen zu lassen und erst, wenn sich eine Verdachtslage erhärtet hat, dass Finanzvergehen in gerichtlicher Zuständigkeit vorliegen, konkrete Anlastungen mit Anfallsbericht nach § 100 StPO an die Staatsanwaltschaft heranzutragen, um eine Unzuständigkeitserklärung nach § 202…
…für das Fachgebiet "Sonstiges" (Zuteilungsgruppe 6013) nicht zuständig war (Geschäftsverteilung des Bundesfinanzgerichtes, Stand 01.04.2016). [...] Die Vorsteherin der Gerichtsabteilung ***3*** brachte jedoch erst am 21. Oktober 2020 eine Unzuständigkeitserklärung bei der Geschäftsstelle ein, sodass eine Neuzuteilung an die zuständige Gerichtsabteilung ***4*** erfolgen musste. Rechtslage …
…für das Fachgebiet "Sonstiges" (Zuteilungsgruppe 6013) nicht zuständig war (Geschäftsverteilung des Bundesfinanzgerichtes, Stand 01.04.2016). [...] Die Vorsteherin der Gerichtsabteilung ***2*** brachte jedoch erst am 21. Oktober 2020 eine Unzuständigkeitserklärung bei der Geschäftsstelle ein, sodass eine Neuzuteilung an die zuständige Gerichtsabteilung ***4*** erfolgen musste. Rechtslage …
…zwei Unzuständigkeitserklärungen entschied der Präsident des Bundesfinanzgerichts mit Verfügung vom 7. September 2020, dass der Richter Mag. Erich Schwaiger für die Erledigung zuständig ist. Mag. Schwaiger leitet die Gerichtsabteilung 7013. Diese Verfügung wurde dem Richter im Original zugestellt und eine Kopie in den Beschwerdeakt des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom 15. Oktober 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt je vom 9. Juli 2019 betreffend Aufhebung eines über eine Nachsicht absprechenden Bescheides gem. § 299…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Richterin in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch Solicitor, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 31.03.2017, betreffend Familienbeihilfe für das Kind K., geb. a, für den Zeitraum Jänner 2006 bis…