…Oktober 2002 und vom 30. September 2003 - zur Einkommensteuer für die Streitjahre 2000, 2001 und 2002 veranlagt worden. Wegen der sogenannten Unwiederholbarkeit (vgl Ritz, BAO2, § 92 Tz 4) bzw des Prinzips "ne bis in idem" darf grundsätzlich nicht noch einmal über die Veranlagungen des Bw…
…formell rechtskräftigen Bescheid. Eine Folge der materiellen Rechtskraft ist der Grundsatz des "ne bis in idem". Dieser Grundsatz besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser Grundsatz ist in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert, er gehört aber zu…
…Anträge sind unter anderem dann zurückzuweisen, wenn in ein und derselben Sache die Abgabenbehörde bereits einmal rechtskräftig entschieden hat (Grundsatz "ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung)…
…unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar (Stoll, BAO-Kommentar, 943). Die Verbindlichkeit, die Unwiederholbarkeit, die Unwiderrufbarkeit und Unabänderlichkeit werden unter dem Sammelbegriff "materielle Rechtskraft" zusammengefasst. Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob der Bescheid richtig ist oder nicht (VwGH 19.12.1996, 96/16/0145). Die materielle…
…bereits einmal rechtskräftig entschieden hat (Grundsatz "ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der…
…als unzulässig. Zudem liege für den beantragten Zeitraum bereits ein rechtskräftiger Bescheidabspruch vor, was zur Unwiederholbarkeit führe. Dagegen wurde - ohne weitere Begründung – der Vorlageantrag eingebracht. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Die Entscheidungspflicht der Behörde besteht nicht nur für Anbringen, die meritorisch zu erledigen sind, sondern auch…
…und B. für den Zeitraum 08/2003- 04/2004" mit der Berufungsvorentscheidung vom 23.05.2006 entschieden. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte…
…selbst bringt im Schriftsatz von 28. April 1999 (in der Begründung zu Punkt.1) vor, dass "das Schreiben" (der nachfolgend ergangene Bescheid vom 24. März 1999) der Unwiederholbarkeit des Bescheids vom 26. Jänner 1999 entgegenstehe. Dem Antragsbegehren der Bw. (Antrag 2 der Berufung) kann daher…
…ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz, gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 09. 03…
…sondern als unzulässig zurückweisen müssen. Einer erneuten Veranlagung zur Einkommensteuer für - wie hier - bereits rechtskräftig veranlagte Jahre steht nämlich die der materiellen Rechtskraft eines Bescheides immanente Unwiederholbarkeit (Grundsatz des "ne bis in idem") ebenso entgegen wie der Eintritt der formellen Rechtskraft, welche eine Aufrollung des…
…so entfaltet er die Wirkung, dass die mit ihm erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann; diese Rechtswirkung wird Unwiederholbarkeit genannt (VwGH 15.09.1992, 88/04/0182). Da der Bescheid vom 7. Jänner 2003 in Rechtskraft erwachsen ist, verstößt der angefochtene Bescheid vom 5…
…Berufung ist unter anderem dann zurückzuweisen, wenn in ein und derselben Sache die Abgabenbehörde bereits einmal rechtskräftig entschieden hat (Grundsatz "ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung)…
…oder nicht vollinhaltlich stattzugeben ist, ist ein Bescheid zu erlassen. Ob Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, ist für den einzelnen Monat zu entscheiden. Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz, BAO3, …
…in gutem Glauben von der Tochter verwendet worden. Keine Rechtskraft von "Mitteilungen" Über eine bereits entschiedene Sache darf grundsätzlich nicht nochmals ein Bescheid ergehen. Ist ein Bescheid in Rechtskraft erwachsen, so bedeutet dies grundsätzlich Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides (vgl. BFG 14. 8. 2015…
…rechtskräftig erledigt. Das FA08 hat daher insoweit auch einen zweiten Bescheid in derselben Sache erlassen und damit gegen den Grundsatz der Unwiederholbarkeit behördlicher Entscheidungen ("ne bis in idem") verstoßen. Die Beschwerdevorentscheidung vom 1.6.2016 hätte daher nicht ergehen dürfen und kommt an ihrer Stelle…
…Eine neuerliche Entscheidung in derselben Sache würde gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen, der besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Das Verbot des "ne bis in idem" ist eine Folge der materiellen Rechtskraft eines…
…Rechtskraft bedeutet, dass ein Bescheid durch ordentliche Rechtsmittel (Beschwerde) nicht oder nicht mehr anfechtbar ist (zB VwGH 9.9.2013, 2010/17/0274, 0275). Materielle Rechtskraft bedeutet Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit. (Vgl Ritz/Koran, BAO8 § 92 BAO Rz 5) Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob…
…Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Im gegenständlichen Verfahren hat das Finanzamt bereits mit Abweisungsbescheid vom 27.08.2015 und in weiterer Folge mit Beschwerdevorentscheidung vom 31.03.2016 abweisend…
…ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides zu verstehen (vgl. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Grundsätzlich darf über eine bereits entschiedene Sache nicht nochmals ein Bescheid ergehen. Ist ein Bescheid in Rechtskraft erwachsen, bedeutet dies grundsätzlich Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides…
…Rechtsmittel nicht mehr anfechtbar ist. Die Rechtskraft des Abweisungsbescheides ist am 30.09.2019 eingetreten. Unter Rechtskraft ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit eines Bescheides zu verstehen. Ihr (wiederholter) Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe vom 18.01.2021 für das Kind Kind für den Zeitraum…