…238), zumal ein durch Unwägbarkeiten hervorgerufenes Ausscheiden des Wirtschaftsgutes kein Indiz gegen das ursprüngliche Bestehen einer Widmung zum langfristigen Einsatz im Betrieb darstellt. Für diese auch den subjektiven Investitionswillen berücksichtigende Unwägbarkeit kommt es nicht auf eine Unvorherseh"barkeit" an sich, sondern darauf an, ob die…
… Ritz/Koran, BAO8 § 308 BAO Rz 9 mwN;). Im Beschwerdefall bestand die Unvorhersehbarkeit für die Bf nach deren Vorbringen darin, dass eine Zustellung eines Rückscheinbriefes an das als Adresse bekanntgegebene Postfach nicht erfolgt ist. Dazu ist zunächst der Abgabenbehörde beizupflichten, wenn sie zum Ausdruck bringt…
…Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt haben. Für diese Unwägbarkeiten kommt es nicht auf eine Unvorhersehbarkeit an sich, sondern darauf an, ob die Unbrauchbarkeit mangels dafür bestehender konkreter Anhaltspunkte für den Steuerpflichtigen unvorhergesehen eintrat (VwGH…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Graz 1 in der Finanzstrafsache gegen Dr.A, geb. xxxx, ehem. Geschäftsführer und ehem. Rechtsanwalt, ehem. wohnhaft XXX, nunmehr unbekannten Aufenthaltes, wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen den Bf.. über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. Februar 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk in Wien vom…
…hat. Die Kenntnis oder Unkenntnis einer verbindlichen Zolltarifauskunft erweist sich für Dritte daher als Auslegungshilfe einer Rechtsnorm, jedoch genauso wenig wie etwa die Änderung einer höchstgerichtlichen Rechtsprechung als ein Ereignis, welchem die Qualifikation der Unvorhersehbarkeit oder der höheren Gewalt beigemessen werden könnte. Die Bf. vermochte…
…abzuwälzen. Im gegenständlichen Fall liegt keiner dieser vertrauensschutzbegründenden Umstände vor. Im Gegenteil: Die Übergewinne der inframarginalen Stromerzeuger waren und sind der - aus Sicht der unternehmerischen Disposition - externen Gaspreisentwicklung geschuldet und konnten schon aufgrund ihrer Unvorhersehbarkeit keinen Vertrauensschutz begründen (vgl. Bräumann/Kofler/Tumpel in Baumgartner [Hrsg.]…
…abzuwälzen. Im gegenständlichen Fall liegt keiner dieser vertrauensschutzbegründenden Umstände vor. Im Gegenteil: Die Übergewinne der inframarginalen Stromerzeuger waren und sind der - aus Sicht der unternehmerischen Disposition: externen - Gaspreisentwicklung geschuldet und konnten schon aufgrund ihrer Unvorhersehbarkeit keinen Vertrauensschutz begründen (vgl. Bräumann/Kofler/Tumpel in Baumgartner [Hrsg.]…
…dem Um-/Zubau des Mietobjekts beauftragten Bauunternehmens gehört ebenso zum typischen Unternehmerrisiko eines Vermieters, wie mangelhafte Werkleistungen beauftragter Unternehmen. Entscheidend für den Aspekt der Unwägbarkeit ist die Unvorhersehbarkeit und Unvermeidbarkeit jener Umstände, die einer erfolgreichen Durchführung des Planes entgegenstanden. Im Fall der A Bau GmbH…
…sind (vgl. neuerlich VwGH vom 24. Mai 2012). Für diese auch den subjektiven Investitionswillen berücksichtigende Unwägbarkeit kommt es nicht auf eine Unvorhersehbarkeit an sich, sondern darauf an, ob die Unbrauchbarkeit mangels dafür bestehender konkreter Anhaltspunkte für den Steuerpflichtigen "unvorhergesehen" eingetreten ist (VwGH vom 30. Mai…
…konkret nachzuweisen, dass keine auf einen begrenzten Zeitraum hin bestehende Planung bestanden hatte und auch dass sich die Beendigung der gegenständlichen Vermietungstätigkeit gerade erst durch die einvernehmliche Scheidung ergeben hatte (im Hinblick auf die Frage der Unvorhersehbarkeit der Scheidung war auch zu berücksichtigen, dass die…
…jedoch ergebe sich die Ungewöhnlichkeit einerseits aus dem gesamten Vorbringen im Verfahren, andererseits sei die Unvorhersehbarkeit selbst für die entscheidende Behörde nicht gegeben gewesen. Selbst für die Behörde sei daher die Möglichkeit der Antragstellung ungewöhnlich und daher unvorhersehbar gewesen. Aus seriöser Quelle sei der Bf…
…Frist zur Einreichung eines Rechtsmittels gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 und den Wiederaufnahmebescheid zur Einkommensteuer 2004, jeweils vom 24.11.2011, eingelangt am 29.11.2011, wieder einzusetzen." Der Antrag wird wie folgt begründet: "Die Unvorhersehbarkeit des Ereignisses besteht darin, dass der verantwortliche Betreuer, Mag. XY…
…geringen Anzahl jährlicher Quotenplätze völlig unvorhersehbar, wie lange Familienangehörige auf die Möglichkeit eines Nachzuges warten müssten. Sich der völligen Unvorhersehbarkeit in Bezug auf die Wartezeit zu unterziehen sei nicht zumutbar, zumal er in Bosnien-Herzegowina einen landwirtschaftlichen Besitz habe, dessen Veräußerung aufgrund dieser Unsicherheiten nicht…
…der fremdenpolizeilichen Behörden wurde darauf verwiesen, dass es völlig unvorhersehbar sei, wie lange auf einen Familiennachzug zu warten sei. Sich der Unvorhersehbarkeit und Unsicherheit in Bezug auf die Wartezeit auszuliefern und Haus und Hof zu verkaufen, sei nicht zumutbar gewesen. Im Übrigen wurde auf das…
…vor Ablauf der zweiwöchigen Frist eintragen, wenn dies zur Wahrung der Meldefrist erforderlich ist." Wenn der steuerliche Vertreter der Bf von der "Unvorhersehbarkeit" der im Gefolge der Anzeige des Vertreterwechsels gesetzten "Sperre" spricht (und damit augenscheinlich den Umstand meint, dass er nicht sofort im Anschluss…
… 27.9.2012, 2009/16/0098). Die steuerliche Vertretung des Bf begründete die Unvorhersehbarkeit mit der - in erster Linie vom Bf zu verantwortenden - Schwierigkeit der Informations- und Unterlagenbeschaffung: "Zunächst waren nicht alle erforderlichen Belege und Informationen […] verfügbar, auf Grund des Rechtsstreits mit der vorigen…
…und in den folgenden Schriftsätzen angegeben, und die daraus jedenfalls abzuleitende Möglichkeit einer Fristversäumnis sprachen ebenso gegen die Unvorhersehbarkeit des Ereignisses. Auch den Argumenten hinsichtlich des Vorliegens eines minderen Grades des Versehens war nicht zu folgen. Es wurde vorgebracht, dass aufgrund Fehlens eines Zustellnachweises bzw…
…abzuwälzen. Im gegenständlichen Fall liegt keiner dieser vertrauensschutzbegründenden Umstände vor. Im Gegenteil: Die Übergewinne der inframarginalen Stromerzeuger waren und sind der - aus Sicht der unternehmerischen Disposition: externen - Gaspreisentwicklung geschuldet und konnten schon aufgrund ihrer Unvorhersehbarkeit keinen Vertrauensschutz begründen (vgl. Bräumann/Kofler/Tumpel in Baumgartner [Hrsg.]…
…abzuwälzen. Im gegenständlichen Fall liegt keiner dieser vertrauensschutzbegründenden Umstände vor. Im Gegenteil: Die Übergewinne der inframarginalen Stromerzeuger waren und sind der - aus Sicht der unternehmerischen Disposition: externen - Gaspreisentwicklung geschuldet und konnten schon aufgrund ihrer Unvorhersehbarkeit keinen Vertrauensschutz begründen (vgl. Bräumann/Kofler/Tumpel in Baumgartner [Hrsg.]…