§ 2 Abs. 8 EStG idF BGBl. I Nr. 57/2004 übernimmt die im Auslandsverlusterkenntnis (VwGH 25.9.01, 99/14/0099) vorskizzierte Verpflichtung zur Nachversteuerung steuermindernd berücksichtigter Auslandsverluste, wenn anderenfalls eine Doppelverwertung dieser Verluste eintreten würde. Hierbei soll die Nachversteuerungsverpflichtung auch dann eintreten, wenn eine…
…trotz der an sich unentgeltlich erfolgten Übertragung vor, da im Übergang des Gesellschafterdarlehens von der früheren Gesellschafterin ***Mantel-Ges1*** an ***Mantel-Käufer*** ein wirtschaftlicher Ausgleichsposten zu erblicken und auch nur ein Anteil von 25 % unentgeltlich abgetreten worden sei. Bei einem Forderungsverzicht durch den Gesellschafter sei…
…Auch der VwGH hat den Untergang der Verlustvorträge als gesetzlich gedeckt und darin auch keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht gesehen (VwGH 20.3.2013, 2009/13/0046). Letztlich führt der Bf selbst alternative Gestaltungsmöglichkeiten an, mit denen ein Untergang der Verlustvorträge hätte verhindert werden können (Umwandlung…
…Dagegen richtet sich die Berufung (nunmehr: Beschwerde) vom 4. Dezember 2013. Laut Beschwerdebegründung führe ein Anteilserwerb im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nicht zum Ausschluss des Überganges jener steuerlichen Verluste, die vor dem Erwerbszeitpunkt eingetreten seien. Darüber hinaus sei im gegenständlichen Fall im Zuge der Übernahme eine…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Einschreiters, betreffend die Ltd. und den Beitritt des HH zu den Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 14.01.2015 hinsichtlich Anspruchszinsen (§ 205 BAO) und Festsetzung der Mindestkörperschaftssteuer 2015 beschlossen: Die Beschwerden und…
…Der wiederveranlagte Ertrag bildet eine neue Einkunftsquelle, deren Untergang auf die Steuerpflicht früher zugeflossener Erträge steuerlich keine Auswirkung hat. Ein nachfolgender Verlust auch des neuerlich eingestzten Kapitals ist steuerlich unbeachtlich." Dass IA sich der Verschwörung zur Begehung von Wertpapierbetrug und der tatsächlichen Begehung von Wertpapierbetrug…
…1961 in der auf den Streitfall anzuwendenden Fassung Nr. 312/1987; vgl. ab 1.1.2005 geltende Fassung BGBl. I 2004/180 sowie Übergangsbestimmung § 323 Abs. 18 BAO) bestimmt, dass die Verjährung durch jede nach außen erkennbare, von der Abgabenbehörde zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder…
…Wiederveranlagung in diesem Zeitpunkt erfolgt. Der wiederveranlagte Ertrag bildet eine neue Einkunftsquelle, deren Untergang auf die Steuerpflicht früher zugeflossener Erträge steuerlich keine Auswirkung hat. Ein nachfolgender Verlust auch des neuerlich eingesetzten Kapitals ist steuerlich unbeachtlich. Was den zeitlichen Rahmen betrifft, hat der Unabhängige Finanzsenat in…
…1961 in der auf den Streitfall anzuwendenden Fassung Nr. 312/1987; vgl. ab 1.1.2005 geltende Fassung BGBl. I 2004/180 sowie Übergangsbestimmung § 323 Abs. 18 BAO) bestimmt, dass die Verjährung durch jede nach außen erkennbare, von der Abgabenbehörde zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder…
…ebenso wenig der Beschluss über die Auflösung einer Gesellschaft. Dementsprechend besteht die Verpflichtung zur Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer bis zum Untergang der Rechtspersönlichkeit der Körperschaft. Das FA hat demnach zu Recht mit der Berufungsvorentscheidung vom 14. November 2011 in teilweiser Stattgabe der Berufung die Körperschaftsteuervorauszahlungen für…
…Der wiederveranlagte Ertrag bildet eine neue Einkunftsquelle, deren Untergang auf die Steuerpflicht früher zugeflossener Erträge steuerlich keine Auswirkung hat. Ein nachfolgender Verlust auch des neuerlich eingesetzten Kapitals ist steuerlich unbeachtlich. Dass IA sich der Verschwörung zur Begehung von Wertpapierbetrug und der tatsächlichen Begehung von Wertpapierbetrug…
… 19 EStG 1988 durch die Verfügung der Wiederveranlagung in diesem Zeitpunkt erfolgt. Der wiederveranlagte Ertrag bildet eine neue Einkunftsquelle, deren Untergang auf die Steuerpflicht früher zugeflossener Erträge steuerlich keine Auswirkung hat. Ein nachfolgender Verlust auch des neuerlich eingesetzten Kapitals ist steuerlich unbeachtlich. Zur Frage des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 06.02.2015 betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer 2010 und 2011, die Umsatzsteuerbescheide 2010 und 2011 sowie die Bescheide über die Festsetzung der…
…der Aktionäre nicht zu erwarten. Die Beendigung des Insolvenzverfahrens ist derzeit im deutschen Handelsregister noch nicht eingetragen. Die Verfahrensparteien sind sich einig, dass als Folge des Untergangs der ausländischen Gesellschaft die Beteiligung aus dem Betriebsvermögen der Bf ausscheidet. Strittig ist, in welchem Jahr dies steuerlich…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Meinhard Aicher, gegen den Bescheid des Finanzamtes St.Veit betreffend Einkommensteuer 1999 vom 11. Juli 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der…
…2015 unter Verweis auf UFS, 2.10.2009, RV/0415-F/07 mit Hinweis auf VwGH 31.3.2005, 2002/15/0032 und auf die herrschende Lehre). Die Steuerpflicht einer GmbH besteht daher jedenfalls bis zum Untergang ihrer Rechtspersönlichkeit, unabhängig davon, ob die Gesellschaft noch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L-GmbH, vertreten durch Dr. K, vom 10. Mai 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 27. April 2006 betreffend Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2004 bis 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…Schulbuchverleger vorgenommen wurde, sohin bis Ende 1998 eine Mischholding vorlag, besteht mit Übergang dieser Agenda per 1.1.1999 auf das Z., die Funktion der Bw GmbH ausschließlich im Halten von Beteiligungen und der Leitung der Beteiligungsgesellschaften. Wie aus der nachfolgenden Aufstellung hervorgeht, hält die…
…Teil des Betriebsvermögens erzielte Verlust ist daher als Teil des Betriebserfolges zu verstehen und die Veräußerung einer dieser Beteiligungen führt nicht zu einem Untergang des Betriebes. Der von der Bw GmbH zur Verwirklichung des Betriebszweckes erworbene Komplementäranteil an der X-KG ist daher als ein…
Voraussetzung ist weiters, daß das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist. b) Verluste der übernehmenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, bleiben abzugsfähig, soweit die Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile, die die Verluste verursacht haben, am…