5.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes Rz 360: Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes (einer anderen Haupttätigkeit) abzielen muss, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die…
…2016 eine gewerbliche Tätigkeit im Bereich der biopsychosozialen Beratung, ist nach Ansicht des ho. Finanzamtes noch nicht geeignet, um umfassende Umschulungsmaßnahmen iSd § 4 Abs. 4 Z 7 EStG entsprechend steuerlich geltend zu machen. Hinsichtlich der Fachliteratur wird darauf verwiesen, daß es Sache des Steuerpflichtigen ist…
…mit dem damals ausgeübten Beruf des Bf. bei ***DG** fehle bzw. lediglich "vage" ein beruflicher Umstieg als Grundvoraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung als Umschulungsmaßnahme geplant sei. Das Finanzamt stützte diese verwehrte Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen als Umschulungskosten bzw. vorweggenommene Betriebsausgaben auf eine schriftlich im…
…Entscheidungen, auf das beim VwGH anhängige Verfahren zu Zl. 2008/15/0321 sowie auf Literatur (SWK). Nach der wörtlichen Interpretation der Gesetzesstelle müssten die durch Umschulungsmaßnahmen neu gewonnenen Kenntnisse später zur Erzielung von Einkünften verwendet werden. Das Ende der bisherigen Einkünfteerzielung sei kein Tatbestandsmerkmal. Der…
…2011/15/0047; VwGH 28.2.2012, 2009/15/0105). Absicht des Gesetzgebers bei Verabschiedung des AbgÄG 2004 war es nämlich, die Berücksichtigung von Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen als vorweggenommene Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu ermöglichen (vgl ErläutRV 686 BlgNR, XXII. GP, 11). Um als vorweggenommene…
…vom 27. Februar 2023 wurden die Beschwerden hinsichtlich Einkommensteuer 2020 und 2021 als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme nur dann abzugsfähig seien, wenn sie zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes beitragen und daher ein künftiges Steuersubstrat darstellen würden, das heißt…
…199,- für einen Sprachkurs als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 als Umschulungsmaßnahmen im Jahr 2008. Die Rechtsgrundlagen stellen sich wie folgt dar: Gemäß § 16 Abs.1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…
…als Werbungskosten beantragt worden. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die vom Bw. im Kalenderjahr 2005 getätigten Ausgaben für die Kurskosten Ausbildung zum Masseur Aufwendungen für eine umfassende Umschulungsmaßnahme im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 darstellen und als Werbungskosten berücksichtigt werden…
…erklären.) Das Finanzamt erließ eine abweisende, mit 18. Oktober 2006 datierte Berufungsvorentscheidung (ANV-Akt Bl 32/05). Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen seien dann abzugsfähig, wenn sie derart umfassend seien, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichten, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt…
…Verfahrensgang Strittig ist, ob die Aufwendungen zur Erlangung eines Pilotenscheins abzugsfähig sind. Das Finanzamt hat am 20.8.2024 den Einkommensteuerbescheid betreffend das Jahr 2023 erlassen. Die Kosten für Umschulungsmaßnahmen seien nicht abzugsfähig, weil eine bloße Absichtserklärung, dass der Beschwerdeführer nach der Berufsausbildung als Pilot…
…und fristgerecht Berufung. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 könnten Aufwendungen für Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen die auf eine tatsächliche Ausübung eines Berufes abzielen würden, als Werbungskosten abgezogen werden. Darunter seien unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung (u.a. VwGH 1.3.2007, 2006/15…
…verwandt sei, sodass die Ausbildungskosten nicht als Werbungskosten abzugfähig seien. Gegen diesen Bescheid brachte der Bw. innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Berufung ein mit der Begründung, dass seit 2003 auch umfassende Umschulungsmaßnahmen, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen würden, abzugsfähig seien. Daher…
…Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 (erstmalig anzuwenden bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2003) seien nunmehr auch Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, als Werbungskosten zu berücksichtigen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. Juni 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter…
…Informationen zum Lehrgang seien der Internetseite des Ausbildungsinstitutes zu entnehmen. Nach Abschluss der Ausbildung möchte sich die Berufungswerberin als Lebens- und Sozialberaterin sowie als Mal- und Gestaltungstherapeutin selbständig machen. Bei den Aufwendungen für diesen Lehrgang handle es sich somit um umfassende Umschulungsmaßnahmen im Sinne des …
…2004, BGBl I 2004/180, dürfen Aufwendungen für Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, als Werbungskosten in Abzug gebracht werden…
…beim Finanzamt, habe dieser keinerlei Angaben über die Höhe der zu erwartenden Einkünfte als Musiker gemacht. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid brachte der Bw. vor, dass sein Studium eine Umschulungsmaßnahme sei, die eine geänderte Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermögliche und nach § 4 Abs…
…wird vom Finanzamt ausgeführt: "Aus der Sicht des Finanzamtes bestehen Bedenken, ob die Ausbildung zum Ravensburger Clown und weiter zum Visitenclown Aus- und Fortbildungskosten darstellen. Vielmehr handelt es sich um Umschulungsmaßnahmen, da weder im Arbeitsvertrag noch vom Arbeitgeber verlangt wird, eine solche Ausbildung zu absolvieren…
…cit. sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Insbesondere aufgrund des im Zuge des Erörterungsgespräches neu erstatteten…
…wurden die oa Kosten nicht anerkannt. Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 16 EStG 1988 Fort-, Ausbildungskosten oder Umschulungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abgesetzt werden könnten. Laut vorgelegten Unterlagen sei ersichtlich, dass der Bw eine Ausbildung zum Psychotherapeuten machen würde. Das Finanzamt sei der Ansicht…