…das Gesuchte (Gegenstände der im Hausdurchsuchungsbefehl genannten Art) freiwillig herauszugeben und dadurch oder sonst die Gründe für die Durchsuchung zu beseitigen, angibt: Ich bekenne mich für nicht schuldig im Sinne der Einleitungsverfügung (des Einleitungsbescheides vom 8.10.1997). Ich habe daher auch keine strafrelevanten Unterlagen…
…werden kann. Auch Zollorgane sind - bedauerlich? - eben nicht allwissend. Bei der auf Grund der Angaben des M nunmehr gegebenen Beweislage wäre die Erstbehörde auch berechtigt gewesen, finanzstrafbehördliche Untersuchungsverfahren gegen die ausfindig gemachten Entscheidungsträger in Bezug auf das konstatierte Finanzvergehen einzuleiten. Wann dies tatsächlich geschieht, liegt…
…werden kann. Auch Zollorgane sind - bedauerlich? - eben nicht allwissend. Bei der auf Grund der Angaben des M nunmehr gegebenen Beweislage wäre die Erstbehörde auch berechtigt gewesen, finanzstrafbehördliche Untersuchungsverfahren gegen die ausfindig gemachten Entscheidungsträger in Bezug auf das konstatierte Finanzvergehen einzuleiten. Wann dies tatsächlich geschieht, liegt…
…werden kann. Auch Zollorgane sind - bedauerlich? - eben nicht allwissend. Bei der auf Grund der Angaben des M nunmehr gegebenen Beweislage wäre die Erstbehörde auch berechtigt gewesen, finanzstrafbehördliche Untersuchungsverfahren gegen die ausfindig gemachten Entscheidungsträger in Bezug auf das konstatierte Finanzvergehen einzuleiten. Wann dies tatsächlich geschieht, liegt…
…wäre aber im gegenständlichen Fall in Anbetracht der Schwere des Vorwurfes, der Dringlichkeit des Verdachtes, des abgabenunredlichen Vorlebens des Beschuldigten und zumal im Falle einer vor der tatsächlichen Umsetzung der Durchsuchungsanordnung dem Beschuldigten bzw. in seinem Hausrecht Betroffenen eingeräumten Möglichkeit, die gesuchten Beweismittel freiwillig herauszugeben…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
…Natur von Hausdurchsuchungen liegt, dass oftmals das konkrete Aussehen und die konkrete Stückzahl der Beweismittel, auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielt, nicht bekannt sind, genügt aber eine Umschreibung des Gesuchten nach allgemeinen Kriterien (vgl. VwGH 18.12.1996, 96/15/0155, 0156 - ÖStZB 1997, 382…
…dass die Gegenstände unterfakturiert aus Malaysia entsprechend den Vorhaltungen des Hausdurchsuchungsbefehles in den beiden genannten Containern eingeführt worden seien. Auch in seiner Stellungnahme äußert sich das Zollamt Feldkirch nicht zu diesen Waffen. Auf Seite 4 der Beschlagnahmeliste findet sich zu den Waffen der Vermerk "verzollt…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
…bzw. die konkrete Beschaffenheit der Beweismittel, auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielt, nicht bekannt ist, weshalb man auch nach österreichischem Finanzstrafrecht in Anordnungen von Hausdurchsuchungen eine funktionsbezogene Umschreibung des Gesuchten nach allgemeinen Kriterien vornehmen darf (vgl. bereits VwGH 18.12.1996, 96/15/0155, 0156…
…konkrete Aussehen und die konkrete Stückzahl der verfallsbedrohten oder als Beweismittel in Betracht kommenden Gegenstände, auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielt, nicht bekannt ist, hätte eine Umschreibung des Gesuchten nach allgemeinen Kriterien genügt (vgl. VwGH 18.12.1996, 96/15/0155; VwGH 20.3.1997…
…bzw. die konkrete Beschaffenheit der Beweismittel, auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielt, nicht bekannt ist, weshalb man auch nach österreichischem Finanzstrafrecht in Anordnungen von Hausdurchsuchungen eine funktionsbezogene Umschreibung des Gesuchten nach allgemeinen Kriterien vornehmen darf (vgl. bereits VwGH 18.12.1996, 96/15/0155, 0156…
…Recht hat der Beschwerdeführer bei Erhalt des ersten schriftlichen Bescheides über die Durchsuchungsanordnung am 15. Februar 2008 um 09.10 Uhr und der Aufforderung, das Gesuchte freiwillig herauszugeben, (ab 10.00 Uhr) eingewendet, dass er ja mangels Umschreibung des Gesuchten im schriftlichen Durchsuchungsbefehl der Aufforderung…
…verschiedene Ablage- bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten in Betracht, welche aber vorab in Anbetracht der relativen Unbestimmtheit des Gesuchten ebenfalls nicht eingegrenzt werden können. Vom Verdächtigen bei seinen Geschäften nicht mehr unmittelbar benötigte Datenträger oder Aktenordner können nach allgemeiner Lebenserfahrung an den Orten archiviert werden; aktuell benötigte Unterlagen…
…verschiedene Ablage- bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten in Betracht, welche aber vorab in Anbetracht der relativen Unbestimmtheit des Gesuchten ebenfalls nicht eingegrenzt werden können. Vom Verdächtigen bei seinen Geschäften nicht mehr unmittelbar benötigte Datenträger oder Aktenordner können nach allgemeiner Lebenserfahrung an den Orten archiviert werden; aktuell benötigte Unterlagen…
… VwGH 25.9.2001, 98/14/0182). Gegen die im gegenständlichen Fall vorgenommene Umschreibung der gesuchten Beweisgegenstände bestehen daher insoweit keine Bedenken, solche wurden auch nicht vorgebracht. Die Durchsuchungsanordnung erweist sich auch als ausreichend in Bezug auf die Orte, an welchen die Beweismittel gesucht werden…
… VwGH 25.9.2001, 98/14/0182). Gegen die im gegenständlichen Fall vorgenommene Umschreibung der gesuchten Beweisgegenstände bestehen daher insoweit keine Bedenken, solche wurden auch nicht vorgebracht. Die Durchsuchungsanordnung erweist sich auch als ausreichend in Bezug auf die Orte, an welchen die Beweismittel gesucht werden…
…Ablage- bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten in Betracht, welche aber vorab in Anbetracht der relativen Unbestimmtheit des Gesuchten ebenfalls nicht eingegrenzt werden können. Vom Verdächtigen bei seinen Geschäften nicht mehr unmittelbar benötigte Datenträger oder Aktenordner können nach allgemeiner Lebenserfahrung an den Orten seiner geschäftlichen Betätigung archiviert werden, um…
…bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten in Betracht, welche aber vorab in Anbetracht der relativen Unbestimmtheit des Gesuchten ebenfalls nicht eingegrenzt werden können. Vom Verdächtigen bei seinen Geschäften nicht mehr unmittelbar benötigte Datenträger oder Aktenordner sollten wohl nach allgemeiner Lebenserfahrung an den Orten seiner geschäftlichen Betätigung archiviert worden sein…
…14/0182). Gegen die auch im gegenständlichen Fall vorgenommene allgemeine Umschreibung der gesuchten Beweisgegenstände bestehen daher insoweit keine Bedenken, solche wurden auch nicht vorgebracht. Von dieser zugelassenen Allgemeinheit der Umschreibung der gesuchten Beweismittel nicht erfasst ist jedoch die sehr wohl zu beachtende Abgrenzung, dass nur…