4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Gerda Pramhas, in der Finanzstrafsache gegen SG, geb. X, wohnhaft in W, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 5. Dezember 2003 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…die Ergebnisse einer im (Einzel-)Unternehmen des Bf. durchgeführten abgabenrechtlichen Prüfung verwiesen, derzufolge in den angeführten Voranmeldungszeiträumen, für die weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch Umsatzsteuerzahllasten entrichtet worden waren, Rechnungen ausgestellt worden seien, ohne sie in der Buchhaltung zu erfassen, woraus sich die festgesetzten Zahllasten ergeben hätten…
…diesen Bescheid erhob die BF durch ihren ausgewiesenen Vertreter am 17.07.2007 Berufung und führte darin aus dass die in Frage stehenden Umsatzsteuerzahllasten aufgrund der Pfändung von verschiedenen Forderungen in der Höhe von gesamt € 1,252.258,37 nicht fristgerecht bezahlt worden seien …
…ausgewiesenen Bemessungsgrundlagen (diese waren am 3. Februar 2006 niederschriftlich festgehalten bzw. vereinbart worden!) errechnete Umsatzsteuerzahllast in Höhe von 18.520,02 € der bisher festgesetzten Zahllast, die sich zuletzt aus der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes A vom 1. Juli 2003 ergeben hatte, (31.233,84 €)…
…ca. 1 Million S an nicht bezahlten Ausgangsrechnungen). Die erstmals in der mündlichen Verhandlung von R vorgebrachte Behauptung, die den Umsatzsteuerzahllasten zu Grunde liegenden Forderungen seien uneinbringlich gewesen, sei für das Finanzstrafverfahren nicht von Relevanz. Bei der Strafbemessung sei als mildernd das Geständnis des R…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der nunmehr durch den Masseverwalter Dr.S, vertretenen Firma X-GmbH, vom 4. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 30. März 2011 betreffend Pfändungsgebühr und Auslagenersätze entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid…
…3. dargestellten Vorsteuerbeträge zusätzlich berücksichtigt wurden. Rein rechnerisch lauten die Umsatzsteuerzahllasten der Jahre 2004 bis 2008 auf nachstehende Beträge: 3.478,00 Euro (2004) 3.951,32 Euro (2005) 3.512,61 Euro (2006) 4.996,96 Euro (2007) 5.418,21 Euro (2008) 7…
…und habe in den obigen Voranmeldungszeiträumen relativ hohe Umsätze erzielt. Auf Grund der extrem schlechten Wettersituation wurden im Jänner und Februar 2006 fast keine Umsätze erzielt, womit die Umsatzsteuerzahllasten bedient werden konnten. Es sei zu erwarten, dass sich die Wetterlage umstellen werde und sich der…
…Bw. gesetzlich auferlegten Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für den Voranmeldungszeitraum April bis Juni 2010 erst mit 15. Februar 2011 (Entrichtung der Umsatzsteuerzahllast in Höhe von € 197.494,14 am 16. Februar 2011) und damit erst mit einer Verspätung von sechs Monaten nachgekommen ist…
…mit einem Steuersatz von 20 % behandelt wurden, erfolgte eine nachträgliche Festsetzung von Umsatzsteuerzahllasten betreffend die Monate Jänner bis Juli 1999 in Höhe von S 91.000,--. Betreffend August 1999 wurde am 30.09.1999 eine Voranmeldung eingereicht, in welcher eine Zahllast von S 13.055…
…abgabenrechtlich Verantwortliche der Firma SIR GmbH sei. Seine Gattin erstelle die Umsatzsteuervoranmeldungen immer rechtzeitig, er gebe die Umsatzsteuerzahllast dann beim Finanzamt bekannt und tätige auch die Überweisung. In den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen sei es aus mehreren Gründen dazu gekommen, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. jur. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des…
4.6 Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts auf die Einkommensteuer 4.6.1 Auswirkungen bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich 4.6.1.1 Umsatzsteuer Rz 731: Die Umsatzsteuer ist innerhalb der Unternehmerkette kein Kostenfaktor und hat wirtschaftlich gesehen den Charakter eines durchlaufenden Postens. Sie ist daher grundsätzlich erfolgsneutral…
…nicht Stellung genommen. Beträge in Schilling | 116.707,29 | Verrechnung Umsatzsteuerguthaben bis 2003 | -72.117,00 | Umsatzsteuerzahllast 1995 | 196.880,15 | Zahlungen (ohne jene vom 13.3.2003) | -227.819,00 | Umsatzsteuer 1996 fällig 17.2.1997…
…Höhe von € 13.856,36 ausgewiesen sei. Somit ist zunächst der Begriff "Vorsoll" näher zu erläutern. Ein Vorsoll ist der Saldo zwischen den auf dem Abgabenkonto verbuchten Umsatzsteuerzahllasten und Umsatzsteuerüberschüssen für ein Veranlagungsjahr. Solche Umsatzsteuerzahllasten und Umsatzsteuerüberschüsse entstehen durch entsprechende Voranmeldungen durch den Abgabepflichtigen…
…vom 10. März 2006 setzte das Finanzamt einen Säumniszuschlag iHv. € 69,87 fest, weil die Bw. die Umsatzsteuerzahllast für den Monat Dezember 2005 nicht bis zum Fälligkeitstermin 15. Feber 2005 entrichtet hat. In der Berufung vom 12. April 2006 wendet die Bw. ein, dass…
…entrichtet hat. Es muss ihm als ordentlichen Unternehmer aufgefallen sein, dass er Vorauszahlungen in zu geringer Höhe entrichtet. Daraus leitet sich auch der Verdacht ab, er habe dies Umsatzsteuerzahllasten absichtlich verkürzt entrichtet. Das Beschwerdevorbringen, er habe Liquidtätsschwierigkeiten gehabt, stellt eine Beschuldigtenrechtfertigung dar. Die Frage, ob…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag.P., in der Finanzstrafsache gegen J.M., geb. 14. September 1966, L., K.Weg 28, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
12.1.4. Übergang der Steuerschuld Rz 1875: Beim Übergang der Steuerschuld schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (siehe Rz 2606 bis Rz 2624). Der Leistungsempfänger darf - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - zum selben Zeitpunkt (für denselben Voranmeldungszeitraum, in dem die Steuerschuld entsteht) diese Umsatzsteuer als…