…dass der Bw. als Geschäftsführer der damaligen A.GesmbH (nunmehr L.GesmbH) vorsätzlich Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Februar 2006 in der Höhe von € 543,07, März 2006 € 5.483,21 und April 2006 € 3.222,26 nicht spätestens am fünften Tag nach…
…b FinStrG). Es genügt, dass der Täter vorsätzlich seine Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen verletzt und weiß, dass infolge dessen eine fristgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen unterbleibt, er sohin eine Verkürzung der Umsatzsteuer für gewiss hält. Durch die Nichtentrichtung der Abgaben hat er das tatbildmäßige Unrecht…
…gegen K. beim Finanzamt Innsbruck unter der StrNr. xxxx überdies wegen des Verdachtes, er habe auch Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von € 23.333,-- in Zusammenhang mit der am 14. April 2003 erfolgten Veräußerung eines Geschäftslokales gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG hinterzogen, anhängige Finanzstrafverfahren…
…dieser GmbH. Fest steht aufgrund der Aktenlage, dass durch die Bw. für die Monate Oktober bis Dezember 2000 weder Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben, noch Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet wurden. Diese wurden nach Beginn der Betriebsprüfung durch die Folgegeschäftsführerin H. am 2. Mai 2001 bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingereicht…
…Juni 2003 abgeschlossen wurde. Unter Textziffer 15 des Betriebsprüfungsberichtes wurde seitens des Betriebsprüfers festgestellt, dass im Nachschauzeitraum lediglich die Umsatzsteuervorauszahlungen für den Gewerbebetrieb des Beschuldigten gemeldet wurden. Die Vorauszahlungen aus der Vermietung Wien, hingegen wurden nicht offengelegt und folglich im Zuge der Betriebsprüfung in folgender…
…die Umsatz- und Einkommensteuer im Schätzungswege festgesetzt. Anfang des Jahres 2003 fand beim Beschuldigten eine Buch- und Betriebsprüfung statt, wobei unter anderem festgestellt wurde, dass für das Jahr 2000 nicht sämtliche Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet bzw. gemeldet worden waren. Die Differenz zwischen Saldenliste und tatsächlichen Vorauszahlungen bzw…
…bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung des Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. In der gegenständlichen Berufung wird als Grund für die nicht zeitgerechte Entrichtung der vom gegenständlichen Finanzstrafverfahren umfassten Umsatzsteuervorauszahlungen eine Gefälligkeit gegenüber dem größten Kunden der Fa.B. angeführt. Im Tatzeitraum…
28.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen 28.5.3.1 Vorauszahlung als Jahresbetrag Rz 7563: Die gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte Vorauszahlung ist stets, also auch wenn erstmals steuerpflichtige Einkünfte unterjährig bezogen werden, als Jahresbetrag festzusetzen. Beispiel: Die Vorauszahlung wird erstmals (Geschäftseröffnung am…
…2007 stellte der Prüfer fest, dass für den gesamten Prüfungszeitraum keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und keine Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet worden waren (siehe Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 26.4.2007). Zu Prüfungsbeginn wurden dem Prüfer von der steuerlichen Vertreterin des Bw. die Umsatzsteuervoranmeldungen für das…
…aus: Laut dem Ergebnis einer beim Beschuldigten zu ABNr. 201013/03 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfung habe er im strafrelevanten Zeitraum den Nachtclub X (ein Bordell) geführt. (Ergänzung des Berufungssenates: Obwohl entsprechende Umsatzsteuervorauszahlungen fällig geworden sind, habe der Bordellinhaber T diese Zahllasten bis auf Teilbeträge für die…
Voraussetzungen vorzuschreiben (vgl. VwGH 6.12.1965, 925/65; VwGH 5.9.1985, 85/16/0044). Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und wäre von einer durchschnittlichen wirtschaftlichen Situation der Beschuldigten auszugehen gewesen, wäre also eine Geldstrafe von rund € 6.500,00…
…Zahlungserleichterungsansuchens sei diese Frist bis 23. August 2010 gegeben gewesen. Die Beschuldigte habe bewusst und gewollt für die Zeiträume ab 01/2008 bis 04/2009 Abgabenverkürzungen hinsichtlich der Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt und dies auf Grund ihrer bisherigen Kenntnis nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten…
…797,41 15.9.2022 6.3.2023 9/2022 4.046,17, 15.11.2022 27.3.2023 10/2022 3.814,88 15.12.2022 27.3.2023 12/2022 306,87 15.2.2023 27.3.2023 Die Umsatzsteuervorauszahlungen für 7, 9…
…von jeweils € 500,00 und der allfälligen Kosten eines Strafvollzuges auferlegt, welche noch mit gesondertem Bescheid zu bestimmen wären. Ein ebenfalls anhängiges Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Hinterziehung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen gegen D, welche im strafrelevanten Zeitraum bei der C-GmbH als Buchhalterin und…
…wohl die Brisanz seiner Aussage erkennend, vorgebracht hat, dass dabei über die Zahlung der Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2015 gar nicht gesprochen worden sei, weil mit dem Vollstreckungsbeamten K ausgemacht gewesen sei, dass im Jänner eine größere Zahlung eintreffen werde und "wir" den Betrag zu Gänze…
…1.03.2017 eine Umsatzsteuervoranmeldung für November 2016 eingereicht. In der Folge setzte das Finanzamt Verspätungszuschläge für die Zeiträume Februar 2016 bis November 2016 von jeweils 8 % der erklärten Umsatzsteuervorauszahlungen fest. Dieser festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus der Aktenlage und ist nicht strittig. Rechtliche Würdigung: …
…durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen. Der Zinsvorteil der verspäteten Entrichtung allein vermöge keinesfalls das gesamte Spektrum des finanziellen Vorteils der durch die verspätete Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung erzielt worden sei, abzudecken…
…ermittelt werden. Für die inkriminierten Zeiträume wurden weder Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet noch Umsatzsteuervoranmeldungen eingebracht. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren hat der Beschuldigte von der ihm im Zuge des Untersuchungsverfahrens gebotenen Möglichkeit zur Rechtfertigung keinen Gebrauch gemacht." Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat die Unbescholtenheit als mildernd, als erschwerend…
…Begründend wird seitens des Bf. ausgeführt, gegen den Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen 1-3/2013 in Höhe von € 28.983,81 habe er Berufung eingebracht und dazu ausgeführt, er wäre zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen derzeit nicht verpflichtet. Ein entsprechender Bescheid sei ihm…
…dass die unter dem Schuldspruch des angefochtenen Erkenntnisses bezeichneten Umsatzsteuervoranmeldungen nicht zeitgerecht bei der Abgabenbehörde erster Instanz abgegeben und auch die entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen nicht pünktlich bis zu den jeweiligen Fälligkeitstagen entrichtet wurden. Im Konkreten wurden die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate 1-12/2007 am 27…