… 6 Abs. 1 Z 7 bis 28 UStG 1994 steuerbefreite Umsätze tätigen, sind jedoch aus Vereinfachungsgründen von der Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung befreit, sofern sich für einen Voranmeldungszeitraum weder eine Vorauszahlung noch ein Überschuss ergibt. Beispiel 1: Ein gemeinnütziger Sportverein, dessen Umsätze im Jahr…
…mit beschränkter Haftung. Er war als allein Verantwortlicher zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten und zur Abgabe von Abgabenerklärungen für die Gesellschaft verpflichtet. Im strafrelevanten Zeitraum Dezember 2006 bis Feber 2007 wurden für de Gesellschaft weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch die entsprechenden Vorauszahlungen/Zahllasten entrichtet. Der Prüfer…
…mündlichen Verhandlung nicht schuldig bekannt und dargelegt, dass im inkriminierten Zeitraum der Buchhalter G.S. für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und die Abfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen sowie für die lohnabhängigen Abgaben zuständig gewesen sei. Dies sei von G.S. in seiner zeugenschaftlichen Einvernahme auch bestätigt worden…
…Zur subjektiven Tatseite ist festzustellen, dass die Bf. über einen Zeitraum von 9 Monaten seinen grundsätzlichsten abgabenrechtlichen Verpflichtungen, nämlich der rechtzeitigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. der Entrichtung von Vorauszahlungen nicht nachgekommen ist. Es bestehen aufgrund der beruflichen Qualifikation des Bf. als Steuerberater keine Zweifel davon…
…Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, entgegen der Bestimmungen der § 119 BAO und § 21 UStG 1994 betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai bis Juli 2011 die diesbezüglichen Umsatzsteuervoranmeldungen der Abgabenbehörde nur verspätet übersenden lassen, und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG (Fakten Pkt.1…
…Zeitgerecht am 4. April 2006 wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in welcher irrtümlich eine Umsatzsteuerschuld von € 1.519,15 ausgewiesen war). Wohl aus Gründen der Liquidität hat der Geschäftsführer Name jedoch vorerst…
…Erst am 14. Dezember 2007 (!) wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet, in welcher ein Umsatzsteuerguthaben von -€ 166,81 ausgewiesen war (das tatsächliche Guthaben hat -€ 845,91 betragen, siehe unten) (Liste UVA-Eingänge…
…was nicht geschehen ist. Erst am 22. Jänner 2009 wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in welcher irrtümlich eine Umsatzsteuerschuld von € 50,82 ausgewiesen war, siehe unten) (Liste UVA-Eingänge 2008, Finanzstrafakt Bl…
…nicht geschehen. Erst am 23. Dezember 2010 (!) wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (Liste UVA-Eingänge 2009, Finanzstrafakt Bl. 81) und die Zahllast mittels einer Saldozahlung der A-GmbH am 13. Jänner 2011…
…Prüfung (19. September 2011; siehe Arbeitsbogen zu ABNr. bb ) - wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (Liste UVA-Eingänge 2011, Finanzstrafakt Bl. 83) und die Zahllast mittels Saldozahlung der A-GmbH am 6. Oktober 2011…
…Verfahrensgang Am 13.10.2023 wurde eine Umsatzsteuervoranmeldung 08/2023 elektronisch eingereicht und darin ein Vorsteuerüberschuss in Höhe von 54.938,14 € geltend gemacht. Das Finanzamt kündigte am 25.10.2023 eine Umsatzsteuersonderprüfung für den Zeitraum Jänner bis August 2023 an. Noch vor Prüfungsbeginn…
…spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abgeführt zu haben b) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für 5/2019 iHv € 7.677,65, 6/2019 iHv € 6.293,87, 7/2019…
…zu Punkt 1)b) dahingehend abgeändert, dass der Beschuldigte ***Bf1*** vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung von dem § 21 UStG entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen 01/2020 i.H.v. € 2.850,87 02/2020 i.H.v. € 2.850,87 03/2020…
…Ermessen der Behörde angemessen festzusetzen. Der Bf. habe keinen Vermögensvorteil durch die verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung lukriert. Die Umsatzsteuer sei indirekt entrichtet worden, da auf dem Finanzamtskonto nach der Verbuchung der ausständigen Erklärungen ein Guthaben zu dessen Gunsten entstanden sei. Die Umsatzsteuer sei indirekt entrichtet…
…X-GmbH unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 1-12/2014 in Höhe von € 62.081,95 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Gemäß …
…insgesamt somit € 8.417,82; dadurch bewirkt zu haben, dass er für die genannten Monate (Voranmeldungszeiträume) zu den jeweiligen Fälligkeitstagen weder Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet, noch Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt eingereicht, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe, und damit Finanzvergehen zu a…
Dies, also das geradezu deliktstypisch anmutende anlassfallspezifische Schuldverhalten (Vorsatzform), die zu konstatierenden Milderungsgründe sowohl des § 34 Abs. 1 Z 2 StGB (Unbescholtenheit), als auch die durch entsprechende betrieblichen Zahlungsengpässe bestimmte Ausgangs- bzw. Anlasssituation der Taten (vgl. § 34 Abs. 1 Z 10 StGB), die näherungsweise 62…
…für die Bf. als Abgabepflichtige eine entsprechende Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bestanden habe. Auf einen entsprechenden Tatvorsatz könne aufgrund des Umstandes, dass für die Vorzeiträume die monatlich fälligen Umsatzsteuerzahllasten jeweils fristgerecht erklärt worden und daher die steuerlichen Obliegenheiten der Abgabepflichtigen hinlänglich bekannt gewesen seien…
…aus, dass der unbescholtene Beschuldigte seine Tätigkeit mit Wirtschaftsberater, Public Relationsberater und Stylist angegeben habe. Für die Monate 9-12/2008 seien Umsatzsteuervoranmeldungen nicht fristgerecht eingebracht und Vorauszahlungen nicht entrichtet worden. Einer faktischen Selbstanzeige durch Einreichung einer richtigen Umsatzsteuerjahreserklärung komme keine strafbefreiende Wirkung zu, da…
…Oktober 2010, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die verspätete Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen sei nicht mit Absicht erfolgt und durch einen Irrtum des Steuerberaters verschuldet. Ein Vorsatz liege keineswegs vor. Weiters sei nicht auf die persönlichen Verhältnisse sowie auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der…