…zu mehreren hundert) vertritt. Bei der vereinbarten Vorgangsweise wird die Beziehung zwischen der ARGE und ihrer kaufmännischen Geschäftsführung abgebildet, wodurch die kaufmännische Geschäftsführung die UVA aller von ihm vertretenen ARGEN mittels XML-Paket im Weg von FINANZOnline übermitteln kann. 1. Erstmalige Abbildung der Beziehung einer…
…1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist lediglich die Rechtsfrage, ob die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen nach den allgemeinen Vorschriften des UStG durch den nichtbuchführungspflichtigen Landwirt und die fortlaufende unbeanstandete Verbuchung dieser UVA mit Umsatzsteuergutschriften auf dem Abgabenkonto des Bf., einer Optionserklärung gemäß § 22 Abs. 6…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen A.D., P., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
…(VwGH vom 29.7.1997, 95/14/0117). Nach Ergehen des Jahres-Umsatzsteuerbescheides für 2002 wäre eine Entscheidung in der Sache betreffend eine UVA des Jahres 2002 daher rechtswidrig, denn nach Ergehen des Jahres-Umsatzsteuerbescheides scheidet ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid eines bestimmten Voranmeldungszeitraumes dieses Jahres aus dem…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen A.S., über die Beschwerde der Beschuldigten vom 10. Dezember 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 und 028 erweitert. Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028…
…wurde vorgebracht, dass aufgrund eines beantragten abweichenden Wirtschaftsjahres (Bilanzstichtag 31.03.) die Umsatzsteuervorauszahlungen (UVA) aus dem Kalenderjahr 2021 in der Umsatzsteuerveranlagung 2022 zu berücksichtigen seien. Mittels Beschwerdevorentscheidung vom 12.01.2024 wurde die Umsatzsteuer in Höhe des Erstbescheides festgesetzt. Dagegen brachte die Bf. am 17…
…daraus sich ergebende Nachzahlungen von der Beschuldigten stets umgehend berichtigt worden. Diese Vorgehensweise wäre von der Abgabenbehörde zu keiner Zeit beanstandet worden. Die so beschriebene Vorgehensweise der Beschuldigten wäre auch bei der Erstellung der verfahrensgegenständlichen UVA 11/2022 und 12/2022 vorgenommen worden. Dies bedeutet…
In weiterer Folge haben wir im Zuge der USO Prüfung die zweifellos ursprünglich unrichtigen UVAen 11/2022 und 12/2022 um den Privatanteil korrigiert und die Höhe des anzusetzenden, unternehmerischen Anteils anhand von Plänen des Gebäudes nachgewiesen. Diese von unserer Kanzlei vorgenommenen Korrekturen wurden in…
… Wie gerade telefonisch besprochen, werde ich für die UVA-Zeiträume November und Dezember 2022 eine USO-Prüfung durchführen. Frau ***10*** hat in den Voranmeldungszeiträumen umfangreiche Sanierungsarbeiten in der ***9*** durchgeführt. Die Liegenschaft wird sowohl für betriebliche (Kanzlei) als auch für private Zwecke genutzt. Die Vorsteuern…
…nämlich der Corona-Pandemie, und tatsächlich durch massive Corona bedingter Ausfälle von Mitarbeitenden bei ihr selbst als auch bei dem für die Buchhaltung und fristgerechte Übermittlung der UVA zuständigen Steuerberater bedingt gewesen. Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht am 15. April 2022 ohne vorherige Erlassung einer…
…Corona Pandemie erfolgt. Aufgrund der Corona Pandemie sei es sowohl beim Steuerpflichtigen selbst als auch beim für die Buchhaltung und fristgerechte Übermittlung der UVA zuständigen Steuerberater zu massiven Mitarbeiterausfällen aufgrund von Infektionen mit dem Coronavirus und der damit einhergehenden Quarantäne von Mitarbeitern gekommen. Die Corona…
…aktenkundigen Vorhaltsbeantwortungen zur Kenntnis. Durch diese Abläufe wird evident, dass die abgabenfestsetzende Stelle des Finanzamtes aus der UVA-Prüfung der jeweiligen Veranlagungsjahre bereits im Zeitpunkt der Erlassung der wieder aufgenommenen Erstbescheide jene Informationen zur Verfügung hatte, welche eine ordnungsgemäße Besteuerung der strittigen Vorgänge ermöglicht hätten…
…UFS RD/0009-W/05, UFS RD/0041-W/04 und UFS RD/0009-W/05, hat der UFS oben dargelegte Rechtsfrage bei deversen UVA des Jahres 2003 verneint, woraufhin der Bf den Bescheid mit Bescheidbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof anfechten wollte, wofür er einen Antrag auf…
…11.2011 lud das Finanzamt daraufhin den Bw für 12.12.2011 mit dem Ersuchen, UVA und Nachweise über die Mittel zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten mitzubringen. Diesem Termin blieb der Bw unentschuldigt fern, woraufhin am 20.12.2011 die Vorlage an den unabhängigen Finanzsenat erfolgte. …
…USt-Feststellungen zur Vermietung. Die Feststellungen der Tz 66-74 werden vom Bw in der Berufung nicht beanstandet, weshalb nähere Ausführungen unterbleiben. Tz 79-81: UVA 1-4/98: In diesem Zeitraum lägen keine Grundaufzeichnungen vor, lediglich Umsatzlisten mit wiederholt gleichlautenden Monatslosungen. Die Schätzung sei…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Frau A.B., T., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…
…Satz UStG (Umsatzsteuerschuld aufgrund einer Rechnung) vorlag. Für das 1. Quartal 2003 reichte er dennoch eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) mit aus Vorsteuern resultierender Gutschrift ein. Er trug sich nämlich mit dem - der Abgabenbehörde erst später dargelegten - Gedanken, dann wenn die Verlage der angestrebten Nachbelastung mit Umsatzsteuer…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen H.S., vertreten durch Mag. Walter Heissig, beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1100 Wien, Puchsbaumgasse 25-27, über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn F.S., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 19. November 2004 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83…