Findok · Erlässe & Informationen
BMF-010219/0530-VI/4/2007
Neue Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008
geltende FassungInfoBMF-010219/0530-VI/4/2007vom 18.12.2007
Wortlaut laut Findok
Für
Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen
027 und 028 erweitert. Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und
Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind
zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028 (Gebäude)
einzutragen.
In der KZ 027 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten von KFZ (PKW und LKW lt. EKR 063 und 064) sowie Vorsteuern
aus laufenden Aufwendungen von KFZ (EKR 732 - 733 und 744 - 747) anzugeben.
In der KZ 028 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten von Gebäuden (Geschäfts- und Wohngebäude lt.
EKR 030 - 037) einschließlich diesbezüglich geleisteter Anzahlungen
(EKR 070) und in Bau befindlicher Gebäude (EKR 071) einzutragen.
Näheres ist dem österreichischen
Einheitskontenrahmen (EKR) zu entnehmen, der samt Erläuterungen auf der
Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter
https://www.bmf.gv.at/Steuern/FAQHufiggestellteFragen/FragenzurSteuererklrung/_start.htm
zur Verfügung steht.
Diese Angaben sind unabhängig davon zu machen, ob der
Unternehmer den österreichischen Einheitskontenrahmen verwendet.
Bundesministerium für Finanzen, 18. Dezember
2007
Normen und Schlagworte
- § 21 Abs. 1 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Info
- Geschäftszahl
- BMF-010219/0530-VI/4/2007
- Stammnummer
- 32002
- Gültig
- 18.12.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF