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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010219/0530-VI/4/2007

Neue Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008

geltende FassungInfoBMF-010219/0530-VI/4/2007vom 18.12.2007

Wortlaut laut Findok

Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 und 028 erweitert. Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028 (Gebäude) einzutragen. In der KZ 027 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von KFZ (PKW und LKW lt. EKR 063 und 064) sowie Vorsteuern aus laufenden Aufwendungen von KFZ (EKR 732 - 733 und 744 - 747) anzugeben. In der KZ 028 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Gebäuden (Geschäfts- und Wohngebäude lt. EKR 030 - 037) einschließlich diesbezüglich geleisteter Anzahlungen (EKR 070) und in Bau befindlicher Gebäude (EKR 071) einzutragen. Näheres ist dem österreichischen Einheitskontenrahmen (EKR) zu entnehmen, der samt Erläuterungen auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/FAQHufiggestellteFragen/FragenzurSteuererklrung/_start.htm zur Verfügung steht. Diese Angaben sind unabhängig davon zu machen, ob der Unternehmer den österreichischen Einheitskontenrahmen verwendet.     Bundesministerium für Finanzen, 18. Dezember 2007  

Normen und Schlagworte

UmsatzsteuervoranmeldungVorsteuer KFZVorsteuer Gebäude

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
BMF-010219/0530-VI/4/2007
Stammnummer
32002
Gültig
18.12.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF