…Begründend wurde vom Finanzamt ausgeführt, dass ein bloß allgemeines berufliches Interesse an der Fortbildung nicht ausreiche, sowie, dass bei Turnlehrern Lehrgänge in verschiedenen Sportarten, wie Tennis, Snowboarden etc. nach allgemeiner Erfahrung nicht ausschließlich aus beruflichen Gründen, sondern auch aus Vergnügen am Sport zur Freizeitgestaltung betrieben…
…die Sportgeräte und das Surfseminar keine Werbungskosten darstellten. Sie sei der Meinung, dass die Kosten für das Seminar Mörbisch notwendig für ihren Beruf als Turnlehrerin sei, da sie in Sommersportwochen eine Ausbildung für Surfen und Segeln benötige. Ein Lehrer sei immer für eine Sportart verantwortlich…
…1 Z 2 lit. a EStG 1988 nahe legen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Sportausübung dem Erlernen oder der Verbesserung von bereits vorhandenen Sportkenntnissen dient. Das zitierte Erkenntnis betraf eine Turnlehrerin einer AHS, die Taggeld, Nachtgeld und Liftkosten für ua. eine Wintersportwoche in Hintermoos…
…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), ein Turnlehrer, macht bezüglich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betreffend die Jahre 2000 und 2001 eine Reihe von Aufwendungen als Werbungskosten geltend. Betreffend das Jahr 2000…
…von Urlaubsaufenthalten hatten (zB. Tennislehrer in Kroatien) bzw. Sportgeräte im größeren Umfang abgesetzt werden hätten sollen (zB. das vierte Fahrrad eines Turnlehrers). Bw. und steuerlicher Vertreter würden sich ausdrücklich auf folgenden Satz des VwGH-Erkenntnisses vom 30.5.2001, 2000/13/0163, beziehen: "Dem Abgrenzungskriterium…
…es auch keinen Ersatz vom Arbeitgeber bzw. Zuschüsse von dritter Seite gegeben habe. Bei dem Seminar in Finnland habe es sich um eine Fortbildungsveranstaltung in den Ferien ausschließlich für Turnlehrer gehandelt. Beigelegt wurden diverse Unterlagen (in Kopie) u.a. Bestätigungen über die Absolvierung des Sportlehrerseminars…
…Juni 2012 gegen den Bescheid vom 30. Mai 2012 betreffend Einkommensteuer 2011 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber erzielt (u.a.) Lohneinkünfte als Trainer und Turnlehrer an einer Schihauptschule. Im Rahmen dieser Einkünfte macht er (unter KZ 719 - Arbeitsmittel) Ausgaben in…
… 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist AHS-Turnlehrerin bzw. Sportlehrerin. Strittig ist, ob die Ausgaben für ein Snowboard in Höhe von ATS 3.000…
…mwA). Ein Mountain-Bike ist kein Arbeitsmittel, sondern dient typischerweise der privaten Bedürfnisbefriedigung, weil es in der Regel von Personen, die nicht als Turnlehrer tätig sind, zur Sportausübung genutzt wird. Bei dieser Sachlage wäre es am Beschwerdeführer gelegen gewesen, die (nahezu) ausschließlich berufliche Nutzung des…
…oder von Nutzen sind. EinBeispielsweise ist ein allgemeiner Schi-, Schwimm- oder Tauchkurs ist auch für Sport- und Turnlehrerunabhängig vom ausgeübten Beruf ebenso nicht abzugsfähig. Die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang wie Kurse zur ErlangungSteigerung der Zusatzbezeichnung "Sportmediziner" ist nicht (nahezuSelbstkompetenz (zB Stress- und Belastungsbewältigung, Zeitmanagement) ausschließlich…
…Erkenntnis des VwGH vom 30.5.2001, Zl. 2000/15/0163 verwiesen, in dem einer Turnlehrerin, die Ausgaben für die in den Weihnachts-, Semester- und Osterferien vom Verband der Leibeserzieher und vom Pädagogischen Institut der Stadt Wien organisierte Schiwochen in St. Christoph/Arlberg und Hintermoos…
…eine beruflich veranlasste Weiterbildung, weil zum Zeitpunkt meiner Ausbildung zum Turnlehrer (vor 15 Jahren) eine Snowboardausbildung und -prüfung noch nicht aktuell waren und bei der Lehramtsprüfung noch nicht vorgesehen war." In einem dieser Berufung beigelegten Schreiben bestätigt die Direktion der Schule, an der der Berufungswerber…
…nur bei der Berufsausübung getragen wird (vgl. VwGH 23.4.2002, 98/14/0219, betreffend Turnschuhe und Trainingsanzug eines Turnlehrers). Entscheidend ist, ob sich die beruflich verwendete Bekleidung ihrer objektiven Beschaffenheit nach von solcher Bekleidung unterscheiden lässt, wie sie üblicherweise im Rahmen der privaten Lebensführung…
…seiner Entscheidung 94/15/0196 vom 24.6.1999 über Aufwendungen eines Turnlehrers für ein Mountain-Bike als Werbungskosten ausführt: „Ein Mountain-Bike ist kein Arbeitsmittel, sondern dient typischerweise der privaten Bedürfnisbefriedigung, weil es in der Regel von Personen, die nicht als Turnlehrer tätig sind…
…verwendet werden können oder von Nutzen sind. (So ist zB ein allgemeiner Schi-, Schwimm- oder Tauchkurs auch für Sport- und Turnlehrer nicht abzugsfähig.) Bei Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, ist zur Berücksichtigung als Werbungskosten nicht nur…
…verwendet werden können oder von Nutzen sind. (So ist zB ein allgemeiner Schi-, Schwimm- oder Tauchkurs auch für Sport- und Turnlehrer nicht abzugsfähig.) Bei Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, ist zur Berücksichtigung als Werbungskosten nicht nur…
…legen. Dabei ist es unerheblich, ob die Sportausübung dem Erlernen oder der Verbesserung von bereits vorhandenen Sportkenntnissen dient. Dieses Erkenntnis betraf eine Turnlehrerin einer AHS, die die Aufwendungen für eine Wintersportwoche betreffend Methodik des Skilaufes in St. Christoph/Arlberg geltend machte. Beilage: 2 Berechnungsblätter Linz…
…Tätigkeit verwendet werden können oder von Nutzen sind. Daher ist beispielsweise ein allgemeiner Schi-, Schwimm- oder Tauchkurs auch für Sport- und Turnlehrer nicht abzugsfähig. Bezüglich von Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, ist -wie oben bereits festgestellt-…
…Verpflegungs- und Fahrtkosten, sodass der Bw lediglich ein Unkostenbeitrag von 90,00 € verblieb. Grundsätzlich gilt, dass allgemeine Sportkurse auch für Sport- und Turnlehrer nicht abzugsfähig sind, weil es sich bei Aufwendungen für die Sportausübung um Ausgaben handelt, die ihrer Art nach eine private Veranlassung…
…für "Sportbekleidung ausschließlich für den Sportunterricht" im Betrag von 109 € geltend gemacht hat. In dem bereits erwähnten Schreiben des Unabhängigen Finanzsenats vom 3.3.2010 wurde darauf hingewiesen, dass Sportbekleidung auch bei einem Turnlehrer grundsätzlich nicht abzugsfähig ist. Sollte die Abzugsfähigkeit darauf gestützt werden…