…nach dem Recht der Insel Man ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich. Nach österreichischem Recht sind Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der sie erwirtschaftet hat, sonach den "tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Sollte sich daher hinter der Aussage, der Mandant habe als…
…also ein Unternehmen das keinen geschäftlichen Betrieb hat, keine Leistungen erbringen kann (VwGH 22.3.1995, 93/13/0076) und dass sie folglich nicht als "Träger einer Erwerbstätigkeit" angesehen werden kann. 09. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Dies allein rechtfertigt aber noch nicht die weitere Annahme, dass daher die Einkünfte der liechtensteinischen Gesellschaft zugerechnet werden müssten; denn wenn - wie erwähnt - im finanzamtlichen Erhebungsverfahren Dr. X als der wahre "Träger der Erwerbstätigkeit" ermittelt worden ist, dann müssen die Einkünfte auch in einem solchen…
…Nach der Rechtsprechung des VwGH (die in einem Fall der Erzielung von Passiveinkünften durch eine niederländische Gesellschaft ergangen ist; siehe VwGH 10.12.1997, 93/13/0185) sind die Einkünfte auch bei DBA-Anwendung den "tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen. Ergeben sich im Zuge der…
…nur eines Mitgliedstaats. Welche Rechtsvorschriften dies sind bestimmt sich nach diesem Titel. Vorbehaltlich der Artikel 12 bis 16 gilt nach Art. 11 Abs. 3 lit a VO (EG) 883/2004 Folgendes: Eine Person, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt den…
…nur eines Mitgliedstaats. Welche Rechtsvorschriften dies sind bestimmt sich nach diesem Titel. Vorbehaltlich der Artikel 12 bis 16 gilt nach Art. 11 Abs. 3 lit a VO (EG) 883/2004 Folgendes: Eine Person, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt den…
…wenn der Bf in zwei Mitgliedstaaten einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, wo der wesentliche Teil der Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Eine Kontaktaufnahme der belangten Behörde mit dem zuständigen slowakischen Träger ist bisher überhaupt unterblieben. Die Aufhebung unter Zurückverweisung dient der Verfahrensbeschleunigung und entspricht dem Gebot der…
…für Renten bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten oder für Geldleistungen bei Krankheit, die eine Behandlung von unbegrenzter Dauer abdecken. (3) Vorbehaltlich der Artikel 12 bis 16 gilt Folgendes: a) eine Person, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats…
…gewährleistet, dass den Familienangehörigen eines den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegenden Erwerbstätigen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, die ihnen die in den anwendbaren Rechtsvorschriften des Staates der Erwerbstätigkeit vorgesehenen Familienleistungen gewährt werden (vgl. EuGH 10.10.1996, C-245/94 und C-312/94, Hoever…
…der also die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Die rechtliche Gestaltung ist dabei nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt (EStR 2000 Rz 104). Einkünfte sind sonach dem tatsächlichen Träger der Erwerbstätigkeit zuzurechnen…
Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist als Träger der Erwerbstätigkeit bzw. als Zurechnungssubjekt der Einkünfte derjenige anzusehen, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, also Leistungen zu erbringen oder deren Erbringung zu verweigern (zB. VwGH 24.02.2004, 2000/14/0186…
…für Renten bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten oder für Geldleistungen bei Krankheit, die eine Behandlung von unbegrenzter Dauer abdecken. (3) Vorbehaltlich der Artikel 12 bis 16 gilt Folgendes: a) eine Person, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats…
…von Familienleistungen ändern (1) Ändern sich zwischen den Mitgliedstaaten während eines Kalendermonats die Rechtsvorschriften und/oder die Zuständigkeit für die Gewährung von Familienleistungen, so setzt der Träger, der die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gezahlt hat, nach denen die Leistungen zu Beginn dieses Monats gewährt wurden…
…gewährleistet, dass den Familienangehörigen eines den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegenden Erwerbstätigen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, die ihnen die in den anwendbaren Rechtsvorschriften des Staates der Erwerbstätigkeit vorgesehenen Familienleistungen gewährt werden (vgl. EuGH 10.10.1996, C-245/94 und C-312/94, Hoever…
…nur eines Mitgliedstaats. Welche Rechtsvorschriften dies sind bestimmt sich nach diesem Titel. Vorbehaltlich der Artikel 12 bis 16 gilt nach Art. 11 Abs. 3 lit a VO (EG) 883/2004 Folgendes: Eine Person, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt den…
…welchem Staat eine Erwerbstätigkeit überhaupt ausgeübt wurde, und wenn in zwei Staaten einer Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, wo der wesentliche Teil der Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Eine Kontaktaufnahme der belangten Behörde mit dem zuständigen Schweizer Träger ist bisher überhaupt unterblieben. Zudem wurde von der belangten Behörde sämtliche…
…Dies vor dem Hintergrund, dass nach den Rechtsvorschriften verschiedener Mitgliedstaaten die Zeiten des Ruhens oder der Unterbrechung der tatsächlichen Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit (zB wegen Urlaubs, Arbeitslosigkeit etc) zum Teil unterschiedlich behandelt werden (vgl Erwägungsgrund 2 zum Beschluss Nr F1). Nach Z 1 des Beschlusses…
…Abs. 2 der EU VO 883/2004 vor. Die EU Verordnung, den Sie zitieren erwähnt nichts, was Ihre Feststellung begründen würde, ich zitiere: ´(2) Für die Zwecke dieses Titels wird bei Personen, die aufgrund oder infolge ihrer Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit eine Geldleistung beziehen…
…unabhängig davon, dass er einen Zweitwohnsitz in Österreich aus Gründen der Erwerbstätigkeit unterhalten musste. Gehörten somit die Kinder zum gemeinsamen Haushalt beider Eltern, kommt die Bestimmung des § 2a Abs. 1 FLAG 1967 zum Tragen, wonach der Anspruch des Elternteiles, der den Haushalt überwiegend führt, dem…
…Unionsrecht gewährleistet, dass den Familienangehörigen eines den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegenden Erwerbstätigen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, die ihnen die in den anwendbaren Rechtsvorschriften des Staates der Erwerbstätigkeit vorgesehenen Familienleistungen gewährt werden (vgl. EuGH 10.10.1996, C-245/94und C-312/94, Hoever…