…der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. Rz 541: Durch eine Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, kann der Abgabepflichtige für den Fall, dass er mit seinem Beschwerdebegehren nicht durchdringt, die Zinsenbelastung mindern. Rz 542: Inwieweit sonstige Gutschriften ohne Einflussnahme des Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten…
…S, mit den Stundungszinsen 1997 iHv. 211,00 S rechtmäßig gewesen sei und diese Abgabenschuldigkeiten im Ausmaß von 172.000,00 S getilgt worden seien und dass die Verrechnung der am 14. Mai 2003 aus der Verbuchung des Einkommensteuersteuerbescheides 2001 entstandenen sonstigen Gutschrift iHv. 363…
…und Überrechnungen dürfen auch zu Gunsten von Abgabenschuldigkeiten erfolgen, die Gegenstand einer Zahlungserleichterung (§ 212) sind, weil diese Guthabensverwendung keine Einbringungsmaßnahme iSd § 230 Abs 5 ist ( Ritz, BAO 5 , § 215, Tz. 4). Die Überrechnung hat nach § 215 Abs. 2 nur zur Tilgung bei der Abgabenbehörde „bekannter…
…abgeführt, sondern für die Tilgung von anderen Verbindlichkeiten verwendet worden seien. Dies stelle eine schuldhafte Pflichtverletzung dar. Über das Vermögen der L.L. Handels GesmbH sei am 12. Jänner 2004 das Konkursverfahren eröffnet worden und seien die aushaftenden Abgabenschulden daher bei dieser nicht mehr einzubringen…
… 54 GSpG drohe, besteht nicht. Wohl aber könnte das Geld allenfalls durch die Abgabenbehörde mittels Sicherstellungsauftrag zur Abdeckung von Abgabenschulden gepfändet werden, was nicht geschehen ist. Eine Beschlagnahme als Beweismittel zur Sicherung der Beweisführung ist in einem Verwaltungsstrafverfahren - anders als in der StPO und im…
…bewilligte Aussetzung der Einhebung ist infolge Beschwerdeerledigung abgelaufen. Die Abgaben wären bis 14. Jänner 2019 zu entrichten gewesen. Der Zweck des Säumniszuschlages liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen (VwGH 24.4.1997, 95/15/0164; VfGH 3.3.2001, B 621/98). Wie…
…BAO, 134). Der Säumniszuschlag als Folge der nicht zeitgerechten Tilgung von Abgabenschulden sei eine derartige später auftretende Folge für die der Geschäftsführer einzustehen habe. Auch der VwGH habe in seiner Rechtsprechung die Haftung des Geschäftsführers für den Säumniszuschlag im Falle einer Insolvenz bestätigt (vgl. VwGH…
…0016). Er ist eine objektive Säumnisfolge und ein „Druckmittel“ zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155 ua). Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. (VwGH 24.4.1997, 95/15/0164; VfGH 3.3.2001, B 621…
… 54 GSpG drohe, besteht nicht. Wohl aber könnte das Geld allenfalls durch die Abgabenbehörde mittels Sicherstellungsauftrag zur Abdeckung von Abgabenschulden gepfändet werden, was nicht geschehen ist. Eine Beschlagnahme als Beweismittel zur Sicherung der Beweisführung ist in einem Verwaltungsstrafverfahren - anders als in der StPO und im…
…Bf. werde auf keinen Fall ein Kredit gewährt. Die beiden anderen Zeugen gaben an, die Gewährung neuer Kredite für eine etwaige Besicherung von Abgabenschulden sei unter den gegebenen Umständen (Höhe der Einnahmen, bestehende Pfandrechte anderer Kreditinstitute, etc.) auszuschließen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art…
…Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Beschwerdevorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages nicht aus. Gemäß § 212a Abs. 8 BAO dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (…
…13/0165; 29.3.2007, 2005/16/0095; BFG 13.10.2020, RV/7100645/2015). Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen (VwGH 24.4.1997, 95/15/0164; VfGH 3.3.2001, B 621/98; BFG 20.7.2023, RV/7400043…
…2002/14/0138). Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen (VwGH 24.4.1997, 95/15/0164; Ritz BAO6 § 217 Tz 2). Er ist solcherart eine objektive Rechtsfolge des Nichteinhaltens von Zahlungsterminen (zB VwGH 24.3.2015, 2012/15/0206; 24.1…
…eine pünktliche Tilgung von Abgabenschulden und eine ordnungsgemäße Abgabengebarung sicherstellen. Bestimmte Ausnahmeregelungen (etwa bei einer ausnahmsweisen Säumnis von nicht mehr als 5 Tagen) sollen in der pauschalen Vorschreibung des Säumniszuschlages allenfalls erblickbare Härten bis zu einem gewissen Grad ausgleichen und stecken zugleich den Rahmen ab…
…239 Tz. 1 und 2). In gegenständlichem Sachverhalt bemängelt der Bw. die auf seinem Abgabenkonto durchgeführten Transaktionen. Diese wären zu Unrecht erfolgt. Die Frage, ob die Überrechnung des Guthabens zur Tilgung von Abgabenschulden des Berufungswerbers gemäß § 215 Abs. 2 BAO rechtmäßig gewesen ist, ist jedoch…
…von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren abzuklären. Erst nach Verwendung gemäß § 215 Abs. 1 bis 3 verbleibende Guthaben sind rückzahlbar (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, § 239 Tz.1 und 2). Demnach ist die Frage, ob die Überrechnung des Guthabens im April 1997 zur Tilgung von Abgabenschulden…
…der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sich grundsätzlich unbeachtlich. Beim Verfahren betreffend die Festsetzung von Säumniszuschlägen handelt es sich um ein reines Formalverfahren, bei dem einzig auf objektive Kriterien wie Fälligkeit, Zahlungstermin…
…16/0016 sei. Er sei eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155 ua). Sein Zweck liege darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen, VwGH 24.4.1997, 95/15/0164; VfGH 3.3.2001…
…212 Abs. 2 zweiter Satz eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben wird, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des den Antrag erledigenden Bescheides zu. (8) Zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, dürfen…
…Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen (vgl. Ritz, BAO3, § 217 Tz 2, mwA). Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Ein fehlendes (grobes) Verschulden ist hingegen bedeutsam (...) für…