4.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO) Rz 537: § 212a Abs. 8 BAO hat die Entrichtung oder Tilgung ausgesetzter Abgaben vor Beendigung der Aussetzung zum Gegenstand. Rz 538: Allfällige Zahlungen, sonstige…
…Erlöschen der Abgabenschuld wird unter anderem durch die Entrichtung der Abgaben - etwa durch einen Gesamtschuldner - bewirkt (VwGH 1.7.1992, 91/13/0046), oder auch durch Nachsicht oder Löschung (vgl. Ritz, BAO6, § 4 Tz 9). Im vorliegenden Fall wurden die aushaftenden Abgabenschulden nach Erlassung der…
…Das Erlöschen der Abgabenschuld wird unter anderem durch die Entrichtung der Abgaben - etwa durch einen Gesamtschuldner - bewirkt (VwGH 1.7.1992, 91/13/0046), oder auch durch Nachsicht oder Löschung (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 4 Tz 9). Im vorliegenden Fall wurden die aushaftenden Abgabenschulden nach…
…AbgEO genannte Pfändungsbescheid, dessen Spruch die dort enthaltenen Angaben zu enthaltenen hat, an den Abgabenschuldner zu ergehen. Dieser Pfändungsbescheid ist mit Berufung uneingeschränkt bekämpfbar, zumal kein diesbezüglicher Rechtsmittelausschluss gemäß § 77 Abs. 1 AbgEO besteht. Aus den Akten ist ersichtlich, dass der gegenständliche Steuerschuldner, die Fa…
…zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Da bei der Tilgung der Schulden der Gesellschaft die Abgabenschulden schlechter als die übrigen Verbindlichkeiten behandelt worden wären, sei von einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes auszugehen. Im Übrigen habe nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Vertreter darzutun…
…die Tilgung der Abgabenschuldigkeit nicht beseitigt worden sind. Derartige Umstände sieht die Bf. nach wie vor darin gelegen, dass sie mit ihrer monatlichen Pension kaum auskomme und befürchte, ihre Aktiva - 3.000 Euro - bald aufgebraucht zu haben. Aus diesem Vorbringen lässt sich jedoch angesichts der…
…Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht entrichtet habe. Grundsätzlich schließe daher sowohl die Tilgung der Abgabenschuld als auch der Antrag auf Zahlungserleichterung (zumindest solange dieser nicht abschlägig beschieden worden sei) die Säumnisfolgen aus. Der Nachteil, der dem Fiskus durch die spätere Zahlung im Fall der…
… 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Haftung des Berufungswerbers (Bw.) auf einen Betrag von € 31.671,53 (statt bisher € 33.403,89), und zwar auf folgende Abgabenschuldigkeiten und Nebengebühren eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Höhe in Euro…
…jener Abgabenschuld auffassen, die durch die Ratenzahlungen getilgt wurde (im Wesentlichen: Einkommensteuer 2005), so würde ein solches Begehren daran scheitern, dass eine diesbezügliche Nachsicht ebenfalls nicht "Sache" des erstinstanzlichen Verfahrens war. 2.3. Das Antragsvorbringen, die aus einer "Ehegattenhaftung" resultierenden Abgabenschuldigkeiten seien von der Bw…
…Abgabenschulden noch Bankverbindlichkeiten in Höhe von 79.000 € hat. Weiters geht aus den Lohnzetteln hervor, dass diese Bankschulden im Wege einer Gehaltsexekution hereingebracht werden. 1.3. Das Finanzamt wertete die Eingabe vom 5. 2. 2010, soweit diese den Rückstand auf dem Abgabenkonto mit der…
… 212a BAO von der Einhebung ausgesetzt wurde ergibt sich allerdings, dass im Jahr 2008 keine Reduzierung des Abgabenrückstandes stattgefunden hat. Die Abfrage der Buchungen ergab weiters, dass im Jahr 2008 insgesamt lediglich € 4.402,55 zur Tilgung der Abgabenschulden überwiesen wurden. Dies lässt den…
…für die Uneinbringlichkeit. Er verweist diesbezüglich auf die regelmäßig erfolgten Zahlungen an das Finanzamt (zu den Details siehe oben) und sein Bemühen um gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger bzw. verneint eine quotenmäßige Benachteiligung der Abgabenbehörde. Er beanstandet die Forderung nach ausschließlicher Tilgung der Abgabenschuldigkeiten, die eine…
…folgt: "(1) Ein sich aus der Gebarung (§ 213) unter Außerachtlassung von Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt ist, ergebendes Guthaben eines Abgabepflichtigen ist zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die dieser Abgabepflichtige bei derselben Abgabenbehörde hat; dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist.…
…bringt der Antragsteller vor wie nachstehend. Bei allen Anträgen des Antragstellers gibt es keine vorgegebene Reihenfolge, sondern sollen diese in jener Reihenfolge erledigt werden, die den Interessen des Abgabepflichtigen besser entspricht. Ziel des Antragstellers ist eine vollständige Tilgung der bestehenden Abgabenschulden und die Aufhebung der…
…dem Abgabengläubiger gegenüber bestehende Pflicht zur zumindest anteiligen Tilgung der Abgabenforderungen verletzt hat. Dass der Gesellschaft keinerlei liquide Mittel zur Verfügung standen, hat der Bf. nicht dargetan. Solcherart zeigt dieses Vorbringen nicht auf, dass ihn kein Verschulden am Unterbleiben der Tilgung fälliger Abgabenschulden treffen würde…
…befugt, darüber abzusprechen, ob Abgabenschuldigkeiten bei einer anderen Abgabenbehörde verjährt sind oder nicht. Solange der die Haftungsschuldigkeiten unberichtigt aushaften, hat die belangte Behörde gemäß § 215 Abs. 1 BAO ein bei ihr bestehendes Guthaben des Bf. zur Tilgung dieser Verbindlichkeiten zu verwenden, ohne zu prüfen, ob…
…Die bloße Auswirkung der allgemeinen Rechtslage begründe keine solche Unbilligkeit. Weiters war zu berücksichtigen, dass im Zuge des Zwangsausgleichsverfahrens bereits ein Abgabenrückstand von € 99.646,94 als uneinbringlich abgeschrieben wurde und eine Nachsicht lediglich zur schnelleren Tilgung der anderen Verbindlichkeiten führen würde. Zur Beurteilung…
…0218, mit weiteren Verweisen). Im gegenständlichen Fall wäre eine Haftung des Bw. für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin dann nicht zum Tragen gekommen, wenn der Primärschuldnerin überhaupt keine liquiden Mittel zur Tilgung der offenen Schulden zur Verfügung gestanden wären bzw. das Gleichbehandlungsgebot (d.h. die…
…0218, mit weiteren Verweisen). Im gegenständlichen Fall wäre eine Haftung des Bw. für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin dann nicht zum Tragen gekommen, wenn der Primärschuldnerin überhaupt keine liquiden Mittel zur Tilgung der offenen Schulden zur Verfügung gestanden wären bzw. das Gleichbehandlungsgebot (d.h. die…
…Verrechnung mit Zahlungen und sonstigen Gutschriften entrichtet. Die Bw. hat jedoch in keiner Weise behauptet, die (allenfalls) für eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sprechenden Gründe durch die unbestrittene Tilgung der Abgabenschuldigkeit nicht bereits beseitigt wären (vgl. VwGH 25.6.1990, 89/15/0076). Sofern die Bw…