…eine solche anzuschaffen. Somit ist kann schon die objektive Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG nicht als erwiesen angesehen werden und es war insoweit mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 FinStrG vorzugehen. Subjektive Tatseite Wie der Bf…
…dann ist zumindest von einem qualifizierten Spruchsenat zu erwarten, solche massiven Verfahrensmängel aufzugreifen und zu berücksichtigen. 4. Objektive und subjektive Tatseite a. Zum Vorsatz im Allgemeinen Aus der vorliegenden Erkenntnis des Spruchsenats ergibt sich, dass seitens des (im Bereich Buchhaltung und Steuererklärungen) fachkundigen Vertreters des…
…festgelegten Abgabenarten bzw. Zeiträumen beschränkt ist. Ähnlich ist uE die Ausweitung des Prüfungszeitraumes im Zusammenhang mit der Festsetzung der Abgabenerhöhung zu sehen. Der weitere formale Beschwerdepunkt betrifft die notwendige subjektive Tatseite. Die Abgabenerhöhung kommt nur bei „vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehen" zum Tragen (§ 29…
…jedoch ist, wenn eine Prüfungsankündigung Anlass einer Selbstanzeige ist, eine Abgabenerhöhung zur Erzielung einer strafaufhebenden Wirkung zu entrichten. Finanzvergehen, zur subjektiven Tatseite eines Täters: Eine Selbstanzeige hat nach § 29 Abs. 1 FinStrG die Darlegung einer Verfehlung zu enthalten. Da nur "hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig…
…ein Finanzstrafverfahren geforderten Sicherheit ein Vorsatz bzw. zumindest Eventualvorsatz und damit die für eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG geforderte subjektive Tatseite vorgeworfen werden kann. Angesichts der Tatsache, dass dem Beschuldigten ein Steuerberater (bei dem keine Veranlassung bestand, an seinen diesbezüglichen Aussagen zu zweifeln…
…der Vorsteuern und des Betriebsausgabenabzuges zum Zwecke der Vorteilsgewährung an die Gesellschafter (verdeckte Gewinnausschüttungen) in das Rechenwerk aufgenommen wurden. Während der Bw. im erstinstanzlichen Finanzstrafverfahren noch ein reumütiges Geständnis zur objektiven und auch subjektiven Tatseite der der Bestrafung zugrunde gelegten fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs…
…unvertreten, sodass es an ihr gelegen gewesen wäre, die Umsatzsteuer durch Gegenüberstellung der Eingangs- und Ausgangsrechnungen zu ermitteln und diesen Betrag der Abgabenbehörde binnen der Fünftagesfrist zumindest bekannt zu geben. Der erstinstanzliche Schuldspruch war daher auch in subjektiver Hinsicht zu bestätigen. Gemäß § 49 Abs. 2…
…bisherigen Verfahrensergebnisse den im Einleitungsbescheid festgestellten Verdacht, der Beschwerdeführer habe vorsätzlich gehandelt, nicht tragen. Da somit auch betreffend die Verkürzung von Investitionszuwachsprämie keine hinreichenden Verdachtmomente vorliegen, dass der Beschwerdeführer die subjektive Tatseite des § 33 Abs. 1 FinStrG verwirklicht hätte, war der Beschwerde auch diesbezüglich Folge…
…vorsätzliches Unterlassen der Aufnahme der übergegangenen Steuerschuld in die Umsatzsteuervoranmeldungen und für eine vorsätzlich zu geringe Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen gibt es nach Ansicht des erkennenden Berufungssenates keine ausreichenden Anhaltspunkte, weswegen im Zweifel zu Gunsten der Bw, mangels Erweisbarkeit des subjektiven Tatseite, mit Verfahrenseinstellung gemäß §…
…für die Monate 01-06/09 in der Höhe von 5.240,21 € bewirkt und diese Verkürzung nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Begründend wurde zur subjektiven Tatseite ausgeführt, da jedem Unternehmer die Verpflichtung zur Abgabe rechtzeitiger und richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen bekannt sei…
…dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 5. Juni 2009, mit welcher das Vorliegen der subjektiven Tatseite der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Abrede gestellt und die Wertung des deliktischen Verhaltens des Bw…
…Strafbemessung als mildernd den Umstand an, dass das Verhalten des Bw. in einer wirtschaftlichen Notsituation der GmbH begründet war und seine offene inhaltlich geständige Rechtfertigung zur objektiven und subjektiven Tatseite, als erschwerend hingegen nur eine Vorstrafe (siehe oben) an. Unberücksichtigt blieb bei der erstinstanzlichen Bestrafung…
…soweit er Unterlagen und Aufträge zur Erledigung erhalten habe, diese auch durchgeführt habe. Zu Recht wird im angefochtenen Erkenntnis zur subjektiven Tatseite ausgeführt, der Bw. habe zu den verfahrensgegenständlichen Tatzeitpunkten Kenntnis davon gehabt, dass eine ordnungsgemäße Berechnung und Meldung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und Kraftfahrzeugsteuern und…
…vor dem Spruchsenat. Da jedoch diese Aussagen nicht hinterfragt worden seien, hätte ihnen auch nicht die für die Prüfung der subjektiven Tatseite notwendige Bedeutung zugemessen werden können. Zu dem komme, dass die Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung nicht vorsätzlich verletzt worden sei. Der Bw1 habe…
…übergegangen war und für die daher Umsatzsteuer vom Leistungserbringer zu Unrecht in der Rechnung ausgewiesen wurde. Der Bw. bringt zur subjektive Tatseite in der gegenständlichen Berufung vor, es sei nur für Fachleute zu erkennen, dass die Vermietung von Geräten ohne Personalbereitstellung keine Bauleistung darstelle und…
…Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat letztlich ein und begründete diese mit nachvollziehbaren finanziellen Problemen, welche letztlich zur Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Firma X-GmbH am 20. Oktober 2006 führten. Die subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit…
…betreten wurde. Auch dieser Sachverhalt wird objektiv vom Bw. nicht in Abrede gestellt. Zur subjektiven Tatseite bringt der Bw in der gegenständlichen Berufung vor, dass ihm aufgrund seiner umfangreichen Managementaktivitäten und der daraus resultierenden Überlastung die Nichtentrichtung von Kraftfahrzeugsteuern, Straßenbenützungsabgaben sowie Lohnabgaben nicht aufgefallen sei…
…2006 für den Zeitraum 1.8.2005 bis 21.2.2006 gegenüber den auf den Lohnkonten berechneten Lohnabgaben festgestellten Abfuhrdifferenzen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Der Bw. stellte jedoch mit der gegenständlichen Berufung die subjektive Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs…
… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG hinsichtlich der dort angeführten Lohnabgaben. Der Schuldspruch des erstinstanzlichen Erkenntnis in Punkt 2.) ist daher in Teilrechtskraft erwachsen. Zur subjektiven Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zu Grunde gelegten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG brachte der Bw…
…abgefunden hat, dass eine Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen 9,11/2005 und 2/2006 [Schuldspruch Punkt A.)2.) des Erkenntnisses des Spruchsenates] bis zum fünften Tag nach Fälligkeit unterblieben ist. Am Vorliegen der subjektiven Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1…