… 212 Abs. 2 lit. b BAO bei der Entrichtung von (bewilligten) Ratenzahlungen entsprechend dem sich nach dem konkreten Zahlungsverhalten bestimmenden Aufschub (ausgehend vom Anfangsbestand zum Fälligkeitszeitpunkt, um die jeweils entrichteten Teilzahlungen verringerte Abgabenrückstände/Tagessalden bzw. durch die jeweiligen Zeitpunkte der – fortlaufenden – Teilzahlungen bestimmte Anzahl der…
…2 BAO unter den dort genannten Voraussetzungen zwingend die Festsetzung von Stundungszinsen vor, ohne dass der Abgabenbehörde dabei ein Ermessen zukäme und kann diese daher bei deren Vorschreibung auch nicht Rücksicht auf die Einkommenssituation des Berufungsführers nehmen. Der Berufung konnte somit kein Erfolg beschieden sein…
…2002) in der ihm Ratenzahlungen wegen erheblicher Härte bewilligt worden seien. Da somit weder zum Zeitpunkt der Erlassung des obigen Bescheides, noch bis heute der Zahlungsaufschub beendet worden sei, sei die Ermittlung der tatsächlichen Höhe der vom Bw. zu entrichtenden Stundungszinsen erst zu einem späteren…
…die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages über Antrag des Abgabepflichtigen zu erfolgen. Die Vorschreibung von Stundungszinsen (bei Vorliegen der Voraussetzungen) ist eine in der Bundesabgabenordnung (BAO) unabdingbare Tatsache. Werden Ratenzahlungen oder eine Stundung bewilligt, so sind zwingend, bei S 10.000,-- übersteigenden…
…eine bestehende Ratenvereinbarung in voller Höhe zur Zahlung vorgeschrieben wurde. Wir ersuchen Sie diese Fehler umgehend zu korrigieren. Bei den Stundungszinsen gehen wir davon aus, dass diese nach Ablauf des Ratenzahlungszeitraums vorzuschreiben sind." In Erledigung dieser Beschwerde hob die belangte Behörde mit Beschwerdevorentscheidung vom 14…
…11.2007 (Berufungsvorentscheidung) durch Gewährung von Ratenzahlungen entsprochen. Soweit die Bw. meint, es müsse zuerst über ihr Ansuchen um Nachsicht der Abgabenschuldigkeiten abgesprochen werden, ist ihr entgegenzuhalten, dass Stundungszinsen unabhängig von der Gewährung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Sinne des…
…von Anfang an über € 750,00 gelegen und bekannt und ohne Veranlassung geblieben. Die Ratenzahlungen wurden genehmigt, ohne Stundungszinsen vorzuschreiben. Es ist ein Gebot des Vertrauensgrundsatzes, dass abgegebene Entscheidungen auch eingehalten und nicht (willkürlich) widerrufen werden. Wobei ein der Zahlungserleichterung beigelegtes Formblatt (nicht unterschrieben…
…bei Anspannung all seiner Kräfte erhalten bleiben würde (VwGH vom 24. September 2003, 2003/13/0084). Die Annahme von monatlichen Teilzahlungen iHv. jeweils 100,00 € würde - ohne Einbeziehung der im Zuge von gewährten Zahlungserleichterungen ja zwangsläufig noch zusätzlich anfallenden Stundungszinsen - bei dem aushaftenden Abgabenbetrag…
…Hausversicherung, Telefon, Ratenzahlung Finanzamt) gegenüberstehen, so dass er der Zahlung in der Höhe von € 434,51 laut Bescheid über die Festsetzung von Stundungszinsen vom 10. Mai 2013 bei allen guten Willen nicht nachkommen könne. Bemerkt werde noch, dass er vor ein paar Tagen die…
…finanziellen Belastung nur unter weiteren unverhältnismäßigen persönlichen Belastungen möglich. Unter diesen Voraussetzungen erscheint dem UFS die Berücksichtigung der Interessen der Abgabepflichtigen gegenüber den Interessen des Fiskus an der Vorschreibung und Einbringung der in Frage stehenden Stundungszinsen bei der gegenwärtigen Situation der BW vorrangig zu sein…
…diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 10. Juli 2003, in der im Wesentlichen vorgebracht wird, dass bei Ratenzahlung in der vorgeschriebenen Höhe die wirtschaftliche Existenz des Berufungswerbers gefährdet wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212. Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen…
…November 2015 kein Hinweis auf mögliche Stundungszinsen zu entnehmen sei. Für ihn sei die Zinsfreiheit aber Bedingung des Ansuchens gewesen, ansonsten hätte er keine Ratenzahlung akzeptiert, zumal die festgesetzten Stundungszinsen bei seinem geringen Einkommen einen groben Einschnitt nach den bereits getätigten Zahlungen bedeuten würde. Dieses…
…Y, noch zur Gänze unberichtigt aus. Bei Strafrückständen sind jedenfalls höhere Ratenzahlungen und damit kürzere Abstattungszeiträume, als dies beim Zahlungsaufschub von Abgaben der Fall ist, festzusetzen. Ein mehrjähriger Abstattungszeitraum wird daher in aller Regel nur bei hohen Geldstrafen bzw. sehr eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten in Betracht…
…bestraft. Die Verfahrenskosten wurden mit € 363,00 bestimmt. Auch diese Strafverfügung ist unbekämpft in Rechtskraft erwachsen. Mit Schreiben vom "18. Juli 2005" - offensichtlich gemeint 18. Juli 2006 - beantragte der Beschwerdeführer eine Ratenzahlung, beginnend in acht bis zehn Wochen. Mit Bescheid vom 25. Juli 2006…
…Gewährung von Ratenzahlungen die Befürchtung hegte, dass die Bw. auch zur Leistung dieser Zahlungen nicht (vollständig ) in der Lage sein würde. Im Übrigen hat die Bw. in der Berufung gegen den Pfändungs- und Überweisungsbescheid vom 22. 6. 2005 selbst vorgebracht, dass sie "bei laufender Exekution…
…selbst bei angemessenen Ratenzahlungen, Zahlungsunfähigkeit eintreten und die Insolvenzgefahr drohen würde. Darüber hinaus zeigt auch das an die Finanzbehörde gerichtete Ansinnen, auf die Vorschreibung von Stundungszinsen aus Billigkeitsgründen zu verzichten, dass offenbar selbst die Stundungszinsen nicht mehr entrichtet werden können. Die selbst angebotenen Raten waren…
…auf Ratenzahlung an die Stadt Wien gestellt wurde. Die Festsetzung der Stundungszinsen ist eine Folge der Inanspruchnahme der bewilligten Ratenzahlungen, zumal der Abgabenanspruch der Stadt Wien mit Bescheid vom 21. Jänner 2000 schon mit der Hälfte des Abgabenanspruches festgesetzt und angepasst wurde. Denn bei der…
…zumindest bis 31. Dezember 2007 zu ermöglichen bzw. zumindest eine Ratenzahlung zu genehmigen. So gesehen wäre dieses Ratenansuchen noch aufrecht. Aus den Akten sei zu ersehen, dass sich der Bw. bei den Eingaben an die Finanzbehörde eines Steuerberatungsbüros (F, S) bedient habe. Er wäre der…
…von € 1.000,00 auf das Konto K.. (derzeitiger Rückstand € 42.710,43 bei laufenden Ratenzahlungen in der vorgebrachten Höhe) jedoch ohne Bekanntgabe und Aufgliederung ihrer laufenden monatlichen Belastungen und Lebenshaltungskosten nicht akzeptiert wurden, wobei sie zu ihrer Einkommenssituation stets nur auf die…
…sind die monatlichen Ratenzahlungen in keinster Weise geeignet eine Verringerung des Schuldenstandes auf dem Konto zu bewirken, wobei keine Herabsetzung der Vorauszahlungen begehrt wurde, daher nach dem Parteienverhalten von einem gleich bleibenden Einkommen in den Nachfolgejahren ausgegangen werden kann. Bei einer Ratenzahlung von € 750…