…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…Im vorliegenden Fall besteht Streit darüber, ob eine Stundung der Umsatzsteuer der Jahre 2004 und 2005 in Höhe von insgesamt 3.117,81 € bis zur Erledigung des Berufungsverfahrens betreffend Umsatzsteuer 2004 und 2005 im Hinblick auf die rechtlichen Voraussetzungen des § 212 BAO möglich ist…
…Bescheide betreffend Kapitalertragsteuern keinen Einfluss. Ein Grund für eine Stundung bis zur Erledigung des Berufungsverfahrens betreffend Körperschaftsteuern liege somit nicht vor. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 18. März 2004 wurde vorgebracht, die Abgabenbehörde verkenne, dass die Geltendmachung von Haftungen gemäß § 95 EStG in…
…das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Bei antragsgemäßer Erledigung dieser Berufung seien die entsprechenden Guthabenüberrechnungen ebenfalls rückwirkend durchzuführen. Es werde daher die Stundung der Abgaben in der Gesamthöhe von 730.660,79 Euro bis zur antragsgemäßen Veranlagung der eingebrachten Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. bis zur rechtskräftigen Entscheidung über…
…05/2013 24.180,30 Euro und Umsatzsteuer 04/2013 706.480,49 Euro). Der Abgabenbehörde lägen entsprechende Überrechnungsanträge von Vorsteuerguthaben der T. (kurz "T") auf das Abgabenkonto der Bf. vor. Die Überrechnungsanträge seien bereits bei entsprechender Fälligkeit gestellt worden, sodass sämtliche Abgabenschuldigkeiten der Bf…
…2000/17/0252). Der im Hinblick auf die Dauer der Stundung völlig in das Belieben der Abgabenbehörde gestellte Antrag auf Stundung von Abgabenschuldigkeiten ist im Hinblick auf diese Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht als ausreichend konkretisiert anzusehen. Kommt die Bf. diesen Erfordernissen eines Zahlungserleichterungsantrages nicht nach…
…3. Dezember 2021 die Stundung von € 32.442,82 bis 1. Februar 2022 bewilligt war. Über die Beschwerde erwogen: Rechtslage: Gemäß § 212 Abs. 2 BAO sind für Abgabenschuldigkeiten, die den Betrag von insgesamt 750 Euro übersteigen, a) solange auf Grund eines Ansuchens um Zahlungserleichterungen…
…Mit Eingabe vom 18. Jänner 2012 stellte die Beschwerdeführerin (=Bf.) den Antrag auf Stundung von Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 276.627,31 Euro bis zur Erledigung der diesen Vorschreibungen zugrunde liegenden Verwaltungsgerichtshofbeschwerde. Das Zahlungserleichterungsansuchen umfasst Nachforderungen der Umsatzsteuer 2002 bis 2006, Säumniszuschläge 2005 bis 2007…
…Stundung von Abgabenschuldigkeiten (gemäß § 323c Abs. 11 und 11a BAO bis 30. Juni 2021) ist für die Beschwerdeführerin nichts zu gewinnen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von…
…sei und er im berufungsgegenständlichen Stundungsgesuch zum Ausdruck habe bringen wollen, dass die U GmbH von der E GmbH noch Geld zu bekommen hatte, wovon die Umsatzsteuer entrichtet werden sollte. Das Motiv, unter Angabe eines wahrheitswidrigen Sachverhaltes ungerechtfertigt eine Stundung zu erwirken versucht zu haben…
…vom 19. Dezember 2005 auf Stundung der Abgaben bis Mai 2006 für die Entrichtung ihrer Abgabenschuldigkeiten mit der Begründung abgewiesen, dass aufgrund der Betriebsaufgabe und der schlechten finanziellen Lage durch einen Zahlungsaufschub die Einbringlichkeit der Abgaben ohne Leistung einer entsprechenden Sicherheit gefährdet erscheine. In der…
…ersuchen wir um Gewährung der Stundung wie beantragt. Mit der Bitte um Stattgabe…" Mit Bescheid des Finanzamtes Österreich über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens vom 10. Jänner 2024 wurde der Antrag abgewiesen und der Beschwerdeführer ersucht, die rückständigen Abgabenschuldigkeiten von € 37.451,56 bis…
…sei eine Stundung bis 30. November 2010 beantragt worden. Der Feststellungsbescheid liege aber bis zum heutigen Tag nicht vor. Es werde jedoch zu einer wesentlich geringeren Einkommensteuerbelastung für 2008 kommen, sodass nochmals ersucht werde, von der derzeitigen Einhebung Abstand zu nehmen und den endgültigen Einkommensteuerbescheid…
…Am 6. September 2013 erging ein Bescheid über die Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten. In der am 22. November 2013 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt, dass zunächst zahlreiche Ratenansuchen genehmigt, dann aber die Begründung als unzureichend angesehen und die Stundung abgelehnt worden seien. Es werde…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 21. August 2013 ersuchte der steuerliche Vertreter im Namen der nunmehrigen Beschwerdeführerin um Stundung von konkret bezeichneten Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 178.277,43 bis 25. August 2014. Die sofortige…
…hervor, dass mit § 103 Abs 1 zweiter Satz BAO dem Umstand Rechnung getragen werden sollte, dass der Zustellbevollmächtigte idR nicht zur Abstattung von Abgabenschuldigkeiten des Vertretenen verpflichtet ist. Auch diese Überlegung spricht dafür, die Entscheidung über die Abweisung des Stundungsansuchens der Berufungsführerin direkt zuzustellen. Da…
…der Höhe falsch, weil im Ausmaß des durch die Berufung bestrittenen Betrages ein Aussetzungsantrag über € 21.207,07 eingebracht worden sei, so dass nur € 45.066,25 überhaupt von der Stundung betroffen sein könnten. Wie schon oben ausgeführt, sei dem Bw. durch einen…
…der Höhe falsch, weil im Ausmaß des durch die Berufung bestrittenen Betrages ein Aussetzungsantrag über € 8.800,57 eingebracht worden sei, so dass nur € 22.942,73 überhaupt von der Stundung betroffen sein könnten. Wie schon oben ausgeführt, sei dem Bw. durch einen…
…dass der Bf. im Zeitraum seiner Geschäftsführung grundsätzlich verpflichtet war, für die Einhaltung der abgabenrechtlichen Vorschriften Sorge zu tragen. Zur Frage, ob nun eine schuldhafte Pflichtverletzung, welche eine Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten bewirkt hat, vorliegt, ist zunächst Folgendes auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der vorgibt…
…belasten, bis sein Rechtsschutzgesuch endgültig erledigt sei. Wir stellen den Antrag auf Stundung des offenen Betrages auf dem Abgabenkonto von € 37.441,37 bis zur Entscheidung über obige Beschwerde gegen den Bescheid vom 19. April 2016 über die Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten. Da…