…des Verwaltungsgerichtshofes, die unter anderem besage, dass nach außen hin das ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang und den Studienabschluss erkennbar sein müsse. Die bloße Meldung zur Fortsetzung an der Unversität sei ein reiner Formalakt und sei nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen. S. habe…
…Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen) hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung entwickelt, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg (Studienfortgang bzw. Studienabschluss) erforderlich sei, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können. Ein solches Bemühen manifestiere sich insbesondere im Antreten zu den…
…Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1 lit b FLAG kommt es nicht nur qualitativ auf das "ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang" an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (VwGH 23.2.2011, 2009/13…
…mithin zu einem Zeitpunkt, zu dem die COVID-19-Pandemie bereits beendet war, konnten sich pandemiebedingte Auswirkungen auf den Studienfortgang des Masterstudiums nicht mehr ergeben. Eine Verlängerung für den Bezug der Familienbeihilfe über das 24. Lebensjahr hinaus scheidet daher für das Masterstudium aus. Die Beschwerdeführerin…
…Ausbildungserfolg bzw. auf ein, sich in der erkennbaren Absicht der Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen äußerndes Bemühen des Auszubildenden um einen entsprechenden Studienfortgang an (qualitatives Element), sondern muss eine derartige Berufsausbildung auch in quantitativer Hinsicht die „volle Zeit“ des anspruchsbegründenden Kindes in Anspruch nehmen (vgl. etwa…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 7. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Februar 2022 betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes reicht der laufende Besuch der Universität für sich allein nicht aus, um eine Berufsausbildung anzunehmen. Entscheidend ist das nach außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um Studienfortgang bzw. -abschluss. Dieses Bemühen manifestiert sich im Antreten des Studenten zu den erforderlichen Prüfungen (vgl…
…dienenden schulischen Einrichtung reiche für sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Entscheidend sei das nach außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang bzw. -abschluss. Dieses Bemühen manifestiere sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen…
…Berufsausbildung iSd FLAG vorgelegen; dies würde nämlich nach der Judikatur (sh. zB VwGH 19.3.1998, 96/15/0213) das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang und -abschluss voraussetzen, was nach dem oben Gesagten jedenfalls für den Streitzeitraum auszuschließen ist. Da auch sonst ganz…
…des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 kommt es somit nicht nur auf das (ernstliche und zielstrebige) Bemühen um den Studienfortgang an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (vgl. etwa VwGH 30.03.2017…
… 2 Abs. 1 lit. b FlAG 1967 kommt es (überdies) nicht nur auf das "ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang" an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (vgl. zum Ganzen etwa das Erkenntnis vom…
…dienenden schulischen Einrichtung reiche für sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Entscheidend sei das nach außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang bzw. -abschluss. Dieses Bemühen manifestiere sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen…
…liegt daher bei einem Studium an einer österreichischen Universität eine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung immer dann vor, wenn die Voraussetzungen hinsichtlich des Studienfortganges erfüllt sind (vgl dazu etwa VwGH 25.4.2016, Ra 2014/16/0006). Die Beschwerdeführerin hat in ihrem Studium sowohl im ersten…
…unberührt. Die Familienbeihilfe werde zwar monatlich gewährt und die Anspruchsvoraussetzungen müssen zwar für jeden Kalendermonat vorliegen, doch sei es im Hinblick auf die akademische Freiheit, ein Studium und den Studienfortgang völlig frei zu bestimmen, nicht erforderlich, über den pauschalierten Erfolgsnachweis hinaus, der eben im ersten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ErbinI als Erbin und des Herrn ErbenII als Erben des Erblassers, .... X., X-Str.1, vertreten durch ErbenII pA Adresse2, vom 2. Juli 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach, vertreten durch Mag. Marietta Schönsleben…
…1992 (Änderung des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG) erwähnte akademische Freiheit, ein Studium und den Studienfortgang völlig frei zu bestimmen, bedeutet zwar einerseits nicht, dass detaillierte Nachweise zu erbringen wären, ob und wie in einem bestimmten Monat studiert wird. Andererseits kann diese akademische Freiheit…
…Zur Qualifikation als Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b kommt es (überdies) nicht nur auf das "ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang" an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (VwGH 23.2.2011…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 24. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2005, 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung…
…sei nicht ausreichend nachgewiesen worden, dass der Studienfortgang durch eine ausreichend schwerwiegende Erkrankung unterbrochen wurde. Daraufhin beantragte die BF im Vorlageantrag vom 19.12.2025 ihre Beschwerde dem Bundesfinanzgericht (BFG) vorzulegen und die zeugenschaftliche Befragung der Fachärztin sowie ihrer Tochter. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen…
…12; BFG 2.6.2020, RV/5100208/2020). Die in den Materialien angesprochene akademische Freiheit, den Studienfortgang innerhalb bestimmter Grenzen frei zu gestalten, bedeutet zwar, dass nicht für jeden Monat detaillierte Nachweise über Lernaufwand zu erbringen sind; sie schließt aber nicht das grundlegende Erfordernis aus…