RIS AI
104 902 Treffer326 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 28–383.3.3 Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. e EStG 1988 steuerfrei. § 1 Abs. 1 Studienförderungsgesetz 1992 regelt die Ansprüche von Studierenden, die ein Vollzeitstudium betreiben, auf Studienbeihilfen, Versicherungskostenbeiträge, Studienzuschüsse, Beihilfen für Auslandsstudien und Studienabschluss-Stipendien. Gemäß § 1 Abs. 2 leg. cit. können weiters auf…

UFSI RV/0176-I/02Progressionsvorbehalt; Fortbildungskosten eines Gärtners, Einkommensteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2003

…in Wien. Diese Einkünfte seien einer Studienbeihilfe gleich zu setzten und nicht in die Berechnung der Einkommensteuer miteinzubeziehen. Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wurden nunmehr 11.399 S für das Jahr 1998 und 13.838 S für das Jahr 1999 als Werbungskosten geltend gemacht…

UFSL RV/0242-L/04Verlust der Zulassung zum Studium wegen verspäteter Zahlung des Studienbeitrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 2. Jänner 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Vöcklabruck vom 9. Dezember 2003 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2003 bis 30. September 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise…

UFSL RV/0215-L/03Kein Familienbeihilfenanspruch, wenn die Zulassung zum Studium wegen verspäteter Einzahlung des Studienbeitrages verloren geht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Klausegger WT GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe, Mehrkindstaffel und Kinderabsetzbetrag für die Zeit von 1.3.2002 bis 30.9.2002 entschieden: Die Berufung wird…

EAS 3225Deutsches Stipendium für einen österreichischen Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1105-IV/4/201101.07.2011

Erhält ein in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach…

BFG RV/7105998/2015Rückforderung der für eine Studentin gewährten Familienbeihilfe mangels Nachweis von Prüfungsantritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Beschwerdesache VN1 VN2 NN, Straßenbez ONr., 1220 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 09.06.2015 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages, welche für…

BFG RV/3100250/2014Studienwechsel: kein günstiger Studienerfolg im Vorstudium nachgewiesen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.07.2014

Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Mag. B, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10.07.2013 betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe zu Recht…

BFG RV/7104616/2014Liegt ein Studienwechsel vor, wenn ja, welche Vorstudienzeiten sind anzurechnen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.12.2015Teil 2/2

…Der Nachweis der Vorstudienzeiten wurde somit von der im § 3 StudFG 1992 genannten Einrichtung erbracht. Die Studienbehilfenbehörde hat für die Studienbeihilfe zutreffend drei Semester Vorstudienzeiten im Lehramtsstudium UF Deutsch UF Psychologie und Philosophie UniStG berücksichtigt, das Sommersemester 2014 ist das vierte Semester im Lehramtsstudium UF…

UFSG RV/0215-G/10Ausländisches Studium: Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 22. Dezember 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 15. Dezember 2009, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Monate November und Dezember 2009, entschieden: Der Berufung…

UFSG RV/0033-G/05Zählung der Anspruchssemester für den folgenden Studienabschnitt nach Semesterüberschreitung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2007

…abgelegt. Dieser zweite Studienabschnitt begann, den Vorschriften des Studienförderungsgesetzes 1992 entsprechend, in diesem Fall tatsächlich (dies bestätigt auch die Rückfrage bei der Stipendienstelle auf Grund der vom Kind eingebrachten Anträge auf Gewährung einer Studienbeihilfe) bereits mit dem Sommersemester 2001, und nicht, wie das Finanzamt, der…

UFSL RV/0235-L/04Familienbeihilfe, wenn Studienzeit überschritten wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 8. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes x vom 14. Jänner 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind y, für die Zeit vom März 2003 bis Mai 2003…

BFG RV/3100286/2013Familienbeihilfe für den dritten Studienabschnitt, wenn der zweite Studienabschnitt noch nicht beendet wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.10.2014

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache M, Adr, gegen den Bescheid des FA Kufstein Schwaz vom 15.05.2013 betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe ab März 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…

UFSL RV/0411-L/12Studium wurde nach dem 19. Lebensjahr begonnen - FB-Gewährung ist daher nur bis zum 24. Lebensjahr möglich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2013

…Übrigen, dass bei bedürftigen Studierenden der Entfall der Familienbeihilfe durch eine Erhöhung der Studienbeihilfe kompensiert werden könne. Aufgrund der bereits vom Verfassungsgerichtshof als verfassungskonform beurteilten Rechtslage nach dem BundgetbegleitG 2011 erlosch der Anspruch auf die Familienbeihilfe für die Tochter der Berufungswerberin mit Vollendung des 24…

UFSG RV/0776-G/07Nur ein nicht benötigtes Toleranzsemester verlängert die Studiendauer des folgenden Studienabschnittes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2008

…2004/2005 ein so genanntes "Auslandssemester" an der Universität B. in der Bundesrepublik Deutschland. Die Anspruchsdauer für die Studienbeihilfe (vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines Semesters) beträgt nach dem neuen Studienplan im ersten Studienabschnitt drei Semester, im zweiten Studienabschnitt fünf Semester und im dritten Studienabschnitt drei Semester…

UFSS RV/0837-S/02Antrag auf Weitergewährung der Familienbeihilfe für die studierende Tochter; Abschlussprüfung in der für die Einzahlung des Studienbeitrages maßgeblichen Nachfrist abgelegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2003

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Zeit von Oktober bis November 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung…

UFSW RV/2460-W/08Familienbeihilfe bei Aufenthaltstitel Studierender
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R, geb1960, vormals 1170, vom 25. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch AD Eckhard Mold, vom 21. März 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1…

UFSG RV/0349-G/05Studienzeitverlängerung nur bei Berücksichtigung einer Studienbehinderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2005

…Diplomarbeiten oder Dissertationen (§ 26 Abs. 9 AHStG) generell nicht eingehalten wird oder 3. mehr als die Hälfte der Studienbeihilfenbezieher die Anspruchsdauer gemäß Abs. 1 überschreiten, wobei die Gründe für diese Überschreitung im Bereich der Universitäten gelegen sein muss. Am 22. April 2004 wurde zwecks Berücksichtigung…

BFG RV/7103468/2014Kein Anspruch auf Familienbeihilfe ohne Nachweis eines zielstrebigen Studierens.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2014

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter in der Beschwerdesache Bf., Adresse gegen den Bescheid des Finanzamt X vom 17.07.2012 betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe für Juli 2011 bis Februar 2012 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…

UFSI RV/0048-I/12Familienbeihilfenanspruch bei Exmatrikulation wegen Nichtbezahlung des ÖH-Beitrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Adresse, vom 20. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 3. Oktober 2011 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2011 bis 30. September 2011 entschieden: Der Berufung wird…

BFG RV/3100198/2026Keine Familienbeihilfe bei Unterhalt zur Gänze durch öffentliche Hand.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.05.2026

…Familienbeihilfe. Dagegen brachte die Bf mit Schriftsatz vom 16.12.2024 Beschwerde ein und führte zur Begründung aus, dass sie lediglich Studienbeihilfe über die Stipendienstelle ***1*** beziehe. Der entsprechende Bescheid werde beigelegt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 11.2.2026 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und…