…in Wien. Diese Einkünfte seien einer Studienbeihilfe gleich zu setzten und nicht in die Berechnung der Einkommensteuer miteinzubeziehen. Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wurden nunmehr 11.399 S für das Jahr 1998 und 13.838 S für das Jahr 1999 als Werbungskosten geltend gemacht…
…des Bw habe in den Jahren 2006 und 2007 anstelle der weggefallenen Familienbeihilfe Studienbeihilfe in einer Höhe bezogen, die in Folge des Wegfalls der Familienbeihilfe entsprechend angepasst (erhöht) worden sei. Diese erhöhte Studienbeihilfe trete von ihrer Funktion her betrachtet an die Stelle der nicht mehr…
Erhält ein in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach…
…sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. e EStG 1988 steuerfrei. § 1 Abs. 1 Studienförderungsgesetz 1992 regelt die Ansprüche von Studierenden, die ein Vollzeitstudium betreiben, auf Studienbeihilfen, Versicherungskostenbeiträge, Studienzuschüsse, Beihilfen für Auslandsstudien und Studienabschluss-Stipendien. Gemäß § 1 Abs. 2 leg. cit. können weiters auf…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 2. Jänner 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Vöcklabruck vom 9. Dezember 2003 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2003 bis 30. September 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise…
…nachgewiesenes Auslandsstudium, wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Verordnung über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug der Studienbeihilfe fest gelegt, dass infolge besonderer Umstände für einzelne Studienrichtungen an bestimmten Universitäten die vorgesehene Studienzeit um ein Semester je Studienabschnitt verlängert wird. Diese…
…Der Nachweis der Vorstudienzeiten wurde somit von der im § 3 StudFG 1992 genannten Einrichtung erbracht. Die Studienbehilfenbehörde hat für die Studienbeihilfe zutreffend drei Semester Vorstudienzeiten im Lehramtsstudium UF Deutsch UF Psychologie und Philosophie UniStG berücksichtigt, das Sommersemester 2014 ist das vierte Semester im Lehramtsstudium UF…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Beschwerdesache VN1 VN2 NN, Straßenbez ONr., 1220 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 09.06.2015 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages, welche für…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Mag. B, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10.07.2013 betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 22. Dezember 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 15. Dezember 2009, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Monate November und Dezember 2009, entschieden: Der Berufung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf, Stadt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 01.12.2015, betreffend Abweisung der Familienbeihilfe ab Oktober 2015, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…abgelegt. Dieser zweite Studienabschnitt begann, den Vorschriften des Studienförderungsgesetzes 1992 entsprechend, in diesem Fall tatsächlich (dies bestätigt auch die Rückfrage bei der Stipendienstelle auf Grund der vom Kind eingebrachten Anträge auf Gewährung einer Studienbeihilfe) bereits mit dem Sommersemester 2001, und nicht, wie das Finanzamt, der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B, Adr, vom 19. September 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 17. September 2012 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Juni 2012 bis September 2012 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 7. November 2012, betreffend die Rückforderung der für das Kind XY , für den Zeitraum vom 1. Mai 2012 bis 30…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache M, Adr, gegen den Bescheid des FA Kufstein Schwaz vom 15.05.2013 betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe ab März 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter in der Beschwerdesache Bf., Adresse gegen den Bescheid des Finanzamt X vom 17.07.2012 betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe für Juli 2011 bis Februar 2012 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Klausegger WT GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe, Mehrkindstaffel und Kinderabsetzbetrag für die Zeit von 1.3.2002 bis 30.9.2002 entschieden: Die Berufung wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 04. Dezember 2013 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Juli 2012 bis September 2013 zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R, geb1960, vormals 1170, vom 25. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch AD Eckhard Mold, vom 21. März 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1…
…mehrerer Studien besteht Anspruch auf Studienbeihilfe nur für ein Studium. Die Wahl des Studiums, für das Studienbeihilfe beantragt wird, steht dem Studierenden frei. Jede Änderung dieser Entscheidung gilt als Studienwechsel. (2) Bei kombinationspflichtigen Studienrichtungen ist für den Bezug von Studienbeihilfe der günstige Studienerfolg aus jeder…