…auch zu Fehlbuchungen, im Sinne von der Behörde bei entsprechender Prüfung so nicht gewollten Buchungen, kommen. Die einzige gesetzlich vorgesehene Korrekturmöglichkeit ist jedoch die Erlassung eines Festsetzungsbescheides, eine beleglose Stornobuchung ist der Abgabenordnung fremd. Der Festsetzungsbescheid wurde erlassen und am 23. März 2000 eine Richtigstellung…
…Unterlage ersichtlichen zweifachen Verbuchung der Zinsgutschrift nur um eine Fehlbuchung handeln könne, wobei zugestanden wurde, dass eine Stornobuchung aus der Unterlage nicht ersichtlich sei. Jedenfalls sei es als unwahrscheinlich anzunehmen, dass eine Bank Zinsen verschenke bzw. müsste diesfalls von einem unrealistischen Zinssatz ausgegangen werden. Dem…
…Mit der Buchführung war eine Steuerberatungsgesellschaft betraut. Fehlerhafte Buchungen führten ua. dazu, dass Essenslieferungen der Beschwerdeführerin an die Firmen E und F irrtümlich als bloße "Durchläufer" erfasst wurden. C hat von diesen Fehlbuchungen erst bei der Besprechung der Bilanz 2007 im Juni 2008 Kenntnis erlangt…
…AfA-Korrektur in Höhe von 12.332,21 € wurde von ihr im Zuge der Verhandlung eine Berechnung vorgelegt, aus welcher sich nach Ansicht der Behörde klar ergebe, dass eine offensichtlich Fehlbuchung (AfA auf Grund und Boden) in dieser Höhe gewinnmindernd Eingang in die Ermittlung…
…Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen wären der Bf. zumindest die Stornobuchungen bei den Umsätzen 2001 sowie der Umstand aufgefallen, dass die Durchschnittsumsätze pro Monat bei bn, lx, etc. vor den Storni über eine Million ATS (72.672,83 €) betragen hätten, nach den Storni nur noch etwa…
…habe R.K. einen Fehler in der ersten Berichtigung entdeckt und daraufhin eine zweite Berichtigung gemacht. Die "Fehlbuchung" betreffend die Wertpapiere habe Dr.B. entdeckt und dieser habe ihn - so glaube er - nach Weihnachten daraufhin angesprochen. Im Zeitpunkt der Entdeckung der "Fehlbuchung" hätte es für…
…einem Zeitpunkt erfolgte, da - sowohl dem Dienstgeber als auch der Bw. die Unrechtmäßigkeit dieser Zahlung bekannt war, - die Rückverrechnung der Fehlbuchung im Februar 2011 vom Dienstgeber als "LSt-Bem. Nachtrag Vorjahr" verbucht und somit für die Lohnsteuer zu berücksichtigten wäre. Der angefochtene Bescheid ordne eine…
…der Belege und zu Fehlbuchungen gekommen ist. Es gibt keinen Grund, an diesen Ausführungen zu zweifeln. Der Spruchsenat hätte daher eine entsprechende Feststellung treffen müssen. In letzter Konsequenz wäre damit jeglicher Vorsatz der Beschwerdeführerin zu verneinen, was zu diesem Faktum zu einem Freispruch hätte führen…
…im Falle eines (teilweise) stattgebenden Erkenntnisses im Abgabenfestsetzungsverfahren durch das Bundesfinanzgericht - zu Recht. Hingegen wird zum berechtigten Vorbringen des Bf., dass betreffend die Umsatzsteuer 2007 in Höhe von € 102.001,71 ein Säumniszuschlag weder zu einer Abgabengutschrift noch zu einer Stornobuchung einer Gutschrift denkbar…
…ist, dass die Stornobuchung der beantragten Gutschrift für den Monat 11/2001 vom 15. Jänner 2002 ohne zu Grunde liegenden Festsetzungsbescheid erfolgt ist. Die Richtigstellung des Abgabenkontos erfolgte demnach erst mit der Jahresumsatzsteuerveranlagung 2001 am 1. Oktober 2002. Entscheidungsgründe Auf Grund eines Antrages vom 22…
…auf einem Bescheid beruhende Stornobuchung der beantragten Gutschrift in der Höhe von € 111,65 vom 3. August 2004 mit Festsetzung der Gutschrift am 22. Juni 2005 aufgehoben und damit das Konto richtig gestellt wurde. Entscheidungsgründe Der Bw. hat am 30. November 2004 einen Antrag…
…Antrag sei vorzugehen gewesen, da die Berufungsentscheidung vom 31. August 2005 keinen Niederschlag auf dem Abgabenkonto gefunden habe und eine Stornierung von bewilligten Aussetzungen der Einhebung im Gesetz nicht vorgesehen sei. Das Finanzamt stellte mit Abrechnungsbescheid vom 22. Februar 2007 fest, dass die Abgabengebarung auf…
…einer fremden Person nicht gewährt worden wäre. Der Betrag sei in der Folge als verdeckte Ausschüttung dargestellt worden. Tatsächlich sei jedoch keine Vermögenszuwendung an Felizitas B. gewährt worden. Selbst wenn man den gebuchten Unternehmenskauf als nichtig ansehe, wäre nur dieser Vorgang zu berichtigen. Die Stornobuchung…
…072,30 im Rahmen einer Stornobuchung nicht gekürzt worden seien. Sachverhalt sei, dass im Zusammenhang mit der Sanierung des Hauses in E ursprünglich Vorsteuerbeträge geltend gemacht worden seien. In weiterer Folge habe sich herausgestellt, dass diese Vorsteuer in Zusammenhang mit einem steuerbefreiten Umsatz stehen würde…
…76 dem Abgabenkonto wieder gutzuschreiben ist. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 12. Juni 2007 beantragte der Berufungswerber (Bw.) gemäß § 216 BAO die Erstellung eines Abrechnungsbescheides über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung für die Kontobuchungen vom 2. Dezember 2005 (Übertragung von € 43.481,76), 19…
…angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit elektronischem Antrag vom 2. Februar 2011 beantragte die Berufungswerberin (Bw) die Rückzahlung eines Guthabens in Höhe von € 841,25. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 4. Februar 2011 ab. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die…
…55 in Ansehung der am 17. Dezember 2013 erfolgten Aufhebung dieses Bescheides wieder als Gutschrift auf dem Abgabenkonto der Bf zu erfassen wäre. Bei einer dem Beschwerdebegehren Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung würden Anspruchszinsen 2003 in Höhe von € 5.013,03, Einkommensteuer 2003 in Höhe von…
…Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 5. September 2008 beantragte der Berufungswerber (Bw) gemäß § 216 BAO die Erlassung eines Abrechnungsbescheides, der darüber abspreche, dass die Verbuchung vom 29. Juli 2008…
…xy, der B-GmbH beim selben Finanzamt, wies das Finanzamt Salzburg-Land mit Bescheid vom 29. Juli 1998 mangels eines bestehenden Guthabens als unbegründet ab. Gegen diesen Bescheid brachte der Bw., vertreten durch die Arming-Grubhofer Wirtschaftstreuhand Partnerschaft KEG (kurz Vetreterin), mit Schriftsatz vom…
…in der Annahme, es habe sich bei der Stornobuchung von 695.000 DM um die bereits im Jahr 1997 gebuchte Erlösschmälerung gehandelt, insoweit einem Irrtum, als nämliche Gutschrift vielmehr einen stornierten Wareneinkauf bei der EAKWAG betroffen habe. Im Jahr 1997 sei mit ER 25, 26…