…auch fremde Dritte den Kostenvorteil über günstigere Verrechnungspreise an ausländische Auftraggeber weitergegeben hätten. Auch die anzuwendende Verrechnungspreismethode kann dabei eine Rolle spielen (siehe dazu auch EAS 2893). Standortvorteile werden am Markt regelmäßig dann an den Transaktionspartner (Kunden) weitergegeben, wenn sie im Rahmen von Leistungen entstehen…
…an welchem allfällige Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden, eine überwiegend im Ausland zurückgelegte Kilometerleistung sowie eine überwiegende zeitliche Aufenthaltsdauer des Kraftfahrzeuges im Ausland stellen Indizien dafür dar. Eine Widerlegung der Standortvermutung gemäß § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 kommt gleichermaßen und unabhängig davon in…
7.2. Transporte zwischen verschiedenen Standorten eines Abfallbesitzers (1) Werden gefährliche Abfälle (Abschnitt 1.1. Abs. 3) oder POP-Abfälle (Abschnitt 1.1. Abs. 7) von einem Standort eines Abfallbesitzers zu einem anderen Standort desselben Abfallbesitzers verbracht, sind gemäß § 15 ANV 2012 Unterlagen mit folgenden…
Der geschilderte Sachverhalt entspricht fast vollständig jenem, der EAS 829 zugrunde liegt, so dass die dort getroffenen Feststellungen mutatis mutandis auch im gegenständlichen Fall anwendbar sind. 22. Feber 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Österreich gemeldet gewesen, danach nach Deutschland verzogen sei. In der fristgerecht eingebrachten Berufung brachte der Bw vor, dass der Standort der Firma, auf welche das KFZ zugelassen wurde, sich in Deutschland und nicht in Österreich befunden habe. Der Wohnsitz des Bw wäre ebenso in Deutschland…
…allein darauf an wo dieses Fahrzeug seinen Standort habe. Das FA habe nach Würdigung des vorliegenden Sachverhaltes (im Wesentlichen die Kontrolle durch das Zollamt Salzburg und die dort festgestellten Termine an denen das Fahrzeug in Adresse abgestellt gewesen sei) unter Wahrung des Grundsatzes der freien…
…sind nach § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967 ist nur während eines Monats (in begründeten Ausnahmefällen 2 Monate) ab der Einbringung in das…
…Überbrückungshilfen in Form von Darlehen. Weiters wurden bzw. werden Schriftstücke vorgelegt, aus denen auch schlüssig hervorgeht, dass das Kfz in Deutschland seinen Standort hatte wie: Ein Teilegutachten nach § 19(3) StVZO des Technologiezentrum Typprüfstelle L., in La., vom 20.März 2003. Unterlagen über eine Schadensklage…
…diese bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland anzusehen seien. Im dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wendete die Bwin ein, dass das Fahrzeug keinen dauernden Standort im Inland habe und hauptsächlich auf deutschem Hoheitsgebiet…
…Behörde, dem Landratsamt Traunstein zugelassen worden. Gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 KFG gelte als dauernder Standort der Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfüge. Hierauf sei in der Bescheidbegründung nicht eingegangen worden…
…Der Beschwerdeführer habe seinen inländischen Wohnsitz selbst als Hauptwohnsitz angegeben und er hätte auch im Verwaltungsverfahren ausreichend Gelegenheit gehabt, den Gegenbeweis für die Standortvermutung im Inland anzutreten. Die erst in der Beschwerde vorgebrachten freundschaftlichen und verwandtschaftlichen Anknüpfungspunkte (eventuell in Verbindung mit weiteren Argumenten) in Deutschland…
…sei sein Elternhaus, an dem er sich auch zeitweise aufhalte. Der Standort des PKW sei aber aufgrund der überwiegenden Verwendung in Deutschland. Das Finanzamt hat in der Folge mit Bescheid vom 5. November 2001 NoVA in Höhe von ATS 15.830,- vorgeschrieben. Aus der Begründung…
…angeführt. In der Folge hat das Finanzamt dem Berufungswerber mit Schreiben vom 9. März 2004 die Rechtslage im Zusammenhang mit der Verwendung von KFZ mit Standort in Österreich ohne inländische Zulassung erläutert und um Angaben zum Hauptwohnsitz bzw. weiteren Wohnsitzen und die Vorlage von Meldebescheinigungen…
…die zentrale Frage nach dem tatsächlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen zu klären, da sich daran die Vermutung des Standortes des PKW an diesen Wohnsitz knüpft. Die Bwin wurde aber auch eingeladen, für den Fall des Vorliegens des Mittelpunkts der Lebensinteressen in Österreich den vom Gesetz vorgesehenen…
…von Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Inland benützt würden, davon auszugehen, dass diese Fahrzeuge einen dauernden Standort im Inland hätten. Mit Schriftsatz vom 16. Dezember 2002 erhob die Berufungswerberin gegen den Bescheid des Finanzamtes Berufung, die ihr rechtlicher Vertreter wie folgt begründete: Die Berufungswerberin…
…weshalb sie seit 2014 einen weiteren Wohnsitz in Adresse_2 begründet habe. Das in Rede stehende Fahrzeug BMW Z4 habe seinen dauernden Standort tatsächlich in Deutschland und sei auch nie nach Österreich eingebracht worden. Das Fahrzeug sei primär für Dienstfahrten in Deutschland angeschafft worden und…
…nicht jedoch, dass dieser in einem derartigen Umfang genutzt wurde, als dass dieser zu einem dauernden Standort des Fahrzeuges wurde. Ergänzend wird angemerkt, dass entgegen dem Beschwerdevorbringen vom 17. September 2025 das Fahrzeug trotz fehlerhaftem Steuergerät weiter fahrtauglich war (siehe Angaben von Ehegatte_A in…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder von diesen verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 während eines…
In Frage steht, ob bei der Standortvermutung bzw. der Frage des tauglichen Gegenbeweises primär darauf abzustellen ist, in welchem Staat (In- oder Ausland) der überwiegende Teil der Fahrten absolviert wurde oder ob im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auch eine zeitliche Komponente mit zu berücksichtigen ist. Konkret…
…ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis ihren Standort im Inland und dürfen ohne inländische Zulassung nur während eines Monats ab der Einbringung in das Inland verwendet werden. Gem. §…