…Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist Universitätsprofessorin und erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie beantragte im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2003 die Anerkennung von Ausgaben für Speisen und Getränke anlässlich einer Tagung bzw. Besprechungen mit Kollegen als Werbungskosten. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit insgesamt neun Bescheiden vom 7.4.2016 verfügte die belangte Behörde (damals: Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg) nach einer vorangegangenen gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) im Betrieb der Beschwerdeführerin (Verkauf von Speisen einschließlich Lieferservice) gemäß § 82 EStG 1988…
…Gaststättenpauschalierung, die bei der Vorprüfung der Jahre 2001 bis 2003 als zulässig betrachtet worden sei, zu kippen. Im gegenständlichen Lokal seien von Anfang an neben Getränken auch auf die Nachfrage abgestimmte Speisen angeboten worden, um sich vom großen Angebot an reinen Bars und Diskotheken abzuheben…
Abgesehen davon, dass der Bw. bezüglich der "Erfahrungswerte" und der "Vergleichsbetriebe" nähere Angaben schuldig bleibt, erweist sich die von ihm vorgenommene Schätzung, die im Übrigen im Jahr 2007 sogar zu einem höheren Gewinn führt, angesichts der Tatsache, dass die Besteuerungsgrundlagen ohnedies aus den im Betrieb…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Gaststättenpauschalierung wurde wegen eines zu geringen Umsatzanteiles von Speisen in den Jahren 2008 - 2010 nicht gewährt. Bei einer Nachschau (Niederschrift vom 27.5.2013) wurde vom Finanzamt erhoben, dass der Beschwerdeführer über eine…
…wurden ab 2010 mittels einer „Zusteller-Basisvereinbarung“ beschäftigt. Die Zusteller-Basisvereinbarungen weisen folgenden Inhalt auf und werden auszugsweise dargestellt: „ - Art der Tätigkeit: Zustellung von Speisen und Getränken. - Arbeitsort: Der (die) Betriebe in welchem (welchen) der Zusteller seine Tätigkeit verrichten möchte. Diesbezüglich in den definierten Zustellgebieten. -…
…als Zustellerin tätig war. Nach Eintrag in eine Liste (Wochenliste) stellte die Beschwerdeführerin die bei der Fa. S R eingelangten Bestellungen an Speisen und Getränken mit dem eigenen PKW an die entsprechenden Besteller zu. Für die einzelnen Fahrten wurde die Beschwerdeführerin entlohnt, die für die…
…als Dienstnehmer des Bf. qualifiziert und ihm nachträglich sämtliche Lohnabgaben vorgeschrieben worden seien. Tatsächlich habe der Bf. die genannten Personen nicht als Dienstnehmer beschäftigt sondern sich zur Zustellung von Speisen und Getränken verschiedener selbstständiger Unternehmer bedient. Dies sei jeweils auf Basis einzelner, jeweils gesonderter Aufträge…
…II Nr. 227/1999 betreffend Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ermittelt. Für das Vorliegen eines Gaststättenbetriebes im Sinne der erwähnten Verordnung sei es erforderlich, dass im Betrieb Speisen und Getränke angeboten würden. Nach vorhersehender Rechtsmeinung sei die Formulierung der Verordnung so zu verstehen, dass Betriebe des Gaststättenwesens…
…an, dass diese für die Anwendbarkeit des 14%igen Steuersatzes vorsehe, dass Speisen und Getränke "nach den Umständen der Abgabe dazu geeignet" sein müssen, an einem mit der Abgabe in räumlichem Zusammenhang stehenden Ort verzehrt zu werden. Der Wortlaut des Gesetzes sei überaus unbestimmt und…
Schließlich hatte die Unmöglichkeit der Zustellung oder Annahmeverweigerung durch die Kunden keine finanziellen Folgen für die Zusteller, sodass auch aus diesem Grund kein ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko dieser Personen erkennbar ist. Vertretungsbefugnis: Die Vereinbarung einer generellen Vertretungsbefugnis kann die persönliche Abhängigkeit und Dienstnehmereigenschaft von vornherein…
…von Bedeutung Folgendes festgehalten: 2 Pauschalierung 2006 Der ggst. Betrieb ist eine Bar und kein Pub (kein nennenswertes Speiseangebot) - und fällt daher NICHT unter den Begriff "Gastwirt" - keine Pauschalierung möglich. Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung wurde u.a. folgende strittige Feststellung getroffen: "Tz…
…das im Wesentlichen vergleichbar mit beispielsweise Filialen des ***2***-Konzerns sei. Auch in der Herstellung und Zubereitung der einzelnen angebotenen Speisen (Beilage./4) und der damit verbundenen Bestellung bzw. Abholung würden sich die Franchisesysteme nur geringfügig unterscheiden. Das ***FA*** habe auf diese - wesentlichen - Sachverhaltselemente keinerlei…
…auf den konkreten Betrieb des Bf abzustellen ist. Für eine "Verabreichung" oder einen "Ausschank" ist erforderlich, dass die Tätigkeit über eine bloße Handelstätigkeit hinausgeht. Weiters soll nur die Abholung (oder Zustellung) von Speisen, die üblicherweise vor Ort konsumiert wird, in den Anwendungsbereich der Ermäßigung fallen…
…Gaststättengewerbes im Sinne der Verordnung. Strittig sei lediglich, ob das Nichtvorhandensein eines Küchen- bzw. Speisenumsatzes die Anwendung dieser Pauschalierungsverordnung ausschließe, sodass ein Betrieb des Gaststättengewerbes nicht mehr vorliege. Die Zuordnung von Unternehmen zum Gaststättengewerbe habe nach der allgemeinen Verkehrsauffassung zu erfolgen. Sonach sei eine Gaststätte…
…dass die im Rahmen einer Restaurationsleistung erfolgte Abgabe von in der Anlage genannten Speisen und Getränken dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt und die Abgabe der in der Anlage zum UStG 1994 nicht genannten Getränke (wie die hier gegenständlichen) mit dem Normalsteuersatz zu versteuern sind. Unstrittig ist…
…Eine konkrete und auch gültige Preisvereinbarung für das Getränk ergebe sich daraus, dass dem Kunden die beiden Speisenkomponenten zu den Einzelverkaufspreisen angeboten worden wären und der Kunde darüber hinaus die Möglichkeit gehabt hätte, ein Getränk zu einem Preis von zB 6,00 ATS statt dem…
…und im Ergebnis gibt es keine nennenswerten Abweichungen. Bedenkt man beispielsweise, dass eine Verschiebung von ATS 10,- von den 10igen Speisenumsätzen zu den 20%igen Getränkeumsätzen einen Mehrbetrag an Umsatzsteuer von ATS 1,- ergibt, ist leicht erkennbar, dass Verschiebungen im Groschenbereich und deren Berücksichtigung bei…
…wirtschaftlich nicht sinnvoll. Ebenso sei eine Fakturierung eines exakt linear gekürzten Einzelverkaufspreises nicht möglich. Es würde sich eine zu große Zahl unterschiedlicher Preise je nach Menüzusammenstellung (auch die Preise der Speisenkomponenten würden stark variieren) ergeben. So ergäben sich zB. für ein 0,5L Getränk im…
…Betriebe, die nicht zu den Betrieben des Gaststättengewerbes gehören, seien solche, die Getränke und Speisen nicht in geschlossenen Räumen zur dortigen Konsumation anbieten, sondern die eine Art von "Gassenverkauf" betreiben. Bei diesen Betrieben stehe die Abgabe von Waren und nicht die gastronomische Leistung im Vordergrund…