IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Lang in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Prochaska Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Kärntner Ring 14/2, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2022 gegen den Sicherstellungsauftrag des Zollamtes Österreich als…
Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Bf, vertreten durch Mag. Alice M. Hoch, Rechtsanwältin Schlossplatz 12, 2361 Laxenburg , über die Beschwerde des Bf. gegen die Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs.1 FinStrG des Zollamtes Wien…
Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert gemäß § 20 BAO die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände abzuwägen (VwGH 20…
Der objektive Tatbestand einer Gefährdung oder Erschwerung genügt. Eine vom potenziellen Abgabenschuldner gesetzte Gefährdungshandlung ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen geschlossen werden kann, dass mit einer Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der voraussichtlich anfallenden Abgaben gerechnet werden…
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass HaS als alleiniger Gesellschafter und faktischer Geschäftsführer der Bf in der Lage war (und ist), deren Geschick maßgebend zu beeinflussen. Dass von einem Abgabenschuldner (von einem potenziell Haftungspflichtigen) tatsächlich Gefährdungshandlungen gesetzt werden oder wurden, ist für eine Sicherstellungsmaßnahme…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Finanzstrafsache gegen A., Adresse, vertreten durch Dr. Florian Legit, Rechtsanwalt, Bürgerstraße 26, 6020 Innsbruck, wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf, vertreten durch StB über die Beschwerde vom 13.12.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 18.11.2013, betreffend Sicherheitsleistung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A, in B, vertreten durch RA C, in D, vom 8. Juni 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch E, vom 27. April 2016, betreffend Sicherstellungsauftrag gem…
Laut Feststellungen des Finanzamtes Linz im Rahmen der Umsatzsteuersonderprüfung bei der gegenständlichen Firma wurde festgestellt, dass zumindest seit Ende September 2011 kein Hinweis auf die Firma S-GmbH an der angegebenen Firmenadresse zu finden ist. Zustellungen an die Adresse waren erfolglos. Die Räumlichkeiten an der…
…232 Abs. 2 lit. a BAO selbst lediglich die voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld voraussetze. Der Sicherstellungsbescheid sei auch kein abschließender Sachbescheid und liege es auch in der Natur einer solchen Maßnahme, dass diese nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, sohin nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, gesetzt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 13. April 2023 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 13. März 2023, Zl. ***1***, betreffend Sachhaftung gem. § 225 BAO iVm § 69 ZollR…
Eine verdeckte Ausschüttung ist begriffsnotwendig eine Vorteilsgewährung an den Eigentümer bzw. Anteilsinhaber der Körperschaft. Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber (Gesellschafter) kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person (zB wahrer Machthaber) begünstigt wird. Die verdeckte Ausschüttung ist aber auch in…
Da eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung bei Vermögensverschiebung ins Ausland vorliegt, muss im Fall, dass sich der Abgabepflichtige und sein Vermögen von Anfang an im Ausland befinden analog von einer Gefährdung oder zumindest wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit ausgegangen werden. Wie der Verwaltungsgerichtshof in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L.GesmbH, (Bw.) vertreten durch Dr. Georg Zanger, RA, 1010 Wien, Neuer Markt 1, vom 27. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vertreten durch Wolfgang Faber, vom 27. Oktober 2009 betreffend Pfändung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch Dr. Franz Essl, Rechtsanwalt, Mühlbacherhofweg 4/1, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 10.3.2018 gegen den Bescheid - Sicherstellungsauftrag der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Finanzstrafsache gegen die Firma BF, in S, SS, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Werner Hammerl, Oberer Stadplatz 40, 4780 Schärding, wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache zu Strafnr. 2010/00090-001 gegen die Fa. MB, Türkei, vertreten durch die Rechtsanwaltspartnerschaft Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währingerstrasse 2-4, wegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt, über die Beschwerde vom 02.04.2014 gegen den Bescheid (Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO) der belangten Behörde Finanzamt vom 03.03.2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vertreten durch RA, vom 18. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 27. Juli 2004 betreffend Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Sicherstellungsauftrag vom 27. Julil 2004…