…123 ff, und Arbeitsbogen zu ABNr. 202027/00 betreffend die W GmbH). Die Zahllast wurde in einem Ausmaß von S 10.010,-- mittels gleichzeitiger Bekanntgabe der Umsatzsteuerguthaben betreffend die Monate September bis November 1999 anlässlich der Selbstanzeige entrichtet; der Restbetrag wurde am 14. August 2000…
…zum Ausdruck, dass die W GmbH durch H eine Anzeige im Sinne des § 29 FinStrG erstattet hat. Die Verwendung des Wortes "wir" in den Erklärungen bedeutet dabei auch nicht, wie vom Erstsenat offenbar vermutet, dass H und die W GmbH eine Selbstanzeige erstattet haben, sondern…
…zeitgerechten Entrichtung der Zahllast und der fehlenden Benennung ist daher die möglicherweise am 11. Juli 2001 erstattete Selbstanzeige nicht strafaufhebend. H hat daher - wie vom Amtsbeauftragten beantragt - betreffend das Faktum April 2001 eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG zu verantworten. Nicht erweislich…
…obgenannten UVA-Prüfung ist keine Rede von einer Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG gewesen (Zeugenaussage des A vom 15. September 2006). Mit Beschluss des Amtsgerichtes Traunstein, Deutschland, vom 15. März 2004 wurde über das Vermögen der T GmbH bei diesem Gerichte ein Insolvenzverfahren eröffnet…
…der GmbH), ist nach der Lebenserfahrung keineswegs unwahrscheinlich. Nach der Zeugenaussage des T. habe sich dies so ereignet. Der Umstand, dass der Betriebsprüferin, welche die Selbstanzeige in Empfang genommen hat, kein Fall aus ihrer bisherigen Praxis in Erinnerung gewesen ist, bei dem es zu einer…
…Umsatzsteuererklärung der B-GmbH für das Veranlagungsjahr 2008 ein, in welcher bei bislang bekanntgegebenen Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 24.022,44 eine Restschuld im Gesamtausmaß von € 64.761,34 offengelegt wurde (genannter Finanzstrafakt, Bl. 3 f). Eine Selbstanzeige wurde nicht…
…wäre erst im April 2008 eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen gewesen, welche dann tatsächlich im Wege der Umsatzsteuerjahreserklärung für 2006 erfolgt wäre; ein früherer Zeitpunkt wäre nicht möglich gewesen, weil andernfalls die Umsatzsteuer quasi doppelt abgeführt worden wäre. Die Selbstanzeige der A-GmbH und des Beschuldigten wäre…
…beglichen worden. Einerseits liege darin eine Selbstanzeige zumindest hinsichtlich der b GmbH vor. Gemäß der VfGH-Rechtsprechung gebe es Selbstanzeigewirkungen auch außerhalb gesetzlicher Vorschriften, sofern es sich beim zugrunde liegenden Tatbestand um Selbstbemessungsabgaben und somit um einen Tatbestand der Selbstbeschuldigung handelte (16.10.1997, B…
…fällt unseres Erachtens eine Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG nicht an, weil Abgaben außerhalb jenes Zeitraumes betroffen sind, für den eine abgabenbehördliche Prüfung angekündigt wurde; 4. Nennung der verantwortlichen Personen Die gegenständliche Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG wird ausdrücklich für unsere Mandantin, die Y. GmbH…
…Fällen, in denen bereits die Hingabe des Darlehens eine verdeckte Ausschüttung darstellt). Y fungiert seit 12. September 1986 als Geschäftsführer der Bf., X seit 3. November 1997, beide sind auch jeweils zu 50 % Gesellschafter der Bf. Wie auf Seite 2 der Selbstanzeige ausgeführt wird, stand…
…würde eine Selbstanzeige vorliegen, in dieser die Person nicht benannt wird, für welche sie erstattet wurde (für die Gesellschaft, für den Geschäftsführer, den/die Gesellschafter, den Buchhalter, den Steuerberater etc?). Eine bloß nachträgliche Entrichtung einer bereits fälligen Selbstbemessungsabgabe auf dem Abgabenkonto einer GmbH ist daher…
…10.101,18 und für den Zeitraum Jänner 2003 in Höhe von € 2.776,37. Da dem Beschuldigten auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als Unternehmer und früherer Prüfungsmaßnahmen beim Einzelunternehmen seine steuerlichen Verpflichtungen bekannt gewesen wären und eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht gegeben gewesen wäre…
…Bei Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn ab dem Ende der Anzeigefrist gemäß § 121a Abs. 4 BAO dieser Zeitraum verstrichen sind. Gewinnausschüttungen an Gesellschafter einer GmbH unterliegen gemäß § 93 Abs. 2 Z. 1 lit. a EStG 1988 dem Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer…
…in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer in Deutschland ansässigen GmbH beziehe, Deutschland zugeteilt. Die Abkommensregelung komme unabhängig davon zur Anwendung, wo die Tätigkeit des Geschäftsführers ausgeübt werde. In der Folge erstattete der Steuerberater der Bf. mit Schreiben vom 09.08.2013 je eine Selbstanzeige gem…
…reichte eine entsprechende Voranmeldung nach. Hinsichtlich der Lohnabgaben für 02-04/2013 der q GmbH wurden diese nicht jeweils am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates entrichtet, sondern erst verpätet am 5. Juni 2013 gemeldet, was als Selbstanzeige betreffend einer begangenen Finanzordnungswidrigkeit gilt. Eine Entrichtung…
…Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Wels, vertreten durch HR Kurt Brühwasser, vom 2. Dezember 2003, SN 054/2003/00163-001, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin war Geschäftsführerin der Fa. O GmbH…
…Ust 14% EUR 20.947,26 Umsatzsteuer Verkauf Inventar EUR 3.000,00 Bemessungsgrundlage Neu EUR 23.947,26 Strafzuschlag Neu 5% EUR 1.197,36 Ergänzend ist hinzuzufügen, dass eine Selbstanzeige, welche im Zeitraum zwischen Anmeldung der Prüfung und Beginn der Prüfung erstattet wird…
…aufgrund einer Berufung der GmbH) mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 10. 12. 2003, RV/0250-I/02, festgesetzten Abgabenbeträge zugrunde liegen. Die Haftung für die Umsatzsteuer 2-12/2001 beruht auf einer Festsetzung gemäß § 21 Abs. 3 UStG, welche aufgrund einer Selbstanzeige anlässlich einer…
…im Eigentum eines gewissen H gestanden, aber dem Beschuldigten unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden. Auch für diesen Betrieb sei übrigens keine Gewerbeberechtigung vorgelegen. Bei Prüfungsbeginn hat A als Geschäftsführer der B-GmbH, über welche zumindest sporadisch auch ein Getränkevertrieb abgewickelt wurde, Selbstanzeige bezüglich einer Lieferung…
…Personen. Da das Einkommen der Dienstnehmer und des Gf den Firmenverantwortlichen bekannt sein muss, ist von einer unrealistischen Vereinbarung und ungültigen Verträgen auszugehen. Da der Zahlungsfluss von der GmbH zu den Gesellschaftern und deren Rückzahlungen in keiner Weise nachgewiesen werden konnte und X. und Y…