…als Begehren, nicht nur durch eine zu hohe Strafe, sondern im Lichte des Sachverhaltsvorbringens auch grundsätzlich nicht durch den Schuldspruch des Erstsenates belastet zu werden, weshalb das Berufungsbegehren als solches auf Einstellung des Verfahrens zu interpretieren ist. In der Sache selbst ist auszuführen: Gemäß § 119…
…wirtschaftlichen Situation des Beschuldigten zu beachten. Der Schuldspruch des Erstsenates wurde ausdrücklich nicht bekämpft. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Zur Entscheidung wurde erwogen: Das gegenständliche Rechtsmittel des Beschuldigten richtet sich ausschließlich gegen die Strafhöhe. Straferkenntnisse erwachsen in Teilrechtskraft, wenn nicht deren gesamter Umfang…
…auf das Verbandsurteil: Die Begehung der (konkreten) mit Strafe bedrohten Handlung(en) durch die natürliche Person ist nicht mehr zulässiger Gegenstand der Anfechtung (und der amtswegigen Prüfung) des Ausspruchs über die Verbandsverantwortlichkeit. Mit dem rechtskräftigen Schuldspruch der Entscheidungsträgerin ist damit die Verantwortlichkeitsvoraussetzung gemäß § 3 Abs…
…3 Abs. 3 VbVG iVm § 28a FinStrG gegeben sei. Umsatzsteuer 1-12/2011 € 10.000 Begründung: Auf die inkriminierte Umsatzsteuer-Restschuld wird verwiesen." ********** Am 19.4.2013 erging eine Strafverfügung mit folgendem Schuldspruch: "Strafverfügung gemäß § 143 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) 1. Der Verband GmbH, in…
…objektiver und subjektiver Hinsicht. Den Ausführungen der Verteidigung zufolge der finanziellen Probleme des Unternehmens sei ein schuldhaftes Verhalten des Beschuldigten nicht gegeben, habe nicht gefolgt werden können. Es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Nach der Bestimmung des § 49 Abs. 2 FinStrG werde das…
…nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen, bekannt gewesen seien. Es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis des Bw., als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende…
…FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit dieser Geldstrafe zu verhängende Ersatzfreiheitsstrafe auf sechs Wochen reduziert werden. II. Darüber hinaus wird die Berufung des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen. III. Der Schuldspruch des Erstsenates wird dahingehend präzisiert, dass er zu lauten hat: Herr W.K. ist schuldig…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MT, Gastwirtin und Gesellschafterin, geb. 19XX, whft. in P, vertreten durch Mag. Dr. Karl Heinz Berger, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 4910 Ried, Am…
…Spruchsenat verhängten Strafe und es ist daher von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen (vgl. VwGH 28.2.2007, 2006/15/0293). Aus der Aktenlage ergibt sich jedoch, dass der gegenüber dem Bw. in Rechtskraft erwachsene Schuldspruch wegen Vorliegens einer strafbefreienden Selbstanzeige sich als unrechtmäßig erweist.…
…der Festsetzung der Jahresumsatzsteuer im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe führen würde, nicht mit der gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG für einen Schuldspruch erforderlichen Wahrscheinlichkeit erwiesen werden. Gemäß § 29 Abs. 1 bis 3 FinStrG bleibt ein Finanzvergehen, bei dem mit der Verfehlung eine Abgabenverkürzung verbunden war…
…daher die Herabsetzung der Geldstrafe auf 2.000,00 € bzw. der Ersatzfreiheitsstrafe auf eine Woche beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Vorweg ist festzuhalten, dass der Schuldspruch laut Erkenntnis vom 12. Dezember 2003 mangels Erhebung eines Rechtsmittels dagegen in (Teil-)Rechtskraft erwachsen ist (vgl. z…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter, Mag. Dieter Fröhlich über die Beschwerde der Bf. vom 25. Juli 2014 gegen die beiden Straferkenntnisse des Magistrats der Stadt Wien vom 27. Juni 2014, zugestellt am 4.7.2014, Zl. MA67-PA-573435/3…
…Erkenntnis gefällt: I. Der als Beschwerde nach § 151 FinStrG zu wertenden Berufung des Beschuldigten wird Folge gegeben und die in ihrem Schuldspruch unverändert bleibende Entscheidung des Spruchsenates dahingehend abgeändert, dass der Ausspruch über Strafe und Kosten ersatzlos aufgehoben wird. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. II. Der Schuldspruch des angefochtenen Bescheides wird wie folgt abgeändert: WR ist schuldig als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Schärding vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen…
…HR Mag. Elfriede Teichert sowie der Schriftführerin Dagmar Brus durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung des Beschuldigten wird Folge gegeben und die in ihrem Schuldspruch unverändert bleibende Entscheidung des Erstsenates in ihrem Ausspruch über Strafe dahingehend abgeändert, dass die über E gemäß § 33…
…Mai 2009 reichte E eine entsprechende Voranmeldung nach. Laut Rückstandsausweis ist nachfolgend eine Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung erfolgt. Zusammengefasst bedeutet dies, dass auf Basis des erstinstanzlichen Schuldspruches, wonach der Beschuldigte betreffend "die Jahre 2005 bis 2007", also betreffend die Voranmeldungszeiträume "Jänner 2005 bis Dezember 2007" eine…
…in Form der Selbstanzeige habe formale Voraussetzungen, welche im konkreten Fall nicht erfüllt worden seien, weshalb es hier zu einem Schuldspruch gekommen sei. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die Selbstanzeige, den bisherigen ordentlichen Lebenswandel des Bw. und die finanziellen Probleme der Firma…
…Vorliegen von general- und spezialpräventiven Gründen Bedacht zu nehmen; im Übrigen würden die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß gelten. Im vorliegenden Fall ergebe sich aus dem Schuldspruch, dass der Bw. gegen abgabenrechtliche Vorschriften verstoßen habe, deren Ausmaß sich in einem strafbestimmenden Wertbetrag von rund €…
…Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde der Beschwerdeführerin N.N. teilweise Folge gegeben und der Spruch des angefochtenen Straferkenntnisses dahingehend abgeändert, dass - bei unverändert aufrecht bleibendem Schuldspruch wegen der Verwaltungsübertretung der fahrlässigen Verkürzung der Wiener Gebrauchsabgabe 2017 ( § 16 Abs. 1 GAG) - der Beschwerdeführerin gemäß …
…in Übereinstimmung mit den Angaben des als Auskunftsperson befragten MO - wenngleich entgegen der feststehenden Aktenlage - bestritten, die ihr laut rechtskräftigem Schuldspruch zuzurechnenden gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehungen begangen zu haben und erklärt, von ihrem Ehemann MO nur vorgeschoben worden sein. Zur Entscheidung wurde erwogen: Die gegenständlichen Rechtsmittel der…