IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Stb., AdresseStb., über die Beschwerde vom 15.6.2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 12.5.2021 betreffend Einkommensteuer 2016 bis 2019 zu Recht…
Das große Pendlerpauschale werde für den Zeitraum 13.6. bis 30.9.2016 für die Strecke ***3*** - ***2*** mit 999,60 € geltend gemacht, der Pendlereuro mit 136,56 €. Zum Nebenwohnsitz ***14***: Fluglinien hätten Vergünstigungen, wie ermäßigte Flugtarife oder kostenlose Upgrades, für ihre Arbeitnehmer…
Nach der Rechtsprechung des BFG gelange entgegen der Verwaltungsmeinung der Progressionsvorbehalt aufgrund der gesetzlichen Grundlage des § 1 Abs. 2 EStG 1988 auch ohne Ansässigkeit zur Anwendung. Nachdem sich der Progressionsvorbehalt in Österreich nach Rechtsansicht des BFG aus der nationalen Gesetzgebung ergebe und selbiges auch in…
Es wird davon ausgegangen, dass für 3 2/3 Monate im Jahr 2016 das große Pendlerpauschale (***3*** - ***2***) zusteht. Dazu korrespondierend auch der Pendlereuro. Nach Aktenlage würden sich für 3 2/3 Monate 1.122,00 € Pendlerpauschale und ein Pendlereuro (251 km) von 153…
…Teil des Einkommens, das aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerungsbefugnis entzogen wird, aus der Bemessungsgrundlage ausgeschieden und der ermittelte Durchschnittssteuersatz auf das übrige Einkommen angewendet. Doppelbesteuerungsabkommen entfalten bloß eine Schrankenwirkung insofern, als sie eine sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht ergebende Steuerpflicht begrenzen. Ob Steuerpflicht besteht…
…Einbringung der Berufung in Kraft getreten. Der strittige Veranlagungszeitraum liegt somit im zeitlichen Anwendungsbereich dieser Verordnung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Doppelbesteuerungsabkommen eine Schrankenwirkung nur insofern entfalten können, als sie eine sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht ergebende Steuerpflicht begrenzen. Sie führen keineswegs zu einer…
…die in Österreich besteuert werden dürfen, oder auf das Vermögen, das in Österreich besteuert werden darf, entfällt. (b) […]" Doppelbesteuerungsabkommen entfalten bloß eine Schrankenwirkung insofern, als sie eine sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht ergebende Steuerpflicht begrenzen. Ob Steuerpflicht besteht, ist also zunächst nach innerstaatlichem Steuerrecht…
…so ausgelegt werden, dass es Besteuerungsrechte begründet, die ohne DBA nach inländischem Recht nicht bestehen; das DBA entfaltet lediglich eine Schrankenwirkung, kann aber die inländische Steuerpflicht nicht erweitern (VwGH-Erkenntnis 25.09.2001 99/14/0217 betr. Verluste in abkommensrechtlich freizustellenden Auslandsbetriebstätten). Da im Rahmen…
…mehr als 6 Monate an einer inländischen Bauausführung mitwirken, treten in die österreichische beschränkte Steuerpflicht ein. Diese Steuerpflicht konnte in der Vergangenheit wegen der abkommensrechtlichen Schrankenwirkung bei bauplanenden und bauüberwachenden Subauftragnehmern nicht wahrgenommen werden; diese Schranke ist aber ab 2003 weggefallen. Es ist wohl richtig…
…vorliegenden Akten und steht außer Streit. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe) Doppelbesteuerungsabkommen entfalten eine Schrankenwirkung insofern, als sie eine sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht ergebende Steuerpflicht begrenzen. Ob Steuerpflicht besteht, ist also zunächst stets nach innerstaatlichem Steuerrecht zu beurteilen…
…der Einkünfte aus den im Abs. 3 aufgezählten Einkunftsarten, darunter auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 EStG 1988. Doppelbesteuerungsabkommen entfalten bloß eine Schrankenwirkung insofern, als sie eine sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht ergebende Steuerpflicht begrenzen. Ob Steuerpflicht besteht, ist also zunächst stets nach innerstaatlichem…
…das übrige Vermögen dieser Person den Steuersatz anwenden, der anzuwenden wäre, wenn die betreffenden Einkünfte oder das betreffende Vermögen nicht von der Besteuerung ausgenommen wären." Doppelbesteuerungsabkommen entfalten bloß eine Schrankenwirkung insofern, als sie eine sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht ergebende Steuerpflicht begrenzen. Ob Steuerpflicht besteht…
…Einkommensbesteuerung unterliege und gem. § 99 Abs 1 Z 5 EStG ein Steuerabzug in besonderen Fällen durchzuführen sei. Dass sich diese grundsätzliche Einkommensteuerpflicht aufgrund der Schrankenwirkung des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens und des damit verbundenen Befreiungsbescheides nicht auswirke, ändere nichts an der grundsätzlichen Einkommensteuerpflicht der Bf. in Österreich.…
…Richter beschäftigt (Art 19 Abs. 1 DBA Schweiz - -lex specialis - öffentliche Kassen- Aufteilung von Besteuerungsrechten -Ort der Ausübung (Schweiz oder Österreich) -Schrankenwirkung- Homeoffice-Tage (unabhängig von der physischen Präsenz) -Anrechnungsmethode oder doch Befreiungsmethode mit PGV- Antragsveranlagung-kein Verzicht auf Abzugsteuer?-Verpflichtung zur Ausnutzung von Steuervorteilen…
…Österreich auszunehmen sind, dürfen gleichwohl in der Republik Österreich bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden." Doppelbesteuerungsabkommen entfalten bloß eine Schrankenwirkung insofern, als sie eine sich aus originär innerstaatlichem Steuerrecht ergebende Steuerpflicht begrenzen. Ob ein Steueranspruch…
…zur Besteuerung zugeteilten Einkünfte in Österreich zwar aus der Einkommensteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden, bei der Ermittlung des auf die in Österreich zu versteuernden Einkünfte anzuwendenden Tarifes (Durchschnittsteuersatzes) aber miteinbezogen werden. Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) entfalten eine Schrankenwirkung bloß insofern, als sie eine sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht ergebende Steuerpflicht…
…21.10.2015, RV/6100700/2014. Bei ausländischen Einkünften sind immer die Vorschriften des österreichischen EStG maßgebend. DBAs entfalten eine Schrankenwirkung bloß insofern, als sie eine sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht ergebende Steuerpflicht begrenzen. Ob und in welcher Höhe überhaupt Steuerpflicht besteht, ist zunächst stets…
…im Jahr 2016 über einen inländischen Wohnsitz, weshalb er iSd § 1 Abs. 2 EStG 1988 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war. Doppelbesteuerungsabkommen entfalten bloß eine Schrankenwirkung insofern, als sie eine sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht ergebende Steuerpflicht begrenzen. Ob Steuerpflicht besteht, ist also zunächst stets nach innerstaatlichem Steuerrecht…
…Steuerpflicht erstreckte sich damit auf alle in- und ausländischen Einkünfte (§ 1 Abs. 2 EStG 1988), soweit diese nicht durch die Schrankenwirkung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) eingeschränkt und die Einkünfte von der Besteuerung ausgenommen wurden (vgl. VwGH 29.7.2010, 2010/15/0021). Ist dies der Fall…
…Abs. 1 Z 3 lit. c ESTG 1988 als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu beurteilen. Zur Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen in mehreren Staaten dienen Doppelbesteuerungsabkommen. Diese entfalten bloß eine Schrankenwirkung insofern, als sie eine sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht ergebende Steuerpflicht begrenzen. Ob Steuerpflicht besteht, ist…