…Besteuerung der Übertragung von Kapitalvermögen anwenden; vor allem dann nicht, wenn in einem zeitlichen Naheverhältnis zum Schenkungsvorgang eine Verlagerung des Hauptwohnsitzes des Geschenkgebers eintritt. Denn die Übertragung von Kapitalvermögen wird in den internationalen Steuerverträgen nicht der Besteuerungskompetenz des Belegenheitstaates zugewiesen. Droht in diesem Bereich eine…
…in der Weise fest, dass er die Erbschaftsteuer insoweit in den DBA-Geltungsbereich einbezieht, als ihr "Erwerbe von Todes" wegen unterliegen. Da auch Schenkungen auf den Todesfall gemäß § 2 ErbStG zu den "Erwerben von Todes wegen" zählen, genießen sie Abkommensschutz. 10. Oktober 1996 Für den…
…erkennbar, dass Zweitwohnsitzbegründungen von Ausländern in Österreich einer besonderen Förderung bedürfen. Allerdings ist einzuräumen, dass die Verknüpfung der unbeschränkten Steuerpflicht (und damit die steuerliche Erfassung eines rein innerdeutschen Schenkungsvorganges) mit dem Unterhalten eines österreichischen Zweitwohnsitzes nur einen sehr losen Steueranknüpfungspunkt darstellt; hinzukommt die Härte, die…
…auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme auf die österreichische Besteuerung zu verzichten (EAS 628). Eine andere Beurteilung ist allerdings dann anzustellen, wenn der im Ausland ansässige Geschenkgeber im Zeitpunkt der Schenkung die österreichische Staatsbürgerschaft besaß und mittlerweile eine Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich eingetreten ist. Denn…
…nicht übersteige. Zum anderen wurde begründend ausgeführt, dass die Steuer bei der Schenkung mit gestaffeltem Tarif bemessen werde und für die Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes von denselben Personen anfallende Erwerbe innerhalb der letzten fünf Jahre und Erwerbe von Grundstücken, die zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören…
Durch diese Berechnung und deren Ergebnis entsprechenden Abänderung des gegenständlichen Grunderwerbsteuerbescheides wird weder dem Beschwerdebegehren der Bf entsprochen, noch der Berechnung der belangten Behörde, was im Ergebnis einer teilweisen Stattgabe der Beschwerde entspricht. Aus den genannten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt…
…vom 18. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 13. April 2005 betreffend Schenkungssteuer im Beisein der Schriftführerin CS nach der am 16. April 2009 in 8018 Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 21. Mai 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit notariell bekräftigtem Übergabsvertrag vom 22. Dezember 2006 übertrug die Mutter der Berufungswerberin (in der Folge: Bw.) dieser mehrere in der Vertragsurkunde näher…
…vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 26. Juli 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei E (= Berufungswerber, Bw) wurde dem Finanzamt mit Kontrollmitteilung vom 11. Feber 2004…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 26. Juli 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei E wurde dem Finanzamt mit Kontrollmitteilung vom 11. Feber 2004 Folgendes zur Kenntnis gebracht: "Bei Hr…
…Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. Juli 2001, betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Jänner 2000 erhielt das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien davon Kenntnis, dass Frau A.F. der Bw seit 1995 bis…
…erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt BR und Bf waren aufgrund Schenkung je zur Hälfte Eigentümer der rechtskräftig als Bauland gewidmeten Liegenschaft xy, KG, Grundstück 1…
…erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Bf und BR waren aufgrund Schenkung je zur Hälfte Eigentümer der rechtskräftig als Bauland gewidmeten Liegenschaft xy, KG, Grundstück 1…
…vom 09.09.2022 Am 09.09.2022 beantragte der Bf. die Erstattung der Grunderwerbsteuer, da der Schenkungsvertrag aufgelöst worden sei. Dem Antrag angeschlossen wurde ein Aufhebungsvertrag vom 8.7/9.8.2022 sowie aktuelle Grundbuchsauszüge der ***EZ 2*** und der ***EZ 3***, jeweils ***KG*** **…
…Antrag vom 09.09.2022 Am 09.09.2022 beantragte der Bf. die Erstattung der Grunderwerbsteuer, da der Schenkungsvertrag aufgelöst worden sei. Dem Antrag angeschlossen wurde ein Aufhebungsvertrag vom 8.7/9.8.2022 sowie aktuelle Grundbuchsauszüge der ***EZ2*** und der ***EZ3***, jeweils ***KG*** ***ORT…
…Grunderwerbsteuer wird nur in jenen Fällen rückerstattet, in welchen das zum Grossteil unentgeltlich übertragene Vermögen (Schenkung ABGB) herausgegeben werden muss (zB grober Undank). Die freiwillige Rückübertragung ist ein weiterer grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang". In der dagegen rechtzeitig erhobenen Beschwerde wurde vorgebracht, der Auffassung des Finanzamtes sei nicht…
…März 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17. März 2003 schrieb das Finanzamt der Berufungswerberin Schenkungssteuer in Höhe von € 604.073,07 vor. Grundlage dieser Vorschreibung war die Feststellung unentgeltlicher Zuwendungen im…
…Grund angefochten wird. Das Finanzamt setzte mit Bescheiden je vom 29.11.2007 die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung (Kapitalwert des Wohnrechtes) sowie die Schenkungssteuer vom unentgeltlichen Erwerb (dreifacher Einheitswert abzüglich Gegenleistung) fest. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Die Übergeberin habe sich in…
Aufgrund der ungarischen Rechtslage [Gesetz Nr. XCIII aus 1990 (Itv.) über Gebühren] sind Schenkungen, 1. wenn bewegliche Sachen in Ungarn übergeben werden und der Erwerb zu ungarischen wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen, kulturellen oder wohltätigen Zwecken erfolgt, 2. wenn bewegliche Sachen in Ungarn an Einrichtungen übergeben werden…
…oder die ausdrücklich als nicht steuerbar bezeichnet werden (zB die Leistungen gemäß § 26 EStG 1988), unterliegen nicht der Einkommensteuer, wie beispielsweise: Erbschaften; Schenkungen, soweit sie nicht belohnende Schenkungen innerhalb einer Einkunftsquelle darstellen; Gewinne aus Glückspielen und Wetten; Bestimmte Preise (siehe dazu Rz 101a); Finderlohn; Schmerzengeld…