…um ein Unternehmen des Gast-, Schank- oder Beherbergungsgewerbes, so stellt die unentgeltliche Beherbergung und Verköstigung von Dienstnehmern keinen Eigenverbrauch dar (vgl. VwGH 23.02.2010, 2007/15/0073). Wird im Gast- Schank- und Beherbergungsgewerbe vom Arbeitnehmer ein Kostenbeitrag verlangt, so ist dieser Kostenbeitrag zur Umsatzsteuer…
…Besteuerung maßgeblich war oder wegen des breiten Warensortiments im Unternehmens des Bw. vom Vorliegen außergewöhnlicher Umstände im Sinne der VO auszugehen ist, welche die Anwendung der VO ausschlossen, kann letztlich dahingestellt bleiben, weil einerseits die Entnahmen kein Unternehmen des Gast-, Schank- oder Beherbergungsgewerbes betrafen und…
…71 bei Arbeitnehmern des Gast-, Schank- oder Beherbergungsgewerbes fest, dass die unentgeltliche Verpflegung von Dienstnehmern keinen Eigenverbrauch darstellt. Hinsichtlich der Jahre 1995 und 1996 war daher die Personalverpflegung umsatzsteuerfrei zu stellen. Die geänderten Zahlen betreffend Eigenverbrauch und Personalverpflegung waren auch der Gewinnermittlung zugrunde zu legen…
…darstellt, wenn es sich beim Arbeitgeber um ein Unternehmen des Gast-, Schank- oder Beherbergungsgewerbes handelt. Eine ausdrückliche Einschränkung dieser Rechtsansicht auf Unternehmen des Gast-, Schank- oder Beherbergungsgewerbes ist diesen Richtlinien jedoch nicht entnehmbar. Der Berufung kommt daher - soweit die Verpflegung des Lift- bzw. Seilbahnpersonales bzw…
…In Unternehmen des Gast-, Schank- oder Beherbergungsgewerbes stellt gemäß UStR Rz 71 die unentgeltliche Beherbergung und Verköstigung von Dienstnehmern keinen Eigenverbrauch dar (Erlass 8.6.1999). 12.3. Zum Eigenverbrauch des Gastwirtes gehen der Gesetzgeber und der Verordnungsgeber davon aus, dass das Fehlen der Aufzeichnungen…
…siehe Rz 1435 ff. 6.11.7 Speisen und Getränke der Gastwirte Rz 2483: Für die Bewertung der Entnahme von Speisen und Getränken im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe ist grundsätzlich von jenen Werten auszugehen, die für Zwecke des Steuerabzuges vom Arbeitslohn als Sachbezug anzusetzen sind…
…privater Bedürfnisse der Arbeitnehmer diene. Dies sei im prüfungsgegenständlichen Fall zu bejahen. Die für die Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe geltenden Erleichterungen könnten im prüfungsgegenständlichen Fall nicht zur Anwendung gelangen. Die unentgeltliche Verköstigung der Dienstnehmer der Berufungswerberin stelle daher einen Eigenverbrauch im Sinne des § 1 Abs…
…des UFS hat für die Überlassung kostenloser Schlafstellen - insbesondere auch im Hinblick auf eine gleichmäßige Besteuerung im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe - Gleiches zu gelten. Auch in diesem Fall dient die unentgeltliche Beherbergung aufgrund der wechselnden und in die Nacht reichenden Dienstzeiten in erster Linie den…
…unentgeltliche Unterbringung der Dienstnehmer durch den Arbeitgeber die persönlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer befriedige und unterliege somit - anders als bei den Bediensteten des Gast- Schank und Beherbergungsgewerbes - als Eigenverbrauch der Umsatzbesteuerung. Gegen den im Anschluss an die Umsatzsteuerprüfung erlassenen Umsatzsteuerbescheid des Jahres 2004 wurde fristgerecht berufen…
…volle oder teilweise freie Station tageweise oder wochenweise gewährt, so ist für den Tag 1/30 (6,54 Euro) und für die Woche 7/30 (45,78 Euro) des angegebenen Betrages anzusetzen. Rz 147: Freie oder verbilligte Mahlzeiten von Arbeitnehmern im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe…
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Mitarbeitervorsorgebeitrag, Kommunalsteuer) unterzogen worden sei. Freie oder verbilligte Mahlzeiten von Arbeitnehmern im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe seien jedoch sozialversicherungsbeitragsfrei und steuerfrei. Dasselbe gelte für die lt. Lohnkonten versteuerten Trinkgelder, welche nur der Sozialversicherung unterliegen würden. Obwohl dem Finanzamt die entsprechenden Lohnkonten schon…
…und den UStRl 2000 Rz 71 zuwiderlaufe. In der genannten Randzahl der UStR werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die unentgeltliche Beherbergung und Verköstigung von Dienstnehmern im Schank- und Beherbergungsgewerbe keinen Eigenverbrauch darstelle. Der zwischen der Bw. und ihrem Geschäftsführer geschlossene Dienstvertrag lege letzterem ausdrücklich die…
…vom 9. September 2010 wurde der Konkurs nach der Schlussverteilung aufgehoben und der Masseverwalter seines Amtes enthoben. Gegenstand des Unternehmens der Bw. war die Ausübung des Gast-, Schank-, Hotel- und Beherbergungsgewerbes. Der überwiegende Teil der Umsätze der Bw. entstammte dem Restaurantbetrieb. Die Bw. übernahm im…
…Dienstnehmer Eigenverbrauch dar oder liegt - entsprechend der EuGH-Judikatur (Filibeck) - zumindest im Fall 1 kein Eigenverbrauch vor? In beiden Fällen liegt steuerpflichtiger Eigenverbrauch vor. Als Bemessungsgrundlage sind die lohnsteuerlichen Sachbezugswerte heranzuziehen (vgl. Rz 672 UStR 2000). Die für das Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe geltende Erleichterung…
…die Zuordnungen. Aus der offiziellen Buchhaltung müsste sich jedoch maximal 2 - 3 Mal ein Zukauf von Soda oder Mineralwasser in entsprechender Menge finden. Soda wird seitens der Berufungswerberin auch noch in Containern zugekauft (nicht in Flaschen); dies zum Zwecke der Leitungsreinigung der Schank. Dass dieses…
…die Zuordnungen. Aus der offiziellen Buchhaltung müsste sich jedoch maximal 2 - 3 Mal ein Zukauf von Soda oder Mineralwasser in entsprechender Menge finden. Soda wird seitens der Berufungswerberin auch noch in Containern zugekauft (nicht in Flaschen); dies zum Zwecke der Leitungsreinigung der Schank. Dass dieses…
…der mündlichen Verhandlung zurück. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Bf. betrieb in einem Lokal ein Schank- und Gastgewerbe. In der von ihr vorgelegten Speise- und Getränkekarte wurden neben einem umfangreichen Getränkeangebot unter der Position „Snacks“ diverse Speisen …
…Bügelmaschine, Waschmaschine, Trockner, komplette Bettwäsche und Handtücher, eine komplette Zimmereinrichtung, Kommode, Schrank mit Kühlung und diverse Kleingegenstände). Auch das Bankdarlehen, das zum Kauf der ersten Liegenschaft aufgenommen worden sei, sei beibehalten worden, mit der Gesellschaftsform der GnbR habe auch Unternehmergleichheit bestanden. Es sei nicht richtig…
…bloße Überlassung von Räumlichkeiten, einschließlich deren typischer Nebenleistungen, hinaus auch eine gewisse Betreuung der überlassenen Räumlichkeiten oder des Gastes. Dazu zählen zB die Reinigung der Räumlichkeiten oder die Zurverfügungstellung und Reinigung von Bettwäsche und Handtüchern sowie die Beheizung, Kühlung und Beleuchtung (vgl. VwGH 23.9…
…zur Verfügung gestellten) Bonbuchers notiert worden. Die Bons seien zur Schank oder in die Küche gebracht worden und hätten am Dienstende als Grundlage für die Abrechnung gedient. Die Summen seien von den Kellnern errechnet und die erzielten Einnahmen unter Abzug von 8 % (gleich Gehalt der…