…vorgenommen. Dies ergibt sich auch aus dem in der Berufung dargestellten Beispiel, in dem zwar das Kapital mit dem vereinbarten Zinssatz abgezinst wird, NICHT jedoch die von der Berufungswerberin gebuchte Verbindlichkeit, die tatsächlich eine Rückstellung darstellt. Es ist ja nicht das Kapital Basis des Betrages…
…die für eine Schätzung von Bedeutung sind (§ 184 Abs. 1 BAO). Es bestehe keine Verkürzung, sondern eine falsche Zuordnung der Erlöse. c) Von der anlässlich der Betriebsprüfung durchgeführten Erhöhung des Verrechnungskontos/Gesellschafter um 481.427,00 S stammen 436.223,00 S aus Umbuchungen vom…
…Rückstellung zu bilden, es ist vielmehr eine Verbindlichkeit auszuweisen, deren Höhe zu schätzen ist (Doralt/Ruppe: Grundriss des österreichischen Steuerrechts, 6. Auflage, 1998, Band 1, Seite 138). Nach herrschender Auffassung sind Verbindlichkeiten juristisch durchsetzbare Ansprüche privatrechtlicher oder auch öffentlicher Art von Dritten, bei denen Grund…
…vorgenommen. Dies ergibt sich auch aus dem in der Berufung dargestellten Beispiel, in dem zwar das Kapital mit dem vereinbarten Zinssatz abgezinst wird, NICHT jedoch die von der Berufungswerberin gebuchte Verbindlichkeit, die tatsächlich eine Rückstellung darstellt. Es ist ja nicht das Kapital Basis des Betrages…
…wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von einer weiteren Entwicklung abhängt. Genau bestimmbare Schulden sind aber als Verbindlichkeiten auszuweisen. Eine Gleichstellung der Ungewissheitsfaktoren Grund und Höhe zweifelt Mayr (Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz, S…
…von 3% vom Gesamtbestand der zum Bilanzstichtag 31.12.2001 und 31.12.2002 ausgewiesenen Zinsendifferenzen berücksichtigt. Nach Punkt 3.2.5 der Berufung vertritt die Bw. die Ansicht, dass ein Fluktuationsabschlag nur im Rahmen des Bilanzpostens Rückstellungen denkmöglich sei bzw. bei Einordnung als Verbindlichkeit…
…Rückstellung zu bilden, es ist vielmehr eine Verbindlichkeit auszuweisen, deren Höhe zu schätzen ist (Doralt/Ruppe: Grundriss des österreichischen Steuerrechts, 6. Auflage, 1998, Band 1, Seite 138). Nach herrschender Auffassung sind Verbindlichkeiten juristisch durchsetzbare Ansprüche privatrechtlicher oder auch öffentlicher Art von Dritten, bei denen Grund…
…vorgenommen. Dies ergibt sich auch aus dem in der Berufung dargestellten Beispiel, in dem zwar das Kapital mit dem vereinbarten Zinssatz abgezinst wird, NICHT jedoch die von der Berufungswerberin gebuchte Verbindlichkeit, die tatsächlich eine Rückstellung darstellt. Es ist ja nicht das Kapital Basis des Betrages…
…wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von einer weiteren Entwicklung abhängt. Genau bestimmbare Schulden sind aber als Verbindlichkeiten auszuweisen. Eine Gleichstellung der Ungewissheitsfaktoren Grund und Höhe zweifelt Mayr (Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz, S…
…widerspricht, wenn ein Kaufmann Verbindlichkeiten in seiner Bilanz ausweist, obwohl mit der Inanspruchnahme durch den Gläubiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu rechnen ist. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bedarf es in einem solchen Fall deshalb der Schätzung der Verbindlichkeiten bei Beachtung des Vorsichtsprinzips…
…Rückstellung zu bilden, es ist vielmehr eine Verbindlichkeit auszuweisen, deren Höhe zu schätzen ist (Doralt/Ruppe: Grundriss des österreichischen Steuerrechts, 6. Auflage, 1998, Band 1, Seite 138). Nach herrschender Auffassung sind Verbindlichkeiten juristisch durchsetzbare Ansprüche privatrechtlicher oder auch öffentlicher Art von Dritten, bei denen Grund…
…wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von einer weiteren Entwicklung abhängt. Genau bestimmbare Schulden sind aber als Verbindlichkeiten auszuweisen. Eine Gleichstellung der Ungewissheitsfaktoren Grund und Höhe zweifelt Mayr (Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz, S…
…widerspricht, wenn ein Kaufmann Verbindlichkeiten in seiner Bilanz ausweist, obwohl mit der Inanspruchnahme durch den Gläubiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu rechnen ist. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bedarf es in einem solchen Fall deshalb der Schätzung der Verbindlichkeiten bei Beachtung des Vorsichtsprinzips…
…Erklärung im Schätzungswege ermittelt. Damit wurden durch diese Schätzung auch alle bekannten Verbindlichkeiten und Rückstellungen aufwandswirksam erfasst und können nicht zusätzlich in späteren Jahren geltend gemacht werden. Der Begriff der Einkünfte ist sowohl im positiven wie im negativen Sinn zu verstehen. Er umfasst daher nicht…
…Die von der Bw. vorgenommene Abzinsung basiere somit lediglich auf Schätzungen und dem Umstand, dass die Verbindlichkeit langfristig gestundet werde. Ex post betrachtet sei diese Einschätzung unrichtig gewesen. Die Annahme, dass erst in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils Zahlungen in Höhe von je €…
…durch Bestandsvergleich aber als zur Schätzung berechtigende sachliche Unrichtigkeit im Sinne des § 184 Abs. 3 BAO zu werten (VwGH 23.1.2002, 96/13/0068). 1.3. Eine weitere Feststellung des Prüfers betrifft die Aufzeichnung der Erlöse aus dem Verkauf von Elektrolytgetränken im Betrieb "XY…
…durchschnittlich 33% Rohaufschlag; für Kitz: bei Schlachtausbeute 42% durchschnittlicher Rohaufschlag 65% 30.2) Seitens belangter Behörde: Das Eingehen der Bf. auf die Schätzung zeige, dass die Bf. von einer Schätzungsberechtigung ausgehe. Die Kalkulation des Betriebsprüfers habe auf Werten laut AMA aufgebaut, was die Fleischausbeute betreffe…
…aus: Die Vergleichszahlung in Höhe von € 41.020,00 an den Y Zeitungsverlag bzw. an die NN (i.d.F. X) VerlagsgesmbH diente zur Bereinigung der seit über fünfzehn Jahren offenen Schulden des Bw. Die Verbindlichkeiten seien durch Schaltung von Inseraten aufgrund der Geschäftstätigkeit…
…standen ist daher ohne Relevanz. Ein Verschulden wäre dann nicht gegeben, wenn dem Geschäftsführer bereits zu den Fälligkeitszeitpunkten keine Mittel für die Entrichtung von Verbindlichkeiten zur Verfügung standen. Das Vorbringen des Bf dazu, dass bereits ab dem Jahr 2008 keinerlei ausreichende Mittel mehr vorhanden waren…
…die in Form von monatlichen Raten gezahlt werden. Diese Dienstgeberbeiträge waren zum Zeitpunkt des Konkurses der B. zweifelsohne bereits bekannt. Auch wenn der Aufgabegewinn des Betriebes des Berufungswerbers mangels eingereichter Erklärungen im Schätzungswege ermittelt wurde, sind durch diese Schätzung auch alle bekannten Verbindlichkeiten und Rückstellungen…