…Behörde. Sache des Verfahrens - Anwendung § 295 Abs. 4 aufgrund des Erkenntnisses des VfGH vom 25.2.2020, E 2892/2019 - 11 Mit Bescheid vom 7.12.2007 erließ die Abgabenbehörde einen gem. § 295 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid 1999. Die Änderung erfolgte aufgrund der bescheidmäßigen Feststellung des…
…wurde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Oktober 2012, 2012/17/0304, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, weil "Sache" des Verfahrens der Antrag und die daraus ergebenden Vergütungssummen seien. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Zur Festsetzung der Energieabgabenvergütung für den Kalendermonat Jänner 2011 wird…
…die Sache des seinerzeitigen Wiederaufnahmeverfahrens mit Bescheid vom 9.2.2009 und durften somit nicht nochmals als Wiederaufnahmegründe dienen. Weil daher im zweiten Wiederaufnahmeverfahren keine anderer relevanter Tatsachenkomplex herangezogen worden ist, erweist sich die mit Bescheid vom 29. November 2010 verfügte, neuerliche Wiederaufnahme des Verfahrens…
…dienen. Für eine Identität der Sache (des "neu hervorgekommenen Tatsachenkomplexes") spricht im Übrigen das der mit Berufungsvorentscheidung vom 22. August 1997 aufgehobene Einkommensteuerbescheid für 1996 vom 18. Juli 1997 mit dem auf Grund der angefochtenen Wiederaufnahme des Verfahrens erlassenen Einkommensteuerbescheid für 1996 vom 26. September…
…weil eine diesbezügliche Abänderung einer Tatanlastung über die bisherige Sache des Verfahren hinausgehend durch das BFG nicht zulässig ist. Zu den Verkürzungen von Umsatzsteuervorauszahlungen: Gemäß § 21 Abs. 1 UStG hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine…
…basieren die strafbestimmenden Wertbeträge auf einer sehr pauschalen Schätzung, welche sicherlich nicht dem Bestimmtheitsgebot eines ausreichenden Beweises im Sinne des Finanzstrafgesetzes standhält. Dennoch wird aus verfahrensökonomischen Überlegungen "angeboten" den strafbestimmenden Wertbetrag für 2010 und 2011 vereinfachenderweise zu "halbieren", um so die Unabwägbarkeiten wechselseitig auszuräumen (die…
…nachvollziehbar ist, auf welche neu hervorgekommenen Tatsachen oder auf welches Ergebnis des Verfahrens sich die Wiederaufnahme des Verfahrens stützt, erfolgte die Wiederaufnahme ohne Begründung durch das Finanzamt. Hieran können auch nichts die Begründungsausführungen zum (Sach)Bescheid betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2001 (Ausfertigungsdatum 28. Jänner…
…Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden.  …
…so bildeten sie dennoch die "Sache" des seinerzeitigen Wiederaufnahmeverfahrens und dürfen somit nicht nochmals als Wiederaufnahmegründe dienen." Identität der Sache liegt in Ermangelung eines Tatsachenkomplexes jedenfalls dann nicht vor, wenn dem erstinstanzlichen im ersten Rechtsgang durchgeführten Verfahren nicht einmal ansatzweise entnommen werden kann, dass das…
…1999, 97/13/0131; 22.11.2006, 2003/15/0141; 26.4.2007, 2002/14/0075). Die Beschränkung der Berufungsbehörde auf die "Sache" des Verfahrens erster Stufe schließt daher aus, dass die Rechtsmittelbehörde neue Wiederaufnahmegründe einführt ( Stoll , BAO Kommentar, S 2803, 2954). Daraus wiederum folgt…
…dass das Finanzamt nicht neuerlich die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für die Streitjahre verfügen hätte dürfen. Eine neuerliche Wiederaufnahme muss allerdings aus anderen Gründen verfügt werden als aus jenen in den aufgehobenen Bescheiden, damit eine andere, keine entschiedene "Sache" vorliegt (siehe zB VwGH…
… 198 Abs. 2 BAO). Diese Größen sind als Sache die Angelegenheit, die durch den Spruch erstinstanzlicher Bescheide zum Ausdruck gebracht den Inhalt des Verfahrens bildet. Diese Größen, die Bemessungsgrundlagen als Grundlagen der Abgabenfestsetzung werden im Spruch eins Abgabenbescheides als objektive mengen- und wertbezogene Größen ihrem…
…zu prüfen, ob dieses das Verfahren aus den von ihm gebrauchten Gründen wiederaufnehmen durfte, nicht jedoch, ob die Wiederaufnahme auch aus anderen Wiederaufnahmegründen zulässig gewesen wäre. Die Beschränkung auf die Sache des Verfahrens schließt es sohin aus, dass das Bundesfinanzgericht neue Wiederaufnahmegründe heranzieht und solcherart…
…gebildet hat. Sache ist die Erfassung eines bestimmten Abgabenschuldverhältnisses mit seinen wesentlichen Sachverhaltselementen. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz darf sohin in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht oder in der von der Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen war, nicht…
…Ermittlungsschritte vorwirft, so ist darauf hinzuweisen, dass es grundsätzlich nicht Sache des Finanzamtes ist, sich bei der Vielzahl von zu bearbeitenden Fällen in jedem Einzelfall durch Ermittlungen und Nachforschungen die nötigen Sachverhaltskenntnisse zu verschaffen sowie Erklärungen unter allen Umständen, auch wenn keine Bedenken obwalten, auf…
…und Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Es ist nicht Sache des Abgabepflichtigen, das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmsgrundes…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Bf., das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen darzutun. Wenn der Bf. sich der Bestätigung weder im Zuge des Abgabenverfahrens noch in dem anschließenden Finanzstrafverfahren bedient hat, kann dieses Versäumnis nicht mit Hilfe eines Wiederaufnahmeantrages nachgeholt werden. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens…
… 293 bis 303 BAO nicht möglich sein kann, den verfahrensrechtlichen Tatbestand ("Verfahrenstitel") im Beschwerdeverfahren auszutauschen, weil dies unzweifelhaft die "Sache" des Beschwerdeverfahrens überschreiten würde, muss im Sinne des erwähnten vom Gesetzgeber intendierten Gleichklangs dasselbe auch bei Bescheiden gemäß § 201 BAO gelten. Insgesamt konnte das Gericht…
…Ra 2015/16/0069). Einen anderen Sachverhaltskomplex (also Gegenstand des Verfahrens vor der Abgabenbehörde) darf das Verwaltungsgericht dabei allerdings nicht annehmen. "Sache" ist die Angelegenheit, die den durch den Spruch des bekämpften Bescheides zum Ausdruck gebrachten Inhalt des Verfahrens gebildet hat. (vgl VwGH 27.9…
…als Wiederaufnahmsgrund beurteilt hatte. Unter "Sache" ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte. Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens von Amts wegen wird die Identität der Sache…