…am Abgabenkonto der Berufungswerberin (Bw) ein Säumniszuschlag in Höhe von ATS 31.427.--festgesetzt. Die Anlastung dieses Säumniszuschlages (SZ) erfolgte, weil die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 1998 nicht spätestens am Fälligkeitstag, dem 15.Dezember 1998, entrichtet wurde. Diese Sondervorauszahlung betrug ATS 1,590.091.-…
…hat davon rechtzeitig ATS 9.959,48 mit Verrechnungsweisung entrichtet. Den Differenzbetrag von ATS 29.699,52 (was die Bemessungsgrundlage des angefochtenen Säumniszuschlages darstellt) beabsichtigte der Bw durch Gegenverrechnung mit der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 1998 abzustatten. Diese Vorgangsweise lag aus Sicht des Berufungswerbers auf der…
…cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Im vorliegenden Fall steht der SZ-Anfall im Zusammenhang mit der zu spät entrichteten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 1999, die am Abgabenkonto der Bw mit Buchungstag 9.11.1999 mit einer Höhe von rund ATS 3,66…
…Bw ein Säumniszuschlag in Höhe von ATS 170.733.--festgesetzt. Die Anlastung dieses Säumniszuschlages (SZ) erfolgte, weil die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 1996 nicht spätestens am Fälligkeitstag, dem 16.Dezember 1996, entrichtet wurde. Diese Sondervorauszahlung betrug ATS 8,536.645.--. Der Säumniszuschlag wurde nach…
…1967, § 122 Abs. 8 WKG i.V.m. § 43 Abs. 1 FLAG 1967), sodass die letzte Zahlung (jene für Dezember 2016) am 15.1.2017 fällig wurde. Soweit diese Abgaben (Umsatzsteuer, Abzugsteuer, Lohnabgaben) bescheidmäßig festgesetzt (USt, DB, DZ) bzw. mit Haftungsbescheid geltend gemacht wurden (Abzugsteuer…
…Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages entsteht nicht erst mit seiner bescheidmäßigen Geltendmachung, sondern bereits mit Ablauf des für die Entrichtung der betreffenden Abgaben maßgebenden Fälligkeitstages (UFS 5.8.2005, RV/1764-W/04). Da im Berufungsfall die Umsatzsteuer als Selbstbemessungsabgabe jeweils schon lange vor…
…2007 betreffend Festsetzung eines zweiten Säumniszuschlages (für Umsatzsteuer 12/2006) entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 13. Feber 2007 teilte der Berufungswerber (in der Folge: Bw.) dem Finanzamt mit, dass für die F.GmbH, Steuernummer…
…genannten Kriterien keinerlei Relevanz für die (Rechtmäßigkeit der) Festsetzung von Säumniszuschlägen zukommen wird (vgl. etwa BFG 28.6.2018, RV/2100619/2018; BFG 7.2.2017, RV/7100164/2017) und derartige Vorbringen regelmäßig ins Leere gehen. Zur Kapitalertragsteuer: Die (ebenso wie die Umsatzsteuer) zu den…
…fahrlässig begangener Finanzvergehen" festzusetzen ist. Wäre die Begehung einer Tat im Sinne des FinStrG für nach § 29 Abs. 6 FinStrG erstattete Selbstanzeigen unerheblich, wäre auch die Abgabenerhöhung nicht ausdrücklich erst mit Bescheid festzusetzen, sondern hätte es dabei bleiben können, dass die Abgabenerhöhung vom Anzeiger gemeinsam…
…Dazu kommt, dass die Vorverlegung des Fälligkeitstages im Zusammenhang mit der (mittlerweile nicht mehr dem Rechtsbestand angehörenden) Umsatzsteuer-Sonder-Vorauszahlung stand, die in diesem Jahr erstmals erhoben wurde. Die Einführung dieser Sonder-VZ war für die Abgabepflichtigen und die Finanzverwaltung mit organisatorischen Schwierigkeiten verbunden, sodass…
…hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2002, Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2002, Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum 2-12/2003 und 1/2004, Verspätungszuschläge/Umsatzsteuer 2002 und 2-12/2003, Anspruchszinsen 2002 sowie Säumniszuschläge/Umsatzsteuer 2002 und 2-12…
…1 und 2 und des § 16 UStG 1994 selbst zu berechnen habe. Der Unternehmer habe eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Für folgende Zeiträume - siehe Haftungsbescheid - sei die Umsatzsteuer gemeldet bzw. rechtskräftig veranlagt, jedoch nicht entrichtet worden. In diesem Zusammenhang sei auf…
…die bis zur Erteilung der Zustimmung durch das Finanzamt entstandenen Abgaben betroffenen, sondern darüber hinaus auch die bereits gebucht gewesene Köst Vorauszahlung (erg. 4-6/2004) bezahlte Stundungszinsen und ein Säumniszuschlag für vom Ausgleich umfasste Abgaben. Als Folge der Erfüllung des Ausgleichs (ein Drittel) müsste…
…Finanzamt entstandenen Abgaben betroffenen, sondern darüber hinaus auch die bereits gebucht gewesene Köst Vorauszahlung (erg. 4-6/2004) bezahlte Stundungszinsen und ein Säumniszuschlag für vom Ausgleich umfasste Abgaben. Auf die weiteren Ausführungen betreffend nicht vom Ausgleich umfassten Abgaben für den Zeitraum 17. Jänner bis 16…
…eines Säumniszuschlages entsteht nicht erst mit seiner bescheidmäßigen Geltendmachung, sondern bereits mit Ablauf des für die Entrichtung der betreffenden Abgaben maßgebenden Fälligkeitstages (vgl. UFS 5.8.2005, RV/1764-W/04; BFG vom 23.06.2016, RV/7105651/2015). Da im Beschwerdefall die Umsatzsteuer 2015…
…Jahresumsatzsteuer bzw. eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides nicht an (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages entsteht nicht erst mit seiner bescheidmäßigen Geltendmachung, sondern bereits mit Ablauf des für die Entrichtung der betreffenden Abgaben maßgebenden Fälligkeitstages (UFS 20.5.2011, RV…
…bescheidmäßigen Geltendmachung, sondern bereits mit Ablauf des für die Entrichtung der betreffenden Abgaben maßgebenden Fälligkeitstages. Die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer tritt gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 jeweils am fünfzehnten Tag des auf einen Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats ein. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach §…
…für Februar 2005 und zum Teil durch die mit Wirksamkeit 12.4.2005 am Bankkonto des Finanzamtes eingelangte Überweisung eines Betrages von 37.358,11 € abgedeckt. Mit Bescheid vom 11.4.2005 setzte das Finanzamt wegen nicht termingerechter Entrichtung der Umsatzsteuer 01/2005 Säumniszuschläge…
…des Säumniszuschlages sei die nicht (rechtzeitig) entrichtete Abgabenschuldigkeit, unabhängig davon, ob die maßgebliche Abgabenvorschreibung rechtskräftig und/oder rechtmäßig sei. Im gegenständlichen Fall sei gemäß § 21 Abs. 1 UStG die maßgebliche Abgabenvorschrift, aus der die Fälligkeiten und Wirksamkeitstage abzuleiten seien. Da die vorgeschriebene Umsatzsteuer für die…
…Das FA erließ in der Folge einen Umsatzsteuer Bescheid für 2015 und veranlagte die BF erklärungsgemäß. Mit Bescheid vom 09.05.2017 wurde der BF vom FA ein Säumniszuschlag für die Umsatzsteuer 2015 in Höhe von € 5.124,54 (2% von 256.227,21…